Steht da was von Kopfhörern? :confused:
Ich zumindest sehe da nichts... Von daher. ![]()
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Steht da was von Kopfhörern? :confused:
Ich zumindest sehe da nichts... Von daher. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von henry1313
Ich habe mir bei ebay einen ipod gekauft. Nun kam das Teil heute an, jedoch waren keine Kopfhörer dabei. Als Lieferumfang war folgendes aufgeführt:
Noch ein ebay-Kranker ![]()
Was macht daran eigentlich noch Spaß, jeden Tag neuen Ärger und Probleme zu bekommen?
Also ich hab hier mein Sirocco vor mir liegen, aber der Sensor wurde vergessen?????Hä????
Wenn er die Rechnung hat, hat er auf jeden Fall anspruch auf den Premium- Service. Denke, das dürfte kein Problem darstellen.Und wenn er Glück hat, bekommt er ne neue Platine....
Denke,es gibt andererseits bei Ebay immer mehr Buben und Mädls, die nach Erhalt der Ware irgendwas behaupten, um evtl. etwas Geld zurückzubekommen?!
Mich täte vielmehr mal interessieren, wie eine Privatverkäufer-Ausschlußklausel denn auszusehen hat, damit sie 100% wasserdicht ist.Denn genau bei Beträgen wie dem Sirocco ist man eben echt im mehrere 100€-Bereich, und da kann es ganz schnell, ganz blöd aussehen, wenn man/frau nicht aufpasst.
Grüüüße
ZitatOriginal geschrieben von booner
Noch ein ebay-Kranker
Was macht daran eigentlich noch Spaß, jeden Tag neuen Ärger und Probleme zu bekommen?
Hehe zu viele Langeweile ![]()
Ne mal im Ernst. Bei manchen Preisen ist ebay echt unschlagbar. Da nehme ich dann auch gerne mal nen bissle Ärger auf mich.
ZitatOriginal geschrieben von Lord Arsch
So einfach ists ja nun auch nicht. Mit der Masche versuchen ja viele sich immer aus der Affaire zu ziehen, wenn sie ihren Schund an den Mann gebracht haben.
Das muss jetzt nicht auf henry1313 zutreffen.
Aber der Hinweis auf den Lichtsensor ist nicht schlecht! :top:
Natürlich hast du Recht, aber wenn jmd behauptet die Ware wäre defekt und ich als Privatkäufer habe ihm weder eine Eigenschaft zugesichert noch habe ich einen Mangel arglistig verschwiegen, muss und kann ich mit dem Hinweis als Privatperson verkauft zu haben, doch verlangen, dass der Käufer sich auf seine Gewährleisungsrechte verlassen und diese ggü dem Hersteller geltend machen kann.
ZitatAlles anzeigenQuelle dejure.org
§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
....
ZitatOriginal geschrieben von henry1313
Lieferumfang:
Apple iPod nano 2GB white (refurb)
Apple USB-Kabel (für Datenübertragung und zum Aufladen)
Apple CD mit Handbüchern und iTunes (für PC & MAC)
steht da irgendwo Kopfhörer??? na siehste. Also war das einfach nicht bestandteil der Auktion. hätteste vorher lesen müssen. Ganz klarer Fall :confused:
ZitatOriginal geschrieben von ParadoxxX
steht da irgendwo Kopfhörer??? na siehste. Also war das einfach nicht bestandteil der Auktion. hätteste vorher lesen müssen. Ganz klarer Fall :confused:
Jetzt mal als Gegenfrage:
Wenn Du ein handy kaufst und der Akku nicht extra aufgeführt ist, dann erwartet man doch auch, dass der mitkommt......
Nein, wenn ich ein aktuelles auto kauf und im Kaufvertrag keine Klimaanlage steht geh ich ja auch nicht davon aus nur weil wir das jahr 2007 haben das das Auto eine hat.... FAKT ist: Er hat das zubehör was versteigert wird genau mit angegeben und nichts weggelassen was da steht oder?
Erwarten würde ich schon einen Akku, auch wenn er nicht explizit aufgeführt ist. Aber Stress machen, wenn nicht würde ich auch nicht.
Maximal über mich selber ärgern und vielleicht höfflich nachfragen, ob er evtl. lediglich vergessen wurde. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ParadoxxX
Nein, wenn ich ein aktuelles auto kauf und im Kaufvertrag keine Klimaanlage steht geh ich ja auch nicht davon aus nur weil wir das jahr 2007 haben das das Auto eine hat.... FAKT ist: Er hat das zubehör was versteigert wird genau mit angegeben und nichts weggelassen was da steht oder?
Richtig, wenn ich ein Auto kaufe, kann ich doch auch nicht verlangen, dass ein Lenkrad vorhanden ist, wenn es nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurde. ![]()
Gruß
Pitter
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