Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Link zum Angebot?


    Link

    Zitat

    Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


    Also stimmt es schon.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Abweichende Lieferung vom beschriebenen Gerät ist ein Mangel. Fordere ihn zur richtigen Lieferung auf, falls die unmöglich ist, vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf. zusätzlich Schadenersatz verlangen!


    P.S.: Link zum Angebot wäre ganz gut!


    Wollte (noch) niemand in die Pfanne hauen, vielleicht meldet er sich ja noch...


    Müsste der VK dann auch alle Versandkosten tragen, also auch die Zusatzkosten für Nachnahme?


    Ich habe ihm per E-mail jetzt halt dazu aufgefordert sich umgehend zu melden und klar gemacht, dass ich das Gerät auf keinen Fall behalten will, weil besagte nicht vorhandenen Dinge kaufentscheidend waren. 2 Tage warte ich wohl noch auf Antwort, dann geht ein Einschreiben raus.


    Soll ich im Einschreiben dann (bzw. muss ich dann) erstmal Nacherfüllung fordern (also Zusendung des beschriebenen Gerätes)?
    Und erst wenn der VK das nicht kann (wird er als Privater nicht), kann ich mein Geld zurückfordern?


    Oder kann ich auch gleich (sinngemäß) "entweder das beschriebene Gerät oder innerhalb von 10 Tagen Geld zurück" fordern?


    Ist verdammt olle an so ner alten Desktop Krücke zu sitzen... ;)

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Das hat nichts mit "in die Pfanne hauen" zu tun, sondern sollte den Leuten, die deine Fragen beantworten, den Sachverhalt näher bringen. Aber wie du willst...


    Selbstverständlich hat er dich schadlos zu halten, muss also alle unnötig angefallenen Kosten übernehmen. Setze ihm zunächst nachweisbar (Einschreiben) eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung. Falls er diese Beseitigung ablehnt, dann kannst du (ebenfalls per Einschreiben) zurücktreten.

  • Ist das eigentlich normal das man über seine Auktionen bei E-Bay über die "Frage an den Verkäufer" neuerdings Werbung bekommt? Hab inzwischen die 5 Werbemail für irgendwelche dubiose Shops in China, Taiwan und Russland erhalten....

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • @ visioneer ...ich glaube das die Adressen weiter gegeben werden.
    Ich bekomme auch immer mehr Werbung und dazu auch Angebote zu ähnlichen Artikeln, nachdem ich Fragen an einigen Verkäufern gestellt habe!


    Mein Postfach das eigentlich nur für Ebay (genutzt wird) bekannt ist, wird immer voller von solchen Mail's! Jahrelang nichts und nun seid gut 4 Monaten nur Stress.


    Ein anschreiben an Ebay nützt aber nichts - mir haben die selbst nach meiner 2 Mail nicht geantwortet, obwohl es damit zusammenhängt.... weil es nur Mail's mit Angeboten zu solchen Artikeln sind, zu denen ich auch Fragen stellte.

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Selbstverständlich hat er dich schadlos zu halten, muss also alle unnötig angefallenen Kosten übernehmen. Setze ihm zunächst nachweisbar (Einschreiben) eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung. Falls er diese Beseitigung ablehnt, dann kannst du (ebenfalls per Einschreiben) zurücktreten.


    Jut, wir haben uns nun recht vernünftig geeinigt. Jeder hat zudem das, was er als Teil dieser Einigung erfüllen muss, dem anderen nochmals per mail mitgeteilt/bestätigt.


    Wobei die noch ausstehende Zusendung der Rechungskopie (der für mich wichtigste Teil der Einigung) seitens des Verkäufers sich auch aus dem ebay Angebot nachweisen lässt.


    Reicht das als Sicherheit?

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Ist das eigentlich normal das man über seine Auktionen bei E-Bay über die "Frage an den Verkäufer" neuerdings Werbung bekommt? Hab inzwischen die 5 Werbemail für irgendwelche dubiose Shops in China, Taiwan und Russland erhalten....


    Ja, das nimmt zu.
    Allerdings nicht weil eBay irgendwelche mailadressen weitergibt(das ist nur der übliche "Anti-eBay-Reflex"), sondern weil die Spammer mit extra dafür massenhaft aufgemachten Accounts planmäßig die Verkäufer über die "Frage an Verkäufer" Funktion zuspamt.
    Direkt auf meine mailadresse die ausschliesslich bei eBay genutzt wird, habe ich noch niemals Spam bekommen, ausser von Verkäufern bei denen ich mal was gekauft hatte.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Habe ein Paket mit Hermesversand versandt. Am selben Abend, an dem das Geld eingegangen ist. Zwei Tage später wird mir von dem ersteigernden mit Anwalt und Ebay gedroht. Die Ware wäre noch nicht da, ich solle zurücküberweisen oder die Ware käme umgehend.
    Habe dann nach all den Drohungen Hermes eine EMail geschickt und erfahren, dass das Paket bei einem Nachbarn im selben Haus abgegeben wurde. Auf die an den Ersteigernden weitergeleitete Mail von Hermes wird mir nur geschrieben, der Ersteigernde wolle noch mal nachfragen bei den Nachbarn.
    Jetzt bekomme ich keine Nachricht über das Ergebnis, sondern nur ein Einzeiler mit "Habe noch keine Ware erhalten. Geld oder Ware" über die Ebaybeschwerdefunktion.
    Was ist zu tun? Mir fällt nichts mehr ein. Das ist doch nicht mein Problem, wenn der Nachbar das Paket nicht herausgibt. Ich habe ordnungsgemäss verschickt und weiss ja nun auch, wo dass Paket ist. Kann schlecht 600km fahren, um die Sache persönlich zu regeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von MaxMoritz
    ...Das ist doch nicht mein Problem, wenn der Nachbar das Paket nicht herausgibt. Ich habe ordnungsgemäss verschickt und weiss ja nun auch, wo dass Paket ist.


    So ist es! IMHO bist du aus dem Schneider! (Stichwort Gefahrenübergang)


    Frag mal bei hermes an, bzw schau mal in die AGB wie das in so einem Fall gehhandhabt wird. Ich meine mich aber auch erinnern zu können, daß wir so einen Fall schon einmal hatten... (Weiß aber nicht mehr das Ergebnis)


    Hat der tolle Käufer denn mal den Nachbarn gefragt?
    Ich würde mich erstmal etwas entspannen, die meisten bluffen eh nur... (nach 2 Tagen mit dem Anwalt drohen, ich lach mich tot... :D )

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Hat der tolle Käufer denn mal den Nachbarn gefragt?
    Ich würde mich erstmal etwas entspannen, die meisten bluffen eh nur... (nach 2 Tagen mit dem Anwalt drohen, ich lach mich tot... :D )


    Nein, das Ergebnis der Befragung des Nachbarn kenne ich nicht.
    Nach der Weiterleitung der Hermesmail wurde mir vom Ersteigernden nur geschrieben, dass ich Bescheid gesagt bekäme.
    Kam dann eben keine richtige Nachricht über das Ergebnis, sondern nur ein Einzeiler mit "Habe noch keine Ware erhalten. Geld oder Ware" über die Ebaybeschwerdefunktion.

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