Die 1. Frage ist hier, ob du die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen hast oder nicht. (wird meist mit Floskeln ala "keine Gewährleistung", keine Garantie" oä. gemacht)
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Wenn Du Dir sicher bist, dass die DVDs Deiner Auktionsbeschreibung entsprechen (und du das am besten auch noch durch Auktionsfotos o.ä. belegen kannst) würde ich mich an Deiner Stelle entspannt zurücklehnen und den Käufer toben lassen.
Wenn es aber tatsächlich grenzwertig ist wenn es um die Bezeichnung "neuwertig" geht würde ich mir den Stress sparen und die Dinger zurücknehmen.
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Zitat
Original geschrieben von Maarthok
Die 1. Frage ist hier, ob du die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen hast oder nicht.Gleich daran schliesst sich dann die zweite Frage an, ob der Ausschluss auch wirksam war.
Und abschliessend dann die Frage, ob die Beschreibung als "neuwertig" nicht eine Beschaffenheitsgarantie darstellt, womit dann der Gewährleistungsausschluss gleich mal nicht mehr gilt.
Die Juristen ringen sich wohl gerade zu der Ansicht durch, dass dies so ist.
Alles weitere ist dann eine reine Beweisfrage: Wie ist der tatsächliche Zustand der Sache und war der auch schon vor dem Versand so.
Wie man sowas beweist oder dem Richter so versichert, dass er das glaubt darf sich jeder selber ausmalen. -
Wobei den Mangel zunächst erstmal der Käufer beweisen muß (bei Privatverkauf)
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ok, hier ist mal der link zu der auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…eName=STRK:MESO:IT&ih=020
das ganze nervt mich irgendwie total....irgendwie denke ich mir, komm egal, nimm die dvds halt zurück, aber das ist doch dann eine art schuldeingeständnis...klar kann ich nicht mit fotos beweisen, wie die dvds vor dem versand ausgesehen haben, aber ich bin mir absolut keiner schuld bewusst und kann immer nur betonen, dass die dvds einwandfrei liefen und die box äußerlich keine mängel hatte...der käufer wird inzwischen so frech, dass ich wirklich nicht einlenken möchte.
stefanie
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Also wenn du dir keiner Schuld bewusst bist und du die Dvd's zuvor nochmal getestet hat und da alles funktioniert hat, würde ich sie nicht zurücknehmen.
Man weis ja nie, entweder hat er die Dvd so "kaputt" gemacht und kann jetzt nichts mehr damit anfangen oder aber er hat die Dvd's schon kopiert und will jetzt das Geld wieder.Ne Ex-Freundin von mir hats ungefähr genau so gemacht, hat die Dvd-Boxen günstig erworben sie Zuhaus kopiert und dann teuer wieder verkauft.
Sprich 1 x den Gewinn + trotzdem die Dvd Box wenn auch nicht in OVP.Wie geschrieben, wenn du alles zu 100% verkauft hast kann ja nur er die Ware "kaputt" gemacht haben. Die Krater kommen ja kaum vom Versand und evtl. Stürzen ( ect.... )
Ebay ist echt schlimm geworden, entweder nur noch Betrüger die Müll für teueres Geld verkaufen, oder Ware verkaufen und sich danach abmelden bzw gegangen werden, nichts versenden, Geld zurückerstattet haben wollen usw.
Geht da zu wie auf nem Türkischen Basar
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Zitat
Original geschrieben von Stefanie75
ok, hier ist mal der link zu der auktionIch schließe mich dem vwfreak an, Hunde die bellen, beißen in der Regel wirklich nicht. Und durch die negative Bewertung muss ihm klar sein, ist ja kein Neuling mehr, dass damit die Redebereitschaft stark abnimmt. Ich würde das daher so deuten, dass er die Sache für erledigt hält und nur noch ein bisschen stänkern will bzw. eben damit noch eine Rückgabe hinkriegt. Das Wort "Anwalt" wird er mit ziemlicher Sicherheit nur als bellen verwenden.
Sachmängelhaftung ist einwandfrei ausgeschlossen. Bleibt aber noch die Beschaffenheitsgarantie "neuwertig", die trotzdem erfüllt sein muss.
Ich würde es schlichtweg aussitzen bzw. noch einmal betonen, dass die Ware beim Versand im vereinbarten Zustand war und basta. Evtl. hast du ja sogar einen Zeugen, der die DVD gesehen hat?
P.S.: Im ersten Moment dachte ich bei dir an einen gewerblichen Verkäufer. Über 700 Bewertungen sind da eigentlich ein starkes Indiz. Du hast aber den Account schon ewig und in letzter Zeit so wenig verkauft, dass das wohl niemand ernsthaft annehmen würde. Dennoch würde ich damit ein wenig aufpassen.
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Problem in Kurzfassung:

Das da gekauft: Klick mich!
- Heut angekommen.
- Verpackung sieht merkwürdig aus und hat auch Rechtschreibfehler.
- Vermute stark nach FälschungBin stark davon ausgegangen das es Original Produkte sind, da oft GENUINE in der Beschreibung erwähnt wurde.
Habe via Paypal die Ware bezahlt.
Welche Möglichkeiten habe ich? Kann man das Geld zurück fordern lassen, da es nicht der Beschreibung entspricht?
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Im ersten Moment dachte ich bei dir an einen gewerblichen Verkäufer. Über 700 Bewertungen sind da eigentlich ein starkes Indiz.Aber nicht im Allergeringsten.
Die Zahl der Bewertungen ist keinerlei Indiz für gar nichts - sie hat für sich genommen keinerlei Aussagekraft. -
Zitat
Original geschrieben von Hamasaki
Bin stark davon ausgegangen das es Original Produkte sind, da oft GENUINE in der Beschreibung erwähnt wurde.Ohne jetzt diskriminierend sein zu wollen oder zu wissen, wo die deutsche Firma Sennheiser genau produziert: Du kaufst eine Markenware in China und gehst davon aus, dass sie original ist? Hmm...
ZitatHabe via Paypal die Ware bezahlt.
Das wäre ein Ansatz.
ZitatWelche Möglichkeiten habe ich? Kann man das Geld zurück fordern lassen, da es nicht der Beschreibung entspricht?
Grundsätzlich kannst du das. Die Frage ist nur, wie du an die (vermutlich) chinesische Firma herankommst. In Deutschland wird die sich von dir kaum verklagen lassen.

Bliebe der Weg über Paypal. Zum Glück kenne ich mich mit diesen Abzockern da kaum aus, aber da müsste es doch irgendwo etwas geben, um Mängel zu melden und den Betrag zurückzubuchen. Oder geht das nur abzgl. einer Abzockpauschale von 25 oder noch mehr EUR?
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