Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • folgender Sachverhalt:
    Gutschein bei ebay ersteigert,
    sofort gezahlt,
    privater Verkäufer (VK) hat als "verschickt" markiert, als Brief also unversichert. Dummerweise ist bei mir nichts angekommen.


    Ich hab den VK über das ebay Formular angeschrieben. Er hat nun einen Nachsendeauftrag gestellt.
    Gilt dieser Nachsendeauftrag als "Versandnachweis"? Oder kann den jeder Hinz und Kunz stellen?


    Eigentlich ist doch der VK nun dazu verpflichtet mir zu beweisen, dass er verschickt hat, oder?
    Wie
    hier
    oder hier .
    Da reicht doch kein "ich habe verschickt" aus!?
    Hat damit schon wer Erfahrung?

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Du meinst wohl "Nachforschungsauftrag" oder?


    Ist bei unversicherten normalen Briefen völlig sinnlos, zwar kann er bei seiner Filiale einen entsprechenden Antrag stellen, das Ergebnis wird aber gleich 0 sein. (Aber wenigstens kann er Dir ja die Kopie des Antrags zukommen lassen).


    Ansonsten ist er in der Beweispflicht, dass er den Brief (und zwar genau den Brief, nicht irgendeinen) abgeschickt hat, ansonsten muss er Dir das Geld erstatten. I.d.R. taucht dann immer ein Zeuge auf der Stein und Bein schwört dabei gewesen zu sein wie genau der fragliche Brief zur Post getragen wurde...

  • Als erstes mal generell nie nie und nochmals nie bei privaten Verkäufern unversichert verschicken lassen.


    Bei gewerblichen VK ist der Versand automatisch versichert, bzw. trägt der Händler das Risiko.


    In Deinem Fall wird es wohl auf Pech für Dich hinaus laufen, denn der Nachforschungsauftrag wird bei einem normalen Brief nichts bringen, und der VK findet sicher jemand der bezeugt, dass er den Brief mit dem Gutschein abgeschickt hat. Ab dann ist es ganz alleine Dein Problem wenn was mit der Sendung passiert.



  • Bei einem Paket sollte es schon klar sein, aber bei einem Brief?
    Wie soll man beweisen, das man den Brief abgeschickt hat?



    Jetzt mal ALLGEMEINE ohne das es was mit deinem Problem zu tun hat!


    Klick Mich


    Wird dort ja auch gesagt, das der VK beweisbelastet ist.
    Und eben beweisen muß das er das Paket abgeschickt hat anhand der Tracknr/Paketschein.


    Andernfalls könnte man ihn als Betrüger hinstellen.
    Aber im Vergleich zu den Links, was wäre wenn der Käufer so tut als ob er nichts bekommen hat?


    Solche Fälle gibt es ja auch, wo der VK dann so gesehen die A... hat.


    Ich bin der Meinung, wer sich unversichert was zuschicken lässt, trägt selber die Schuld daran, falls doch mal was weg kommt.
    Dann muß man halt eben ein 1€ mehr ausgeben, dann ist man aber wenigstens auf der etwas sicheren Seite.


    Kann mir auch nicht vorstellen das man als VK in der Beweispflicht steht, wenn man was per Brief abschickt u. der Brief nicht ankommt.
    Bei einem Paket sollte es ja klar sein, man bekommt ja als Absender auch ein Paketschein, aber bei einem Brief ...



    Für dich zwar jetzt ärgerlich, aber wie würdest du denn Beweisen das du den Brief abgeschickt hättest an seiner Stelle?

    enjoy the little things ....

  • Danke für die Antworten.


    Ich versende ausschließlich mit Nachweis z.B. mit Hermes, da es dort eine Quittung gibt. Daher meine Frage.


    Vor Jahren musste mal ein Bekannter (er war VK, hatte ein Päckchen per Post verschickt, da gab es keine Quittung) den Kaufpreis erstatten, da der Käufer ihm mitgeteilt hatte, dass keine Lieferung ankam. Auch deshalb meine Frage.


    Dass der VK irgendeinen Zeugen präsentieren wird ist mir schon fast klar. Aber irgendwie kriegt es mein VK noch nicht mal hin meinen Namen richtig zu schreiben... Vielleicht kriegt er auch keinen "Zeugen"...


    Weiteres Vorgehen: das Ganze ebay melden und auf ein Happy-End hoffen!?!
    Der VK hatte den Gutschein aber nochmals eingestellt und verkauft. Vielleicht hatte der VK zwei Gutscheine oder so. Sollte ich ebay auch darauf hinweisen!?


    ChickenHawk,


    genau meinte Nachforschungsauftrag... die Kopie hat er mir auch zugeschickt.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Weiteres Vorgehen: das Ganze ebay melden und auf ein Happy-End hoffen!?!
    Der VK hatte den Gutschein aber nochmals eingestellt und verkauft. Vielleicht hatte der VK zwei Gutscheine oder so. Sollte ich ebay auch darauf hinweisen!?


    eBay macht absolut nichts. Denen ist es vollkommen egal ob Du irgendwelche Probleme hast. Wenn Du viel Glück hast wirst Du nach Tagen/Wochen sinnlose Textbausteine als Antwort ohne Zusammenhang bekommen. Mehr passiert da nicht.

  • Was kann man sonst machen?
    Anwalt -> lohnt sich nicht !
    Anzeige bei der Polizei - wenn er keinen Zeugen hat?!
    Freundliche und bestimmte Aufforderung mir das Geld zu erstatten !?

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Was kann man sonst machen?
    Anwalt -> lohnt sich nicht !
    Anzeige bei der Polizei - wenn er keinen Zeugen hat?!
    Freundliche und bestimmte Aufforderung mir das Geld zu erstatten !?



    Realistisch betrachtet sind Deine Möglichkeiten beschränkt. Nebenbei um welche Summe reden wir hier eigentlich bei dem Gutschein?

  • Es geht um 50 Euro, die ich aber nicht als Lehrgeld abhaken möchte...


    Was würdest du denn machen?

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Es geht um 50 Euro, die ich aber nicht als Lehrgeld abhaken möchte...


    Was würdest du denn machen?


    Ich würde versuchen mich mit dem VK zu einigen, wenn Du Glück hast lässt er sich darauf ein. Das ist Deine einzige realistische Chance.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!