Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Sollte privat sein. Denke mal der Versand sollte im Luftpolsterumschlag erfolgen.
    Anzeige ist klar, da habe ich z.Zt auch keinen Bock drauf.

  • Das sind mir zwei "sollte" zu viel :)


    1. Ob der Knabe "Privatanbieter" oder gewerblich ist laesst sich relativ schnell anhand der laufenden Aktionen feststellen. Wenn er beispielsweise noch weitere 80 Blinker versteigert/verkauft ist er als gewerblich einzustufen.


    2. Aus der Aussage "Luftpolsterumschlag" entnehme ich: Kein Paket? Sprich: unversichert?



    Sollte a) der Verkäufer Privatanbieter und b) unversicherter Versand vereinbart worden sein, dann koenntest du nur auf seine Kulanz hoffen. Rein rechtlich hast du dann keine Chance.


    Wie booner schon schrieb: Nach $447 BGB geht beim Versendungsverkauf in diesem Fall (Privatanbieter verkauft) die Gefahr auf den Kaeufer ueber, sobald der Verkaeufer die Sache bei Post/Spediteur/etc. abgeliefert hat.



    Gawain



    Edit: Rechtschreibse

  • Ich habe ein funktionsfähiges Autoradio versteigert. Der Käufer hat gesagt, dass er es für 60 Euro repariert lassen hat. Ich habe ihm gesagt, dass ich noch Garantie hatte und ich die 60 Euro nicht bezahlen werden.


    Nun hat er folgendes geantwortet:
    Als Privatperson haften Sie seit Anfang letzten Jahres genauso wie ein gewerblicher Anbieter, wenn Sie diese Gewährleistungspflicht nicht beim Verkauf ausschließen. Werfen Sie hierzu einen Blick in?s BGB oder schauen Sie sich ein paar Ebay Auktionen an, unter fast jeder werden Sie einen solchen Gewährleistungsausschluß finden...


    Ich habe die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen, da ich dachte, dass es nicht nötig ist. Er kann doch aber nicht das Radio einfach reparieren lassen ohne mich zu fragen, oder? Was meint ihr dazu?

  • unjuristisch formuliert:


    du hättest ersteinmal das recht zur nachbesserung gehabt. von daher wird er schlechte karten haben, direkt reparieren zu lassen & dir dann einfach die rechnung zu präsentieren.
    gestern noch im heute-journal eine bgh-entscheidung zu einem fall (es ging dabei um den privat-kauf eines kfz von einem händler) genannt worden. viell. findet sich dort etwas brauchbares.
    ansonsten: einer der haus- & hof-rae wird mit sicherheit auch noch kommen... ;) wollte dich nur mal vorab beruhigen ;)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Zunaechst einmal ist es natuerlich mindestens ziemlich ungeschickt die Gewaehrleistung (die geht schliesslich 2 Jahre...) nicht auszuschliessen. Vor allem bei Elektrogeraeten.


    Zur aktuellen Situation: Selbstverständlich kann der Kaeufer nicht selbsttaetig einfach eine Reparatur durchfuehren lassen und dir dann die Rechnung praesentieren... waer ja noch schoener.


    Des weiteren bin ich mir nichtmal sicher, ob durch die Eigenstaendige Reparatur die Gewaehrleistung nicht sogar erlischt! Kann aber auch sein, dass sowas dann in den AGBs festgehalten werden muss... da bin ich dann leider auch ueberfragt.



    Gawain

  • Kannst da beruhigt in due Zukunft schauen, der will wohl nur Geld wiederhaben.


    Außerdem kann er das Gerät auch selbst kaputtgemacht haben.


    Also nein sagen und in Ruhe abwarten.

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  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Ich habe ein funktionsfähiges Autoradio versteigert. Der Käufer hat gesagt, dass er es für 60 Euro repariert lassen hat. Ich habe ihm gesagt, dass ich noch Garantie hatte und ich die 60 Euro nicht bezahlen werden.


    Nun hat er folgendes geantwortet:
    Als Privatperson haften Sie seit Anfang letzten Jahres genauso wie ein gewerblicher Anbieter, wenn Sie diese Gewährleistungspflicht nicht beim Verkauf ausschließen. Werfen Sie hierzu einen Blick in?s BGB oder schauen Sie sich ein paar Ebay Auktionen an, unter fast jeder werden Sie einen solchen Gewährleistungsausschluß finden...


    Ich habe die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen, da ich dachte, dass es nicht nötig ist. Er kann doch aber nicht das Radio einfach reparieren lassen ohne mich zu fragen, oder? Was meint ihr dazu?


    1. Hast du in deinem Angebot überhaupt nichts zu Garantie und Gewährleistung geschrieben?


    2. Obliegt grdsl. dem Käufer der Beweis, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt, d.h. der Mangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat.


    3. Sollte ihm dieser Nachweis gelingen, hätte der Käufer dich ersteinmal zur Nacherfüllung, also entweder Nachbesserung oder Nachlieferung auffordern müssen. Ein Selbstvornahmerecht des Käufers z.B. durch Reparatur bei einem Dritten ist abzulehnen.


    Das gilt im großen und ganzen aber nur, wenn du in Verbrauchereigenschaft verkauft hast.


    Ich kenne nur den h.-a. Account von dir, meine aber schon andere Accounts von dir gesehen zu haben. Wenn ich mir bei diesem Account die Historie der letzten 30 Tage anschaue, liegt eine gewerbliche Tätigkeit von dir gar nicht so fern.


    Massig Neuware, die du günstig eingekauft hast :rolleyes: Du solltest wenigstens deine DELL-Angebote als Privatauktionen laufen lassen, nicht dass noch jemand den Höchstbietenden auf "deinen" Preis dafür hinweist...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich habe nichts zu Garantie bzw. Gewährleistung geschrieben. Ich werde ihm einfach mal schreiben, dass er die Nachbesserung ja nicht einfach so machen durfte und dass ich die Reparatur definitiv nicht zahlen werde. Mal sehen, was er dann antworten wird ...

  • Hat noch jemand folgendes Problem ?


    In letzter Zeit passiert es öfter, das nicht alle Bewertungen gerechnet werden. Hatte letztens 136 Bewertungen. Jetzt haben wieder 2 positiv bewertet, allerdings habe ich nur 137 auf dem Konto. Und bevor wer fragt, nein mit diesen beiden Personen habe ich noch kein Geschäft abgewickelt. Außerdem ist das nicht zum ersten mal passiert.

    "Wo ist das Ding?"

  • Bis der Zähler geht, dauert manchmal bis zu 24 Stunden.

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