Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Nokia 8800 bei Ebay kaufen, alles eine große Abzocke ?!


    Hi,


    bin schon länger auf der Suche nach einem Nokia 8800, ich verfolge jetzt das alles schon knapp 4 Wochen. Was da abgeht, ist kaum zu glauben.


    Denke mal das so 90%nur Abzocke ist, da werden 8800 versteigert aber man muss das Geld gleich zahlen und in 14 Tagen bekommt das Gerät :flop: wers glaubt :)


    Dann sind da große Händler, einer den ich jetzt 4 Wochen beobachte, hat ca. 1000 Handys verkauft, immer nur 8800 und N91, eben Modelle wo die Leute den Kopf abschalten. Man muss sofort bezahlen und wenn der Händler das Gerät hat, dann liefert er, das kann aber noch 4 Wochen dauern. Steht aber nur im Klein gedruckten.


    1000 mal ca. 550.-Euro= 550.000.-Euro selbst wenn er das Geld nach 4 Wochen zurück zahlt, ist es ein gutes Darlehn, mit wenig kosten. ( 4% Ebaygebühren)


    Habe Ebay mal angeschrieben das der Händler ja gar kein Gerät hat aber es verkauft. Das ist doch gegen die Richtlinie von Ebay.


    Der Mitarbeiter von Ebay schreibt mir nach 3 Tagen, das er nichts Negatives feststellen kann und noch so allgemeine Antwort.



    Dann sind natürlich auch viele Private Verkäufer auf den Zug gesprungen und versuche es auch so. Habe schon 4 Geräte ersteigert und schreibe den Verkäufern dann das ich es abholen möchte, aber es kommen nur ausreden warum es nicht geht und dann melden sie sich gar nicht mehr.


    Es nervt so sehr, von 158 Nokia 8800 Verkäufern, sind nur 6 auch zum abholen und damit sicher auch da !! Schlechte Quote !


    Gruß


    Thorsten

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    [...] Es nervt so sehr, [...]

    Mich nervt zudem noch, dass es im Nokia Forum mehrere Themen/Beiträge bzgl. der Lieferzeit gibt, im Werbeforum ein Thema zu Preisdiskussion in Verbindung 8800 und eBay und last but not least hier - im Geplauder - ein Sammelthread für Probleme bei dem Auktionshaus ... .


    Wolltest du dir jetzt "nur" den Frust von der Seele schreiben, oder wie ist dein Beitrag zu (be)werten :confused:


    Cheers, Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi


    Wolltest du dir jetzt "nur" den Frust von der Seele schreiben, oder wie ist dein Beitrag zu (be)werten :confused:


    Cheers, Laubi


    Hi Laubi


    Kann schon gut sein das es mein Frust war, da ich vorhin gerade wieder eine Absage bekommen habe, mit dem Hiweis ich möchte doch erst mal das Geld überweisen und in 3 Wochen bekomme ich das Teil.


    Das es schon soviele Beiträge zu dem Nokia 8800 gibt ist schrecklich und das Du die Übersicht verloren hast auch. Sorry ;)


    Gruß


    Thorsten


    P.S. Liebe Mods, der Beitrag kann auch in den "Sammelthread für Probleme bei dem Auktionshaus" verschoben werden, ich sehe es ein.

  • Hallo Thorsten,

    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    [...] Das es schon soviele Beiträge zu dem Nokia 8800 gibt ist schrecklich und das Du die Übersicht verloren hast auch. [...]

    Ich habe die Übersicht ja nicht verloren, da ich:


    a) die Suche bedienen kann und
    b) weiß, wo ich die Themen finde finde sowie
    c) selbst einen Testbereicht - nebst FAQ - verfasst habe


    Könnte dir jetzt sämtliche Links präsentieren, ggf. hast du ja Zeit & Lust dies selbst zu versuchen ... tut auch gar nicht weh. ;)


    Cheers, Laubi


    p. s. Nix für ungut!

    Newbie-Reloaded :-)

  • Rückerstattung der Versandkosten bei Ebay


    Hallo,
    kann man irgendwo nachlesen, wie die Richtlinien zu der Rückerstattung der Versandkosten bei Ebay aufgelistet sind.
    Ich habe zwei Handtaschen verkauft und als Leder deklariert. Die eine Handtasche ist 100 % Leder und die andere Tasche muss ich erst vom Fachmann prüfen lassen, denn ich habe sie vormals als Leder gekauft. Ich habe dem Käufer angeboten, mir die Taschen zurückzuschicken und er bekommt sein Geld wieder. Meine Versandkosten habe ich ihm auch erstattet. Nun möchte er aber seine Versandkosten für die Rücksendung auch noch haben. Im Angebot hatte ich aber geschrieben, keine Rücknahme. Bei Ebay habe ich die Erstattung der Verkaufsgebühren beantragt, da kein Verkauf stattgefunden hat. Der Käufer hat dieses auch bestätigt. Ich habe keine Lust mir eine negative Bewertung einzuhandeln, deshalb möchte ich mich absichern und den Käufer mit Fakten konfrontieren. Ich bin eine Privatperson.
    Vielleicht kann man mir hier helfen. Danke im voraus. Julia

  • Re: Rückerstattung der Versandkosten bei Ebay


    Zitat

    Original geschrieben von julia-be
    Hallo,
    kann man irgendwo nachlesen, wie die Richtlinien zu der Rückerstattung der Versandkosten bei Ebay aufgelistet sind.
    Ich habe zwei Handtaschen verkauft und als Leder deklariert. Die eine Handtasche ist 100 % Leder und die andere Tasche muss ich erst vom Fachmann prüfen lassen, denn ich habe sie vormals als Leder gekauft. Ich habe dem Käufer angeboten, mir die Taschen zurückzuschicken und er bekommt sein Geld wieder. Meine Versandkosten habe ich ihm auch erstattet. Nun möchte er aber seine Versandkosten für die Rücksendung auch noch haben. Im Angebot hatte ich aber geschrieben, keine Rücknahme. Bei Ebay habe ich die Erstattung der Verkaufsgebühren beantragt, da kein Verkauf stattgefunden hat. Der Käufer hat dieses auch bestätigt. Ich habe keine Lust mir eine negative Bewertung einzuhandeln, deshalb möchte ich mich absichern und den Käufer mit Fakten konfrontieren. Ich bin eine Privatperson.
    Vielleicht kann man mir hier helfen. Danke im voraus. Julia



    Das kommt darauf an.


    Handelst du gewerblich? Hat der Käufer widerrufen? Ist der Käufer infolge eines Sachmangels vom Kaufvertrag zurückgetreten? Habt ihr euch auf "freiwilliger" Basis geeinigt, den Vertrag aufzuheben?


    Wer die Versandkosten wie zu tragen hat regelt das Gesetz, und nicht ebay.


    PS: Vielleicht könntest du dein unsinniges Riesenquote weiter oben editieren?!
    [small][Edit by TS: Posting mit dem Riesenquote weggebeamt.][/small]

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo, wie empfindet ihr diese email,die ich von einem ebay-Verkäufer gekriegt habe :


    Hallo
    Passen Sie bloß mit Ihren Ausdruckweisen auf.
    Wer hier verlogen ist, wissen beide sehr gut:
    1. Das Gerät ist Ihnen wahrscheinlich selber aus der Hand gefallen, es sieht
    nicht nach Transportschaden aus. Das hat auch die Versicherung des
    Transportunternehmens dargelegt und daher nicht den Schaden ersetzt.
    2. Obwohl ich sofort nach Ihren Widerruf die Abholung beauftragt hatte,
    haben Sie uns ständig mit emails bombardiert, Mahnbescheid beauftragt,
    obwohl Sie die Ware nicht der Spedition herausgegeben haben. Diese Kosten
    durften wir auch als Krönung tragen.
    Wenn ich weitere Kunden Ihrer Sorte hätte, Gott bewahre, wäre ich pleite!!!!


    Mein Freundchen, aufpassen, ich war stets freundlich und sachlich!!!!
    Nun reitzt Du mich, und bin nun dabei meine berüchtigte Freundlichkeit zu
    verlieren.
    Schreibe mir keine Mail mehr! - Wird nicht mehr beantwortet, die Mail wird
    noch nicht mal gelesen.
    Meine Nerven vertragen das nicht.



    B.O


    Zur Vorgeschichte,habe bei diesem Verkäufer einen Fernseher
    http://cgi1.ebay.de/aw-cgi/eBa…hCategory&item=5782762637
    ersteigertt.Am 15.07.2005 wurde der Fernseher geliefert,beim Auspacken stellte es sich heraus,das das Gehäuse an mehreren Stellen eingebrochen ist.Habe das sofort dem Verkäufer mitgeteilt und ihm ebenfalls gleich eine Frist gesetzt innerhalb der nächsten vierzehn Tagen das Gerät abzuholen und mir den Betrag zurückzuüberweisen.Ein Einschreiben mit Rückschein ging ebenfalls raus.Den weiteren email-Verkehr mal kurz im Telegrammstil.
    15.07.2005 teile dem Verkäufer meinen Rücktritt mit
    16.07. Verkäufer will Fotos sehen,schicke ich ihm auch
    vier tage vergehen,von sich aus meldet er sich gar nicht am
    20.07 schreibe ich ihm wieder eine email wegen der Abholung,am gleichem Tag
    teilt er mir mit das der Fernseher entweder Donnerstag oder Freitag
    abgeholt wird.
    24.07 teile dem Verkäufer mit das weder am Donnerstag noch am Freitag einer
    gekommen ist,um das Gerät abzuholen.Am gleichem Tag teilt mir der
    Verkäufer mit,das es wahrscheinlich am Montag abgeholt wird.Der
    kommende Montag geht vorbei,natürlich ist wieder keiner gekommen,
    ich warte noch Dienstag und Mittwoch ab und am Mittwochabend dem
    27.07 schreibe ich dem Verkäufer wieder eine email,das am Montag Dienstag
    und auch heute Mittwoch keiner gekommen ist,um das Gerät abzuholen.
    28.07 Der Verkäufer schreibt,das kann nicht sein,er kümmert sich darum.
    30.07.Ich frage den Verkäufer wieder wann das Gerät abgeholt wird.Er schreibt
    nur zurück,das er mich am kommendem Montag,dem 1.August anrufen
    wird.
    01.08 der versprochene Anruf blieb aus,ich schreibe ihm eine email wegen
    der Abholung,fühle mich auch schon leicht veräppelt,weil immer muß
    ich ihm zuerst schreiben.Frage ihn wieder nach einen Termin bezgl. der
    Abholung.Die zwei-Wochen-Frist ist ebenfalls abgelaufen.Bis zum
    05.08 erhalte ich keine weiteren emails,aber an dem Tag ruft meine Mutter mich
    an,sagt hier wären zwei Leuten,die den Fernseher abholen wollten.Da
    ich vorher vom Verkäufer keine Benachrichtigung erhalten habe und meine
    Mutter auch nicht so gut deutsch spricht und auch kein deutsch lesen
    kann,habe ich ihr gesagt sie soll den Fernseher nicht rausgeben,da ich
    nicht weiß ob alles dann richtig laufen würde.Am gleichem Tag schreibe ich
    dem Verkäufer,wieso er mir nicht geschrieben hat oder mich angerufen hat.
    Vom Verkäufer keine Reaktion,habe ihn nochmal angeschrieben am 10.08 aber er antwortet mir nicht mehr.So das ich am
    27.08 ein Mahnverfahren eingeleitet habe
    28.08 der Verkäufer teilt mir mit,das der Mahnbescheid unnötig ist und ich auf
    diese Kosten sitzenbleibe.Dem Mahnbescheid hat er widersprochen,aber
    er weiß,das es mir ernst damit ist.Wir einigen uns nochmal auf einen
    Abholtermin und das sobald der Fernseher bei ihm ist,der Betrag auf
    meinem Konto gutgeschrieben wird.
    08.09 der Fernseher wird abgeholt bis zum
    18.09 erhalte ich keine Nachricht von dem Verkäüfer,noch wurde der Betrag auf
    meinem Konto gutgeschriebn.Ich schreibe ihm eine email wegen der
    ausstehenden Zahlung.Setze ihm erneut eine Frist das bis Freitag den
    den 30.09 das Geld auf mein Konto sein muß,da ich sonst das
    Gerichtsverfahren einleiten werde.
    20.09 der Verkäufer teilt mir mit,er habe heute das Geld überwiesen.
    24.09 teile dem Verkäufer mit,das auf meinem Konto kein Geld eingegangen ist,
    wobei ich mir ziemlich sicher war,das er mich angelogen hat,aber
    das habe ich ihm nicht geschrieben.Da ich keine weitere Nachricht von ihm
    erhalten habe und immer noch kein Geld auf mein Konto ist,habe ich am
    26.09 geschrieben,wenn er es wirklich am 20.09 überwiesen hätte,müßte
    es schon längst da sein
    27.09 der verkäufer teilt mir mit das die Zahlung erst heute durchgeführt
    werden konnte.
    28.09 frage den Verkäufer,wieso er mir am 20.09 geschrieben hat,das er das
    Geld überwiesen hätte und mir sieben Tage später schreibt,das die
    Zahlung erst heute ausgeführt werden konnte.
    30.09 teile dem Verkäufer mit,das kein Geld auf meinem Konto eingegangen ist
    und er mich am 20.09 angelogen hätte und mir nichts überwiesen
    hat.Ebenfalls teile ich ihm mit das die Frist abgelaufen ist und ich jetzt
    die Sache an das Amtsgericht Erkalenz weiterleiten werde.


    Daraufhin bekam ich diese freundliche email:



    Hallo


    Passen Sie bloß mit Ihren Ausdruckweisen auf.
    Wer hier verlogen ist, wissen beide sehr gut:
    1. Das Gerät ist Ihnen wahrscheinlich selber aus der Hand gefallen, es sieht
    nicht nach Transportschaden aus. Das hat auch die Versicherung des
    Transportunternehmens dargelegt und daher nicht den Schaden ersetzt.
    2. Obwohl ich sofort nach Ihren Widerruf die Abholung beauftragt hatte,
    haben Sie uns ständig mit emails bombardiert, Mahnbescheid beauftragt,
    obwohl Sie die Ware nicht der Spedition herausgegeben haben. Diese Kosten
    durften wir auch als Krönung tragen.
    Wenn ich weitere Kunden Ihrer Sorte hätte, Gott bewahre, wäre ich pleite!!!!


    Mein Freundchen, aufpassen, ich war stets freundlich und sachlich!!!!
    Nun reitzt Du mich, und bin nun dabei meine berüchtigte Freundlichkeit zu
    verlieren.
    Schreibe mir keine Mail mehr! - Wird nicht mehr beantwortet, die Mail wird
    noch nicht mal gelesen.
    Meine Nerven vertragen das nicht.




    In meinen emails war ich stets
    freundlich,aber jetzt werde ich am Montag den Mahnbescheid bezahlen und dann kommt es zur Gerichstverhandlung,wie sieht es eigentlich aus wenn er in der Zwischenzeit bezahlt ?Bleibe ich dann auf die Gerichtskosten und Mahnbescheidskosten sitzen oder auf jeden fall Klage einreichen,da er die Frist einfach hat so verstreichen lassen ?Für mich klingt die email,als ob er mich bedrohen will bzw. einschüchtern will.(mein Freundchen aufpassen...)


    Gruß Lokomotive

  • Hallo,


    ich habe vor ca. zwei Wochen bei eBay ein Nokia 8310 ersteigert, ich habe mir extra eine Auktion ausgesucht, wor ein (vermeindlich) noch sehr gut erhaltenes Gerät angeboten wird. Der Verkäufer hat 73 positive Bewertungen und beschrieb das 8310 als kaum benutzt und in "gutem Zustand". Da habe ich gleich mitgeboten und auch etwas mehr dafür bezahlt, als sonst bei eBay üblich für ein 8310. Was dann allerdings eine Woche später ankam, war ein schlechter SCherz. Das Handy sah aus, als ob ein LKW fünfmal drüber gefahren ist und dann noch mal den Rückwärstgang eingelegt hat... Habe dann direkt die IMEI von N4L (danke nochmal ;) ) checken lassen und siehe da, das Teil wurde schon dreimal repariert, wurde bei der AUktion alles verschwiegen. Habe dem Verkäufer gesagt, dass die Beschreibung in der Auktion in keinster Weise mit der Wirklichkeit entspricht und ich mein Geld zurück haben möchte, ansonsten Anzeige. Er willigte ein... vorhin kam folgende email von ihm:

    Zitat

    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt der seit vielen Jahren ein guter Freund der Familie ist bin ich zu dem Endschluß gekommen den Handel nicht Rückgängig zu machen .Das Telefon war in gebrauchtem aber voll funktionstüchtigem Zustand, war als gebraucht ausgewiesen und nur weil sie sich im nachhinein überlegt haben das der Preis vieleicht zu hoch war ist das noch lange kein Grund mich in dieser Form anzugreifen und eine Rücknahme des Artikels zu fordern.Die Reparaturen wenn denn stattgefunden waren nie ein Thema und somit auch kein Grund für eine Rücknahme.Meine 73 ausschließlich positiven Bewertungen habe ich nicht bekommen weil ich Sachen anbiete die nicht den Tatsachen endsprechen.Mfg kistejackpot000!


    Dreister geht es doch nicht mehr! Jetzt kommt der Typ mir so, ich bin gerne bereit für Qualität und guten Zustand mehr zu bezahlen, aber das ist ja wohl nur frech!


    Was meint ihr, kann ich jetzt machen? eBay hab ich schon informiert, die meinten ich soll erstmal abwarten, bis der Typ mir das Geld zurück überweist (wollte er ja zuerst), werde morgen nochmal mit denen telefonieren, aber eine wirkliche Hilfe waren die ja noch nie....

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. – Benjamin Franklin

  • Zitat

    Original geschrieben von DyCE
    Was meint ihr, kann ich jetzt machen? eBay hab ich schon informiert, die meinten ich soll erstmal abwarten, bis der Typ mir das Geld zurück überweist (wollte er ja zuerst), werde morgen nochmal mit denen telefonieren, aber eine wirkliche Hilfe waren die ja noch nie....


    Wenn es sich um dieses Angebot handelt, bist du in gewisser Weise selbst schuld. Wenn du Wert auf einen gepflegten Zustand legst, wieso bietest du dann bei einem derart knapp beschriebenen und mit nur winzigem Foto versehenen Angebot? Übrigens lässt sich auch auf diesem Miniaturfoto schon der desolate Zustand der Displayabdeckung erkennen.


    "Selten gebraucht" ist ebenso wie "guter Zustand" sehr dehnbar, da diesen Umschreibungen nur ein subjektiver Maßstab zugrunde liegt.



    M.E. liegt deshalb schon gar kein Sachmangel am 8310 vor. Ändern würde sich dies natürlich bei ganz massiven Schäden, etwa Sprünge oder Löcher, oder wenn Teile abgebrochen sind oder keinen festen Halt mehr haben.


    Ohne hochauflösende Originalbilder lässt sich da kaum eine aussagekräftige Entscheidung treffen...


    Hätte er das 8310 als "wie fabrikneu", "absolut neuwertig" oder "ohne Gebrauchsspuren" angepriesen, lägen die Dinge anders.


    Selbst wenn man eine Mangelhaftigkeit des gelieferten 8310 bejahen könnte, müsstest du darlegen und ggf. beweisen, dass dieser Mangel schon vorhanden war, als der Verkäufer das Handy bei der Post aufgegeben hat. Solltest du beim Auspacken nicht alleine gewesen sein, und ein Trabsportschaden auszuschließen sein, wäre das kein großes Ding.


    Allerdings hat sich der Verkäufer wirksam von der Haftung für solche Sachmängel freigezeichnet, so dass du ihn grds. wegen eines solchen Mangels überhaupt nicht mehr haftbar machen könntest. Auf diese Freizeichnung könnte er sich allerdings nicht berufen, wenn


    a) er als Unternehmer tätig geworden wäre (keine Anhaltspunkte)


    b) er für das Gerät eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hätte (hat er zumindest in dem ebay-Angebot selbst nicht getan)


    c) er dir das Vorliegen dieses Mangels arglistig verschwiegen hätte.



    Für den Vorwurf unter c) trägst ebenfalls du die Darlegungs- und Beweislast. D.h., du müsstest ggf. nachweisen können, dass der Verkäufer den Mangel positiv kannte oder in grob fahrlässiger Weise nicht kannte, und dich vorsätzlich entweder durch aktives Tun oder Unterlassen über das Bestehen des Mangels getäuscht hat.


    Wenn die Schäden am Gehäuse nicht wirklich exotisch sind (dazu bitte Bilder :) ), dann sehe ich hier auch nur ganz geringe Erfolgschancen.



    Solange das Gerät aktuell technisch in einem "guten Zustand", also voll funktionsfähig ist, spielen die durchgeführten Reparaturen keine Rolle. Hier darfst du keine Parallele zur Aufklärungspflicht gewerblicher Kfz-Verkäufer hinsl. vorangegangener Unfallschäden ziehen...



    Allerdings:


    Da der Verkäufer dein Angebot auf Aufhebung des geschlossenen Vertrages bereits angenommen hat (und dies von dir hoffentlich im Streitfalle bewiesen werden kann), könnte zwischen euch ein wirksamer Aufhebungsvertrag zur Rückabwicklung des Kaufvertrages geschlossen worden sein, so dass dir aus diesem Vertrag ein Zahlungsanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübereignung und Besitzverschaffung des/am Nokia 8310 zusteht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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