Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hi,


    hatte einen relativ hochpreisigen Artikel nur zur Abholung mit Sofortkauf-Option bei Ebay eingestellt, diese wurde nun genutzt. Allerdings bin ich mir sicher, dass der Verkauf nie zustande komen wird:


    Verkäufer am Tag des Kaufs angemeldet, Name mit 7 Zahlen, privates Profil, Anschrift in den USA, Mailadresse aus Italien. Bekam jetzt eine Mail, dass ich bitte den Versand nach Nigeria vorbereiten soll. Na klar.


    Meine Frage: ich will den Artikel natürlich nochmal neu einstellen und die ebay-Gebühren (ca. 50 EUR) für die abgeschlossene Auktion nicht zahlen. Wie gehe ich da am besten vor?


    Viele Grüße,


    dvd

  • Hey,


    habe das erste mal was verkauft und gleich Probleme :(
    Und zwar geht es um mein "altes Handy" das ich vor 1,5 Jahren gekauft hatte. Ich habe das Handy für 99,5 verkauft und nach Geldeingang per Überweißung versendet. Das Handy hat wunderbard funktioniert. Ich habe Rücknahme und Gewährlseistung ausgeschlossen, da Privat. Auch habe ich die mir damals vom Händler mitgeschickte Rechnung kopiert und beigelegt (Datum war Oktober 2008, also noch keine 2 Jahre alt).
    Ich habe dann einige Tage nachdem ich das Handy verschickt hatte geschrieben ob das Paket den angekommen wäre, 3 Tage später kam das Handy hätte einen Softwarefehler beim starten, sie würde das Teil zurückschicken und möchte das Geld + Versand wieder haben. Ich habe daraufhin geschrieben das das Handy funktioniert hat, dafür habe ich einen Zeugen und ich das Handy nicht zurücknehme. Sie meinte dann es wäre aber kaputt und es gäbe eine möglichkeit wie wir uns einig werden: Samsung beietet ein Softwareupdate für 20 Euro an, das soll ich zahlen dann wäre es okay.
    Ich würde der Person ja gerne helfen das Problem zu lösen, will aber das Handy (das funktioniert hat als ich es aus der Hand gegeben habe!) nicht zurücknehme und sicher nicht den Versand und ebay Gebühren (immerhin zusammen knapp 20 Euro) tragen. Und das mit dem Update für 20 Euro kommt mir sehr seltsam vor. Versuch der nachträglichen Preisminderung? Sie hat gedroht das an "ebay zu melden", ist aber vermutlich nicht weiter schlimm?


    Noch was zu dem Fehler: wenn es denn einen Softwarefehler geben sollte, dann würde sich dieser wohl auch ganz leicht mit einem Hardwarreset beseitigen lassen, das habe ich auch geschrieben.

  • hey Ceres667,


    sag deiner Käuferin, sie soll zusammen mit Handy und Rechnung zum Servicepoint (so heisst es zumindest bei Nokia) gehen und den Fehler schlidern. Vlt klappt es dann ja mit einem kostenlosen Software-Update, da das Handy noch keine zwei Jahre alt ist.
    Lass sie es doch eBay melden, bringt meist eh nichts...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Hi,


    ich habe ihr schon geschrieben das sie ja die Rechnung hat, zusätzlich habe ich ihr einen Link geschickt, die Kontaktseite von Samsung wo man sich bei Problemen hinwenden kann. Mir tut es ja leid wenn was mit dem Handy ist und es wäre natürlich schön wenn der Käufer zufrieden ist, immerhin will ich ja auch eine gute Bewertung haben, ich hatte aber keine solche Probleme mit dem Handy. Zumal es ja bei den Winmobile Geräten vorkommen kann das es mal ein Softwarefehler gibt. Auf meine Hilfestellungen kam aber nur das es bei Samsung ein Update für 20 Euro geben würde, wenn das Funktioniert müsste ich die 20 Euro zurückbuchen, nur so würden wir uns einig werden. Ich habe mich auch ein wenig informiert und nirgends etwas gefunden zu solch einem ominösen Update, ich habe irgendwie den verdacht das der Preis gedrückt werden soll weil das Handy vll doch nicht ganz gefällt... ich werde nun mal gar nichts mehr machen und so schnell sicher nichts mehr bei ebay verkaufen ...

  • Dann biete doch an, den Betrag X zu erstatten, wenn sie eine Rechnung über ein (erforderliches) Update von einem Fachbetrieb vorlegt.


    Dann dürfte schnell Ruhe sein, wenn sie nur den Preis drücken will.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Dann biete doch an, den Betrag X zu erstatten, wenn sie eine Rechnung über ein (erforderliches) Update von einem Fachbetrieb vorlegt.


    Dann dürfte schnell Ruhe sein, wenn sie nur den Preis drücken will.


    Hey,


    ich biete ihr nichts an, Handy war okay und war top verpackt, was soll mir passieren?

  • Zitat

    Original geschrieben von Ceres667
    Hey,


    ich biete ihr nichts an, Handy war okay und war top verpackt, was soll mir passieren?


    Wenn du dir der Sache so sicher bist, warum fragst du hier überhaupt? Und warum schreibst du:


    Zitat

    Original geschrieben von Ceres667


    Ich würde der Person ja gerne helfen das Problem zu lösen, will aber das Handy (das funktioniert hat als ich es aus der Hand gegeben habe!) nicht zurücknehme und sicher nicht den Versand und ebay Gebühren (immerhin zusammen knapp 20 Euro) tragen. Und das mit dem Update für 20 Euro kommt mir sehr seltsam vor. Versuch der nachträglichen Preisminderung? Sie hat gedroht das an "ebay zu melden", ist aber vermutlich nicht weiter schlimm?


    Passieren kann von einer negativen Bewertung bis zum Brief vom Rechtsanwalt vieles ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Dann biete doch an, den Betrag X zu erstatten, wenn sie eine Rechnung über ein (erforderliches) Update von einem Fachbetrieb vorlegt.


    Dann dürfte schnell Ruhe sein, wenn sie nur den Preis drücken will.


    So ganz verstehe ich dein Post aber auch nicht...?! :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    So ganz verstehe ich dein Post aber auch nicht...?! :confused:


    Verkäufer vermutet, Käuferin war der Preis zu hoch, deswegen möchte sie die Preis nun aufgrund eines (erfundenen) Fehlers um 20€ drücken.


    Weiterhin verstehe ich den Verkäufer so, dass er der Käuferin gerne behilflich ist, sich aber nicht abzocken lassen will.


    Wenn der V der K nun anbietet, die Kosten eines Softwareupdates zu übernehmen / sich daran zu beteiligen, sofern dieses erforderlich ist und dessen Vornahme auch anhand einer Rechnung belegt werden kann, erreicht er damit sein Ziel.


    Die Käuferin wird auf dieses Angebot nur eingehen, wenn wirklich etwas mit der Software nicht stimmt. Sie kann also nicht einfach nur den Preis drücken.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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