ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von booner
[...]
Da ich davon ausgehe, dass du
1. weder den Mangel arglistig verschwiegen hast (du kannstest den Mangel ja selbst nicht, da Gerät unbenutzt),
2. noch eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hast ("Ich möchte verschuldensunabhängig dafür einstehen, dass der 9300 vollumfänglich funktionstüchtig ist" z.B)
3. noch als Unternehmer auf ebay tätig bist
Das ist alles richtig.
ZitatOriginal geschrieben von booner
[...]
Problematisch könnte allerdings sein, dass es sich bei deiner Heaftungsfreizeichnung
1. ggf. um AGB handelt, sofern dieser Ausschluss zur Verwendung für eine Vielzahl von Verträgen gedacht ist. Konkret ist für die Annahme von AGB bereits die geplante Vewendung in 2-3 ebay-Angebotne ausreichend. [...]
Da ich die Sätze schon in mehreren Auktionen drin stehen hatte ist es dann wohl als AGB zu werten.
ZitatOriginal geschrieben von orlet
und wenn alle Stricke reissen:
akzeptiere eine Sachmängelhaftung, bestehe aber auf Deinem Nachbesserungsrecht. Soll heissen, der Käufer schickt Dir das Handy, Du lässt reparieren und schickst ihm das reparierte zurück.
Aber nur, wenn Du aus der Sachmängelhaftung gar nicht rauskommst (könnte wegen Neugerät wirklich strittig sein).
[...]
Darauf wirds wohl rauslaufen.
Der Käufer teilte mir in der Zwischenzeit mit das das Display keinen sichtbaren Schaden wie einen Riss etc. hat, sondern einfach nicht funktioniert.
Ich schlug ihm daraufhin vor sich an die Firma zu wenden wo das Handy gekauft wurde, oder das Handy nach w-support zu schicken.
Als letzte Möglichkeit bat ich ihm an die Abwicklung der Reparatur zu übernehmen wenn er mir das Gerät zurückschickt. Habe ihm auch sofort gesagt das der Weg, wegen dem doppeltem Postweg, wohl am längsten dauert.
Seine Antwort sieht so aus das:
- Ich ihm das Geld überweisen soll (als Sicherheit)
- Er mir das Handy zurücksendet
- Ich das Handy reparieren lasse
- Er mir das Geld überweist
- Ich ihm das Handy zuschicken
Find ich recht umständlich das ganze :roll:. Andererseits kann ich ihn irgendwie bei einem Betrag von ~ 400 Euro auch verstehen.
Ich nehme an das ich mich auf den "Deal" mit dem Geld hin- und herüberweisen nicht einlassen muss, wenn ich die Abwicklung der Reparatur übernehme?
Danke erstmal ![]()
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