Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Das ist alles richtig.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    [...]
    Problematisch könnte allerdings sein, dass es sich bei deiner Heaftungsfreizeichnung


    1. ggf. um AGB handelt, sofern dieser Ausschluss zur Verwendung für eine Vielzahl von Verträgen gedacht ist. Konkret ist für die Annahme von AGB bereits die geplante Vewendung in 2-3 ebay-Angebotne ausreichend. [...]


    Da ich die Sätze schon in mehreren Auktionen drin stehen hatte ist es dann wohl als AGB zu werten.



    Zitat

    Original geschrieben von orlet
    und wenn alle Stricke reissen:
    akzeptiere eine Sachmängelhaftung, bestehe aber auf Deinem Nachbesserungsrecht. Soll heissen, der Käufer schickt Dir das Handy, Du lässt reparieren und schickst ihm das reparierte zurück.


    Aber nur, wenn Du aus der Sachmängelhaftung gar nicht rauskommst (könnte wegen Neugerät wirklich strittig sein).
    [...]


    Darauf wirds wohl rauslaufen.



    Der Käufer teilte mir in der Zwischenzeit mit das das Display keinen sichtbaren Schaden wie einen Riss etc. hat, sondern einfach nicht funktioniert.
    Ich schlug ihm daraufhin vor sich an die Firma zu wenden wo das Handy gekauft wurde, oder das Handy nach w-support zu schicken.
    Als letzte Möglichkeit bat ich ihm an die Abwicklung der Reparatur zu übernehmen wenn er mir das Gerät zurückschickt. Habe ihm auch sofort gesagt das der Weg, wegen dem doppeltem Postweg, wohl am längsten dauert.


    Seine Antwort sieht so aus das:
    - Ich ihm das Geld überweisen soll (als Sicherheit)
    - Er mir das Handy zurücksendet
    - Ich das Handy reparieren lasse
    - Er mir das Geld überweist
    - Ich ihm das Handy zuschicken


    Find ich recht umständlich das ganze :roll:. Andererseits kann ich ihn irgendwie bei einem Betrag von ~ 400 Euro auch verstehen.


    Ich nehme an das ich mich auf den "Deal" mit dem Geld hin- und herüberweisen nicht einlassen muss, wenn ich die Abwicklung der Reparatur übernehme?


    Danke erstmal :)


    ~~~ root ~~~


  • Korrekt. Ist ja keine Rückabwicklung die Zug um Zug erfüllt werden muss.


    Er behält ja seinen Anspruch auf die Lieferung eines funktionsfähigen Geräts auch wenn er Dir das Gerät zur Nachbesserung zurückschickt.


    Ich würde mich darauf aus zwei Gründen nicht einlassen:


    1. Wer sagt Dir, dass Du das Gerät noch mal wiedersiehst, wenn Du ihm das Geld überwiesen hast


    2. Wer sagt Dir, dass er Dir das Geld noch mal schickt, wenn Du das Gerät hast reparieren lassen? Nicht das dann so ein Spruch kommt: "Leider gerade keine 400€ mehr über, das Gerät ist ja jetzt schon älter, ich gebe Dir (wenn überhaupt) noch 250€"


    Er hat ja eine Rechnung und damit die Möglichkeit sofern das Gerät tatsächlich defekt ist sich an w-support zu wenden. Verstehe daher das Theater nicht, außer wenn er irgendwie vom Kauf loskommen will


    CH

  • So, mein Jeanskäufer (91EUR) hat sich immernochnicht gemeldet!


    Bei der Auskunft angerufen, unter diesem namen gibt es in dieser Straße kein Anschluss. Allerdings Mehr-partien-Haus. Habe jetzt die Nummer von nem älteren Mann bekommen, mit ihm telefoniert. Er wohnt auf gleichem stockwerk gegenüber. Es sei eine Frau mit dem Namen vor drei Wochen eingezogen, ihr Sohn (wohl mein Käufer) ist arbeitslos "hätte kein einzigen Cent".


    Wie soll ich wohl weiter vorgehen?? Zu dem Preis werde ich die Hose nichtmehr los (sonst um die 50-60EUR). Mahnung schicken? Moskau? :eek: :D

    Freunde der Sonne

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Zu dem Preis werde ich die Hose nichtmehr los (sonst um die 50-60EUR). Mahnung schicken? Moskau? :eek: :D


    Du kannst es noch mal mit einer scharf formulierten Mahnung versuchen, ansonsten würde ich das gedanklich aber abhaken.


    Ich weiß ich bekomme jetzt gleich wieder Haue von wegen "Wie kann man sowas nur raten, es gib einen wirksamen KV, Anwalt, Gericht verklagen etc. etc."
    aber dennoch lohnt sich der Aufwand imho nicht wenn es um eine Differenz von 30 € geht. Gerade wenn Du schon sagst, das bei dem Typen eh nichts zu holen sein wird.


    Was nützt Dir ein Urteil, wenn der Kerl keine Kohle hat und das dann am besten noch in Raten zu 10€ abstottert... (Mal abgesehen das das bis zu einem Jahr und länger dauern kann bevor und wenn es überhaupt verhandelt wird)


    Von daher Ebay informieren, Provision erstatten lassen, Artikel neu einstellen, sich etwas über die Dreistigkeit der Menschen ärgern und fertig.


    CH

  • Hi,


    ich habe eine Frage, ich habe einen sehr teuren Artikel, den ich für einen Kunden bei eBay verkaufen soll. Mein Auftraggeber möchte eine Summe X, alles, was darüber geht, wäre dann meine Provision. Beispiel, er möchte 10.000 Euro, Verkaufspreis liegt bei 12.000 Euro, 2.000 Euro wären meine Provision.


    Reicht in diesem Fall in meinem Vertrag ein Passus a la:


    "Der Verkaufsagent hat für das zur Ausführung gekommene Geschäft Anspruch auf eine Provision in Höhe von dem Betrag, der den Verkaufspreis von 10.000 Euro übersteigt"?


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Sollte eigentlich so klappen, wobei ich das etwas anders ausformulieren würde:


    "Der Verkaufsagent erhält als Erfolgsvergütung für das zur Ausführung gekommene Geschäft die Differenz des erzielten Verkaufserlöses zu dem vereinbarten Mindestverkaufspreis von 10.000 Euro."


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sollte eigentlich so klappen, wobei ich das etwas anders ausformulieren würde:


    "Der Verkaufsagent erhält als Erfolgsvergütung für das zur Ausführung gekommene Geschäft die Differenz des erzielten Verkaufserlöses zu dem vereinbarten Mindestverkaufspreis von 10.000 Euro."


    CH


    Das klingt sehr gut, ich danke dir!


    :top:

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von root
    Da ich die Sätze schon in mehreren Auktionen drin stehen hatte ist es dann wohl als AGB zu werten.



    Mit AGB ist man schnell dabei :)



    Dafür müsste der Käufer aber das entsprechende Klauselverbot erst mal kennen bzw. er mit der Sache zu einem RA gehen.


    Höchst fraglich ist dann immer noch, ob er jemals nachweisen können wird, dass der Fehler bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat. Auf dem Postweg kann ja vieles passieren :p




    Ich würde am Haftungsausschluss festhalten, wenn RS besteht bis zum bitteren Ende...
    Niemals würde ich mich auf eine Rückabwicklung auf Probe einlassen, schon gar nicht wenn ich in Vorleistung treten müsste :eek: Selbst wenn ich als Verkäufer sein Nacherfüllungsersuchen anerkenne hat er keinen Anspruch auf eine Sicherheitsleistung bzw. Rückzahlung. Der Käufer hat im Rahmen der Nacherfüllung nicht einmal ein Recht auf Vorschuss der nacherfüllungsbedingten Aufwendungen, also z.B. auf Vorschuss der Rücksendekosten.


    Am elegantesten wäre, wenn du ihm z.B. per email deine Ansprüche gegen deinen Verkäufer aus Sachmängelhaftung abtrittst. Dann soll er sich an den Verkäufer wenden, dass dauert auch nicht länger als wenn es über dich liefe, gerade wenn der Verkäufer ein Netzbetreiber oder Filialbetrieb ist.


    Hat er kein NSC in seiner Nähe. wo er mal vorbeischauen könnte?


    Da bliebe ohnehin bei seinem Vorschlag noch ein offener Punkt: Wer übernimmt die zweimaligen zusätzlichen Portokosten?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    So, mein Jeanskäufer (91EUR) hat sich immernochnicht gemeldet!


    Bei der Auskunft angerufen, unter diesem namen gibt es in dieser Straße kein Anschluss. Allerdings Mehr-partien-Haus. Habe jetzt die Nummer von nem älteren Mann bekommen, mit ihm telefoniert. Er wohnt auf gleichem stockwerk gegenüber. Es sei eine Frau mit dem Namen vor drei Wochen eingezogen, ihr Sohn (wohl mein Käufer) ist arbeitslos "hätte kein einzigen Cent".


    Wie soll ich wohl weiter vorgehen?? Zu dem Preis werde ich die Hose nichtmehr los (sonst um die 50-60EUR). Mahnung schicken? Moskau? :eek: :D


    Meinst du nicht, dass man bei einem Arbeitslosen dem schlechten Geld nur noch gutes nachwirft?


    Ganz nebenbei hast du - wie ich schon geschrieben hatte - rechtlich ganz schlechte Karten...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • iPod Fernbedienung Fälschung


    Hi,


    auch ich habe ein kleines Problem bei eBay. Dieser Verkäufer hier verkauft seit neuestem ausschließlich Zubehör für den iPod: 2k-trade. Das er neu angemeldet ist, muß einen ja nicht großartig stören, schließlich fängt jeder mal an ;)


    Jedenfalls habe ich folgende Fernbedienung für den iPod Mini bei ihm ersteigert: iPod Remote.
    Für mich liest sich der Angebotstext so, als ob es sich um ein original Apple-Produkt handeln würde.


    Tja, wie soll es anders sein: Heute kam die Fernbedienung bei mir an und es handelt sich um einen 100%igen Nachbau. Es fehlt das Apple-Logo auf der Rückseite und der Hold-Schalter, welcher in der Auktion erwähnt wird, ist erst garnicht vorhanden. Die allgemeine Verarbeitungsqualität läßt auch zu wünschen übrig.
    Zum Vergleich habe ich hier noch eine definitiv originale Fernbedienung, welche direkt von Apple geliefert wurde.


    Den Verkäufer habe ich schon angeschrieben und auf die Fälschung aufmerksam gemacht. Natürlich kann ich den Artikel innerhalb von zwei Wochen einfach zurücksenden, allerdings verkauft er die Fernbedienungen munter weiter bei eBay.


    Liest sich für euch die Beschreibung so, als handelt es sich um ein Originalprodukt? Das Wort "original" kommt natürlich kein einziges Mal im Text vor, allerdings zeigt das Bild z.B. eine richtige Fernbedienung.


    Wie würdet ihr denn nun an meiner Stelle weitermachen? Die Remote einfach auf meine Kosten zurücksenden, Geld zurückfordern und gut ist? Dies fände ich im Hinblick auf die zukünftigen Käufer etwas unfair. Originale Fernbedienungen gehen mit etwas Glück auch immer zwischen 15 - 20€ weg.


    Vielen Dank für eure Tips!


    Grüße,
    Kai

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, daß sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

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