Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Abend,


    hab vor 2 Monaten ne Digicam bei ebay verkauft, nun will der Käufer eine Rechnung von mir (als Privatperson).


    Ich habe ihm jetzt mal ne Art Quittung geschickt, auf der alle relevanten Daten (meiner Meinung nach) drauf sind.


    Nun meint er aber, da müsste noch meine Steuernummer mit drauf. Hab ich sowas überhaupt? (bin Student, Steuererklärungen haben bei mir ein paar wenige Seiten und zahlen muss ich eh nix :D ).


    Wie sieht denn eine Rechung von einer Privatperson für einen Privatverkauf generell aus?


    Danke euch!

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Es gibt keine Rechnung für Privatpersonen. Ich hätte ihm gar nichts geschickt. Finde das schon eher sehr dreist von ihm.
    Wahrscheihnlich hat er sich ein Gewerbe angemeldet und will nachträglich eine Rechnung ergaunern.
    Ich gehe mal davon aus das du im damaligen Angebot nicht eine Rechnung zum Verkauf angeboten hast !


    Gruß

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    ...
    Nun meint er aber, da müsste noch meine Steuernummer mit drauf. Hab ich sowas überhaupt? ...


    Als Privatperson kannst du keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.


    Also lass Dir keinen Bären aufbinden.


    Wie Noe schon geschrieben hat, will sich derjenige nur eine Rechnung "erschleichen".


    Das wollte ein "Händler" auch mal von mir, hier als ich ein Handy im biete "inseriert" hatte.


    Gruß Gunn


    stay hungry, stay foolish


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  • Nein, ich hatte nur angegeben, die Originalrechnung mitzusenden.


    Ich hab das ganze auch nicht "Rechnung" genannt, sondern ihm nur einen unterschriebenen Wisch geschickt, dass er zu dem und dem Preis den Artikel bei mir als Privatverkauf erworben hat.


    Dreist fand ich jetzt vor allem, dass er nun auch noch rumnörgelt von wegen "ich hätte eine Steuernummer erwartet"....


    edit: ob er sich was erschleichen will ist mir prinzipiell egal, er hat mich nämlich noch nicht bewertet, das kommt "erschwerend"hinzu. Ich ihn zwar auch nicht, aber er tritt auch immer nur als Käufer auf...


    Wie wird denn ein Privatverkauf an einen "geschäftlichen" bestätigt, wenns keine Rechnung gibt? Gibt ja duchaus die Möglichkeit, dass sich ein jemand für sein kleines Geschäft z.B. einen Laserdrucker von privat bei ebay kauft? Mal so interessehalber...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Wie wird denn ein Privatverkauf an einen "geschäftlichen" bestätigt, wenns keine Rechnung gibt?


    Gar nicht? :confused:
    Pech gehabt!? :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Sicherlich ist das möglich. Eine Empfangsquittung für das erhaltene Geld kann selbstverständlich ausgestellt werden. Allerdings darf halt keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden --> der Gewerbetreibende kann keine Vorsteuer geltend machen, kann aber eine Aufwendung verbuchen. Ein Anspruch auf eine Quittung ergibt sich ohnehin schon aus § 368 BGB


    § 368
    Quittung


    Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.


    Wie sollte sonst ein Trödelladen oder ähnliche Geschäfte bestehen. Die könnten sonst nur Umsätze verbuchen und KEIN Aufwendungen, was ENORME Gewinne zur Folge hätte ;-)

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  • Hattest Du ihm die Original Rechnung nun mit ins Packet gelegt ? Falls nicht, warum nicht? Falls doch vergiss es einfach. Teíle ihm mit das für dich die sache erledigt ist.

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  • Ja klar, die Original-Rechnung hab ich beigelegt. Die war aber aus 2005 und wird ihm wohl kaum was nützen...


    Aber so wies aussieht habe ich ja alles gemacht, was möglich war (bzw. nach dem Post von maximumhandy war ich ja scheinbar sogar dazu verpflichtet) und die von mir ausgestellte Quittung sollte reichen...


    Hab gemailt, dass ich Privatverkäufer bin und keine Steuernummer habe und mehr nicht tun kann ;)


    Bin mal gespannt. Das ebay Bewertungssystem ohne Möglichkeit ungerechtfertigte negative Einträge loszuwerden nervt micht langsam. Ziemliches Druckmittel wenn man nicht sooo viel über ebay handelt...

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  • Problem:
    Ich habe bei diesem Ebayhändler dieses Angebot abgeschlossen.
    Guckst du auch hier.

    Ich will es trotzdem mal noch hier erwähnen, mich würde nämlich ein bestimmter Umstand (s.u.) interessieren!


    Hintergrund:
    Der Vertrag wurde Augenscheinlich von O2 abeglehnt, leider erfolgte hierzu keinerlei Info vom Händler. Auf Emailnachfrage wurde nicht reagiert, Telefonisch habe ichniemand erreicht. Dann hab ich ne Email geschrieben sie mögen mir doch die sofort mit PayPal bezahlten ~16€ einfach zurückschicken. Keine Reaktion. Erneut niemand erreicht. Daraufhin habe ich heute bei Paypal nen Käuferschutzantrag gestellt, zu dem der Händler sich ja äußern muss. Hat er dann auch gleich getan, allerdings folgendermaßen:


    Was sagt man jetzt dazu!?
    Ich bin echt fassungslos! :eek:


    Meine Frage jetzt:
    Darf der Händler daraus bestehen, daß er erst (positiv) bewertet wird, bevor er die Kohle zurückschickt, und/ oder ist der Zusatz in seinen AGB überhaupt zulässig (vgl. hierzu Ebay AGB, §9, Abs. 9 )?
    Und v.a. wie weiter verfahren!?


    Danke für Tipps!

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  • Wo stehen diese AGB und wie sollen sie einbezogen worden sein? Weder im Angebot noch auf der mich-Seite kann ich etwas finden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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