Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Dabei sehe ich die Falle aber nicht.


    Die Falle ist meiner Meinung nach, daß 99% der Bundesbürger so doof sind wie dein Richter... :D

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    ...wenn der höher Bietende keinen relevanten seinerseits bei Abgabe des Gebots nachweisen kann.


    Hä!? :D
    War das jetzt Juristendeutsch odern nen Schreibfehler!?

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich meine mich auch ein ein Urteil über ein Kfz-Kauf bei ebay nach dieser Masche erinnern zu können. Der Richter hat die Situation IIRC völlig verkannt, und einen Anspruch des "C" auf das Kfz gegen ~50€ Kaufpreis bejaht. Ich mach mich mal auf die Suche.


    Kann ich mich auch dran erinnern.
    Oder war das so, daß die Käufer viel zu wenig geboten hatten, der VK Angst hatte das Auto billig hergeben zu müssen und einfach alle Gebote gestrichen hat!? Da musste er dann ja an den Höchstbietenden verkaufen!


    Genau dieses Problem, wenn auch anders rum und ohne Auto, hatte ich schon selbst! Weshalb ich, wenn ich etwas als "SK" haben will, ohne daß es diese Option in "meiner" Auktion gibt, auch immer erst Höchstbietender "werde" und den VK dann die Auktion beenden lasse. So sind beide auf der (rechtlich) sicheren Seite!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hier das Urteil:


    http://www.beckmannundnorda.de/lgbonnebay.html


    Zwar ist dort die Lage anders, weil der "C" erst nach dem Zurückziehen von A,B geboten hat. Aber etwas war an der Sache unlogisch.


    Mir fällt das genaue Problem leider gerade nicht mehr ein. Ich glaube, es hatte irgendetwas mit dem Gebotsverlauf zu tun.


    Selbst wenn "C" den Gebotsverlauf selbst nicht manipuliert haben sollte, so lag bei Zeitablauf zumindest ein höheres Gebot als 63,00€ vor, wenn dessen Bieter nicht wirksam anfechten konnte (was der Fall sein dürfte) und das Gebot >63,00€ nicht vom Verkäufer selbst stammte. Also hätte es eigentlich keinen Kaufvertrag mit "C" zu 63,00€ geben dürfen.



    Im vorigen Beitrag habe ich "Irrtum" vergessen.


    Mit dem anderen Urteil meintest du vermutlich folgendes:


    http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil15.htm

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hier das Urteil:
    http://www.beckmannundnorda.de/lgbonnebay.html


    Ohne das jetzt alles gelesen, geschweige denn verstanden zu haben, aber bei sowas könnt ich echt kotzen! :mad:
    Der Depp ist ja hoffentlich in Revision gegangen, oder? :rolleyes:


    Was da aber auch interessant ist, ist die Sache daß es sich bei Ebay nicht um "richtige" Auktionen handelt (un der Richter wohl deshalb auch so entschieden hat)!
    Gibt es da eigentlich eine Höchstricherliche Entscheidung, was denn nun stimmt?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Mit dem anderen Urteil meintest du vermutlich folgendes:
    http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil15.htm


    Das trifft die Sache, auch wenn es in dem Fall an den ich dachte IMHO um einen VW Passat ging.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Was da aber auch interessant ist, ist die Sache daß es sich bei Ebay nicht um "richtige" Auktionen handelt (un der Richter wohl deshalb auch so entschieden hat)!
    Gibt es da eigentlich eine Höchstricherliche Entscheidung, was denn nun stimmt?


    Ja.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ja.


    Ist ja interessant, aber dann könnte man bei Ebay ja Schindluder sonder gleichen treiben!? Kaufen, sich überlegen "ach nee, doch lieber nicht", zurückktreten und der VK ist der Arsch!? Oder wie?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • worauf beziehst du dich? Auf das fernabsatzwiderrufsrecht? Das gleiche spiel kannst du bei jedem onlineshop treiben.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    worauf beziehst du dich? Auf das fernabsatzwiderrufsrecht? Das gleiche spiel kannst du bei jedem onlineshop treiben.


    Ok, kapiert.
    Der VK war gewerblich, und dem Käufer steht ein Widerrufsrecht zu auch wenn (oder eben gerade nicht) es eine "Versteigerung" war.
    Richtig so?


    Wie ist das aber wenn zwei Private handeln?
    War das nicht so bei dem BMW Cabrio so?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich habe heute auch eine sehr geile Mail bekommen:D


    Hello Seller,


    I will like to Buy your Car.I will like you to send me the Total Cost for the Item.I will also like to know the Shipping Cost to Nigeria.Are you willing to make Ship to Nigeria.I am getting Married soon and will like to have the Car for my Wedding.The Payment will be made through Bank Transfers.I will like you to reply me with your Email and Phone Number so that we can Discuss from there.My Email is hausxxxx@yahoo.fr


    Würde ich dann tatsächlich Geld von einem frenden Bankkonto auf mein Konto überwiesen bekommen, oder wird mich der gute Mann davon überzeugen wollen, zuerst den Wagen zu verschicken?
    Wie soll sein Betrug funktionieren?


    Habe ihm gerade mal die Versandkosten mit 3.000 Euro offeriert! ;)


    Edit:


    Hier nach 2 Minuten seine Antwort:



    Thanks for your Mail,I will be paying through Bank Transfers.I will like you to send me these Full details to make the Payment,


    Name,
    Phone Number,
    Bank Name,
    Account Number,
    Bank Code,
    IBAN Number,
    Bank Swift Code,
    Item Price,
    Shipping Cost to Ibadan,Nigeria,


    Thanks.


    Sehr geil finde ich besonders den Umstand, dass er den Wagen noch gar nicht gekauft hat, aber bereits überweisen möchte!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • ChickenHawk
    Mein Vater ist bei EBAY angemeldet und ich habe mir da mit sinem Einverständnis etwas gekauft.
    Ich weiss nicht,was da jetzt so schlimm dran sein sollte.
    Und die Aussage,dass mir Sozialstunden doch ganz gut tun würden,hättest du dir auch mal sparen können,nach meiner Meinung!


    MfG

  • Hallo Leute,


    ich habe wieder mal ein kleines Problem: Ich habe mir bei Ebay ein ibook ersteigert. Laut Angaben des Verkäufers technisch einwandfrei. Heute habe ich es bekommen, jedoch bemerkt das das Laufwerk keine CDs zieht. Das heißt es ist defekt! Kann ich nun vom Verkäufer verlangen, das er es zurück nimmt? Da ich ehrlich gesagt keine Lust auf ne Garantiegeschichte habe...

    ˆ\_/
    .O.o
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