iPod Remote ist doch sicher ein Warenzeichen, das er so nicht einfach verwenden darf. Wende dich mal an Apple & eBay...
edit: rächtshraibunk...
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iPod Remote ist doch sicher ein Warenzeichen, das er so nicht einfach verwenden darf. Wende dich mal an Apple & eBay...
edit: rächtshraibunk...
Folgendes Problem (habe mit der Suche noch nix dazu gefunden):
Eine Auktion von mir, die am So. abend auslief, war für die letzten ca. 5 Minuten nicht mehr erreichbar. Es erschien jedes Mal nur eine Fehlerseite mit allerlei lustigem HTML-Code.
Nach Ende der Auktion konnte man dann in der Gebotsliste sehen, dass in den letzten Minuten keine Gebote mehr eingegangen sind, was ja schon für sich genommen sehr ungewöhnlich ist. Desweiteren wurde ich von zwei Leuten angeschrieben, was denn da los war und warum sie nicht mehr bieten konnten. Die Seite war also offenkundig überall und nicht nur bei mir down.
Der Endpreis des Artikel (ein recht populäres und gesuchtes Gerät, welches eigentlich immer einen Preis von um die 100,- erzielt) lag dann bei nur ca. 60,-.
Ich habe gegenüber dem Käufer natürlich sofort die Anfechtung des Kaufvertrags mit obigen Argumenten erklärt, ihm gleichzeitig angeboten, dass er das Gerät natürlich gerne auch für sein zuletzt eingegebenes Höchstgebot (genau die o.g. 100,-) kaufen könne, ich es aber ansonsten neu einstellen würde. Gleichzeitig sandte ich eine Mail an ebay mit allen verfügbaren Daten samt Screenshot der Browserseite kurz vor Auktionsende mit der Bitte um Stellungnahme. Idealerweise hätte ich gehofft, dass ebay das Problem bestätigt (oder zumindest nicht ausschliesst).
Der Käufer war dann zwischenzeitlich nach Beurteilung der doch sehr eindeutigen Sachlage bereit, das Teil zu seinem eingegebenen Höchstgebot zu kaufen, insoweit ist das eigentliche Problem vom Tisch.
Von ebay dagegen habe ich heute, nachdem ich vor ein paar Tagen schon eine erste Standardantwort erhielt (die absolut nichts mit meiner Frage zu tun hatte) folgendes Statement erhalten:
Hallo Herr BB007,
vielen Dank fuer Ihre Mitteilung.
Das von Ihnen genannte Angebot ist bereits beendet. Wir haben Ihr
Angebot im Rahmen der dadurch eingeschraenkten Moeglichkeiten geprueft.
Wir koennen den von Ihnen geschilderten Sachverhalt leider nicht mehr
nachvollziehen.
Aus diesen Gruenden muessen wir davon ausgehen, dass es beim Ablauf der
Auktion keine Fehlfunktion im Rahmen der eBay Ausfallgundsaetze von
unserer Seite gab.
Wir bedauern, dass wir Ihnen diesmal nicht weiterhelfen konnten und
bedanken uns fuer Ihr Verstaendnis.
Mit freundlichen Gruessen
A. B.
eBay Customer Support
Jetzt stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn der Käufer nicht so einsichtig ist wie in meinem Falle. Ich denke, dass ich auch vor Gericht ganz gute Karten gehabt hätte, weil
a) andere Auktionen mit demselben Artikel am selben Abend bei ca. 100,- endeten,
b) andere ebayer mich nach Auktionsende kontaktierten und das Problem bestätigten,
c) es äußerst unwahrscheinlich ist, dass für eine Auktion eines recht gefragten Artikels in den letzten 5 Min. keine Gebote eingehen.
Diese Rahmenbedingungen müssen ja aber nicht immer so zutreffen, und dennoch kann man durch sowas richtig Geld verlieren. Man denke z.B. an eine Auktion mit einem Auto, wo sowas locker in die Tausende gehen kann.
Was meint Ihr dazu?
Moin,
dass der "Papst-Golf" dank der Serverüberlastung bei ebay nicht den wirklichen Endpreis erzielte, war ja auch nicht die Schuld von ebay ![]()
In Deinem Fall musst Du wohl nach Gerichtsurteilen in ähnlichen Fällen suchen oder selbst einen Prezedenzfall konstruieren.
Willi
Folgender Sachverhalt:
- Verkauf einer Goldmünze bei eBay(220 Euro)
- Kunde wünscht unversicherten Versand als Warensendung!!! :confused:
- Ich versende sie via Hermes als versichertes Paket
- Münze kommt nicht beim Käufer an
- Verschicke Paketnummer an Käufer und teile ihm mit, Paket ist laut Hermes vor 10 Tagen angenommen worden
- Käufer antwortet mir nicht und bewertet mich negativ
Ich bin 20 Minuten vor allen Computern in meiner Nähe geflüchtet, damit ich dem Kerl nicht schreibe, was für ein Depp er doch ist!
Was kann ich nun tun? Ich bin bereit, für mich einen Präzedensfall einzuleiten und die Sache meinem Anwalt zu übergeben, fruchtet dies? Was könnte ich alternativ noch tun?
Denn mir drohen 2 weitere negative Bewertungen, und zwar
a.)
- Verkauf einer Büchersammlung an Selbstabholer
- Kunde kommt vorbei und beschwert sich, die Bücher seien noch im Haus und nicht verpackt vor der Haustür. Dies wäre Pflicht, wenn man es in seinem Angebot nicht ausdrücklich ausschliesst, seiner Meinung nach.
- Kunde hat zu kleines Auto für alle Bücher, muß zweimal kommen und will den Kaufpreis un die Höhe seiner zusätzlichen Spritkosten drücken! :eek:
- Ich falle vom Glauben ab und lehne dies natürlich energisch ab.
- Kunde kommt zum zweiten Mal, packt den Rest der Bücher in sein Auto, fährt wütend ohne Verabschiedung davon.
b.)
- Verkauf von 2 LPs
-Kunde möchte die Ware nicht an die bei eBay hinterlegte Adresse geschickt bekommen, sondern teilt mir eine andere Lieferanschrift mit, seine Büroadresse.
-Problem: Ich habe die Ware bereits verschickt, als die Änderung der Versandadresse mich erreicht.
- Kunde behauptet, Ware sei nicht angekommen
-Ein Anruf bei Hermes ergibt, Ware wurde vor einigen Tagen in seinem Haus angenommen.
- Käufer schreibt:
"Leider blieben meine Nachforschungen im Haus bis jetzt erfolglos (Aushang erstellt ob jemand die Platten angenommen hat), so dass ich Sie bitten muß, bei Hermes den Namen des Empfängers festzustellen. Sollte diese Maßnahme wiederum nicht erfolgreich sein, muß ich Sie leider auffordern mir den Betrag von zu erstatten. Sie können sich dann ja immer noch an Hermes schadlos halten ………."
- Ich weigere mich und bitte ihn, sich selbst darum zu kümmern, wer in seinem Haus seine Pakete annimmt, bin ich im Recht?
Ja, wende Dich mit Deinen Fragen an einen Anwalt.
Qualifizierter Rechtsrat ist mindestens so wertvoll wie die Leistungen, die Du als gewerblicher eBay-Verkaufsagent erbringst - und kostenlos arbeitest Du doch auch nicht, oder?
M.E. ist hier eine Grenze erreicht. Mal schauen, ob ein Kollege das anders sieht ...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von marlborolights
Folgender Sachverhalt:
- Verkauf einer Goldmünze bei eBay(220 Euro)
- Kunde wünscht unversicherten Versand als Warensendung!!! :confused:
- Ich versende sie via Hermes als versichertes Paket
- Münze kommt nicht beim Käufer an
- Verschicke Paketnummer an Käufer und teile ihm mit, Paket ist laut Hermes vor 10 Tagen angenommen worden
- Käufer antwortet mir nicht und bewertet mich negativ
Ich bin 20 Minuten vor allen Computern in meiner Nähe geflüchtet, damit ich dem Kerl nicht schreibe, was für ein Depp er doch ist!
Was kann ich nun tun? Ich bin bereit, für mich einen Präzedensfall einzuleiten und die Sache meinem Anwalt zu übergeben, fruchtet dies? Was könnte ich alternativ noch tun?
Denn mir drohen 2 weitere negative Bewertungen, und zwar
a.)
- Verkauf einer Büchersammlung an Selbstabholer
- Kunde kommt vorbei und beschwert sich, die Bücher seien noch im Haus und nicht verpackt vor der Haustür. Dies wäre Pflicht, wenn man es in seinem Angebot nicht ausdrücklich ausschliesst, seiner Meinung nach.
- Kunde hat zu kleines Auto für alle Bücher, muß zweimal kommen und will den Kaufpreis un die Höhe seiner zusätzlichen Spritkosten drücken! :eek:
- Ich falle vom Glauben ab und lehne dies natürlich energisch ab.
- Kunde kommt zum zweiten Mal, packt den Rest der Bücher in sein Auto, fährt wütend ohne Verabschiedung davon.
b.)
- Verkauf von 2 LPs
-Kunde möchte die Ware nicht an die bei eBay hinterlegte Adresse geschickt bekommen, sondern teilt mir eine andere Lieferanschrift mit, seine Büroadresse.
-Problem: Ich habe die Ware bereits verschickt, als die Änderung der Versandadresse mich erreicht.
- Kunde behauptet, Ware sei nicht angekommen
-Ein Anruf bei Hermes ergibt, Ware wurde vor einigen Tagen in seinem Haus angenommen.
- Käufer schreibt:
"Leider blieben meine Nachforschungen im Haus bis jetzt erfolglos (Aushang erstellt ob jemand die Platten angenommen hat), so dass ich Sie bitten muß, bei Hermes den Namen des Empfängers festzustellen. Sollte diese Maßnahme wiederum nicht erfolgreich sein, muß ich Sie leider auffordern mir den Betrag von zu erstatten. Sie können sich dann ja immer noch an Hermes schadlos halten ………."
- Ich weigere mich und bitte ihn, sich selbst darum zu kümmern, wer in seinem Haus seine Pakete annimmt, bin ich im Recht?
Man, soviel Pech geht ja gar nicht...
Genau solche Typen bringen mich auch immer auf die Palme. Manchmal frage ich mich auch, wie man echt so unflexibel bzw. uneinsichtig sein kann. :mad:
Thema Goldmünze:
Wie kann man denn bei diesem Wert (220€) einen unversicherten Versand und zudem noch als Warensendung wünschen? :confused:
Allein das zeugt für mich schon davon, dass seine Info, die Ware sei nicht angekommen, falsch ist. Sieht so aus, als ob er einfach kein Interesse mehr an diesem Artikel hätte.
Was heisst denn "Münze kommt nicht beim Verkäufer an"? Hat er dies einfach so geschrieben? Hermes sagt doch anhand der Nummer, dass das Paket abgegeben wurde, oder? Hier frage ich mich, ob es überhaupt rechtens ist, dass ein Paket einfach so bei Nachbarn abgegeben wird? Wird wohl immer mehr zur gängigen Praxis... Wenn Hermes dies bei Dir verneint, steht ja fest, dass der Käufer gelogen hat.
Btw: Muss der Empfänger nicht den Empfang quittieren? Bei der Dt. Post ist es imho doch so. Ist das bei Hermes denn anders. Normalerweise kommst Du doch so an den Empfänger ran.
Thema Büchersammlung:
Manchmal glaubt man einfach nicht, was es für Typen gibt... Selbst wenn Du die Bücher schon verpackt hättest, hätte er diese angesichts des zu kleinen Wagens doch eh nicht mit einem Mal wegbekommen richtig? Wie kommt er dann auf die Idee, die Kosten für die nochmalige Anfahrt auf Dich abzuwälzen?
Thema LP's:
Kam die geänderte Lieferadresse in der offiziellen Kaufabwicklungsmail oder in einer späteren Mail. Wenn ersteres zutrifft, hast Du leider Pech gehabt. In dieser können Käufer ja noch eine abweichende Lieferadresse angeben. Darauf wird in der ersten Mail unmittelbar nach Auktionsende ja auch nochmal extra hingewiesen.
Allerdings gehe ich mal davon aus, dass Du die Ware erst rausgeschickt hast, nachdem Du das Geld für die Ware hattest, oder? Kam danach erst die Mail mit der geänderten Lieferadresse? Dann sieht es doch eher schlecht für den Käufer aus. Dieser sollte eigentlich in Lage sein, seine Wunschadresse anzugeben, bevor das Geld Dich erreicht...
Ansonsten kann ich beim Thema LP's nur wieder auf das erste Thema verweisen. Wenn Hermes sagt, das Paket sei vor einigen Tagen in dem Haus angenommen worden, dann müssen sie dies doch anhand von einem Beleg (Unterschrift) nachweisen können, oder? Wie kommt Hermes sonst zu dieser Aussage? Wenn Du Hermes darlegst, die Ware habe nicht dem Empfänger erreicht, müssten Sie Dir doch den Empfängernamen nennen! Somit hättest Du wiederum gute Karten gegenüber dem Käufer.
PS: Ich schicke Dir gleich mal ne PN!
Nokia 9500 ohne Lieferung
Hallo,
wer ein Nokia 9500 ersteigert hat und auf seine Ware schon länger wartet kann sich bei mir melden. Ich habe schon einige Infos über andere Geschädigte und werde diese Infos auch weitergeben. Strafantrag läuft. Ebay schläft.
Wer hat Ahnung wie man ebay Infos über Mehrfachbetrüger mitteilen kann. Mir scheint von dem Thema wollen die nix wissen.
Integral33
Integral33: Thread hier rein verpflanzt.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von knocker
Man, soviel Pech geht ja gar nicht...
Genau solche Typen bringen mich auch immer auf die Palme. Manchmal frage ich mich auch, wie man echt so unflexibel bzw. uneinsichtig sein kann. :mad:
Thema Goldmünze:
Wie kann man denn bei diesem Wert (220€) einen unversicherten Versand und zudem noch als Warensendung wünschen? :confused:Allein das zeugt für mich schon davon, dass seine Info, die Ware sei nicht angekommen, falsch ist. Sieht so aus, als ob er einfach kein Interesse mehr an diesem Artikel hätte.
Was heisst denn "Münze kommt nicht beim Verkäufer an"? Hat er dies einfach so geschrieben? Hermes sagt doch anhand der Nummer, dass das Paket abgegeben wurde, oder? Hier frage ich mich, ob es überhaupt rechtens ist, dass ein Paket einfach so bei Nachbarn abgegeben wird? Wird wohl immer mehr zur gängigen Praxis... Wenn Hermes dies bei Dir verneint, steht ja fest, dass der Käufer gelogen hat.
Der Käufer hat sich heute bei mir entschuldigt und will die Bewertung zurücknehmen lassen, er hat schlicht und ergreifend den Falschen schlecht bewertet.
Gruß,
Oliver
Mal 'ne Frage:
Wer gibt bei ebay eigentlich als Erster eine (in dem Fall jetzt mal eine positive) Bewertung ab - der Verkäufer dem Käufer oder der Käufer dem Verkäufer?
Gruß
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