Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Warten und dann neutral, es sei denn, er kann die Aufgabe des Brief irgendwie belegen, seien es auch nur Fotos vom Brief mit deiner Adresse (sofern er es von sich aus anbietet).

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  • Käme halt auf das Bewertungsprofil des Verkäufers an (hier: viele Ein-Euro-Verkäufe = sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Verschulden bei der Post liegt); tendenziell würde ich aber gar nicht bewerten.

    - still loving WebOS -




  • PayPal möchte jetzt für den Käuferschutz ein Gutachten eines unabhängigen Dritten. Das ist ja schön und gut, aber der Receiver ist ja zurückgeschickt zum Verkäufer :confused:


    Reicht es vielleicht, wenn ich denen ein Foto mit dem hohen BER-Wert schicke, der ja bestätigt, dass die Box defekt ist?


    Danke.

  • Habe nun selbst ein Problem:


    1. Laptop sehr günstig ersteigert
    2. in Artikelbeschreibung (sehr detailliert) wird darauf hingewiesen, dass Festplatte ausgebaut wurde
    3. es fehlt aber auch der Festplattenrahmen, der Festplattenadapter und die Festplatten-Abdeckung
    4. Verkäufer (gewerblich aus Deutschland) um Nachlieferung bzw. um Preisminderung (15,- EUR = ungefähre Kosten für gebrauchten Adapter und Rahmen) gebeten , doch dieser bietet nur Rücknahme an
    5. Ebay vor rund einer Woche kontaktiert (seltsamerweise läuft die Reklamation in Englisch über ebay.com), jedoch ist der Fall noch offen (obwohl mit 72 Stunden Reaktionszeit geworben wird).


    Lohnt sich die Reklamation über paypal oder bleibt mir nur die Möglichkeit, dem Verkäufer eine negative Bewertung zu verpassen?

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Der Verkäufer bietet doch Rücknahme an, was willst du denn noch mehr?! Manche Leute... :rolleyes:


    Das Laptop war wirklich sehr günstig (rund 50,- EUR unter Marktpreis), deshalb vermute ich, dass der Verkäufer durch diesen kleinen "Trick" die Auktion rückgängig machen möchte.

  • Das ist doch aber alles korrekt so. Du hast nur keinen Bock, dir das Schnäppchen vermiesen zu lassen. Mehr als Rücknahme braucht der Verkäufer da nicht anbieten. Dass du dich da bei ebay beschwerst, ist für mich unverständlich. Kein Wunder, dass viele Leute keinen Bock mehr auf ebay haben...

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Mehr als Rücknahme braucht der Verkäufer da nicht anbieten.


    Das sieht das Gesetz etwas anders...

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  • Bei einem gebrauchten Artikel? Da kann der Händler doch immer sagen: "Sorry, kann ich nicht reparieren, kriegst Geld zurück", oder nicht?
    Lustig, dass in den anderen Threads immer gemosert wird, dass die Händler 100-mal reparieren wollen, bevor sie tauschen oder Geld zurück geben (da geht es natürlich um Neuware). Hier ist es mal anders herum.

  • Ja, auch bei einer Stückschuld wäre sogar eine Nachlieferung (eines mangelfreien Notebooks) denkbar, sofern es "ersetzbar" ist.


    Auf jeden Fall sollte der Mangel im Wege der Nachbesserung durch Einbau der fehlenden Teile beseitigbar sein. Diese Form der Nacherfüllung sollte bei zu erwartenden Kosten von 15€ auch nicht unverhältnismäßig sein.


    Das Gemoser hängt damit zusammen, für wen es ein günstiges Geschäft war. Hier abweichend von der Regel anscheinend für den Käufer ;)

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