Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Öhm, nö?! Das muss ich mir jetzt nicht unterstellen lassen. Ich bin dankbar für eure Hilfe, aber bin gerade echt auf 180!


    Das Problem liegt aber auch ein bischen bei Ebay, weil ich persönlich kann mit dieser "Neu Sonstige" Kategorie auch nix anfangen. Und vor allem fehlen bei Gebraucht ja Abstufungen, so wie zB. bei Amazon.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Von ihm wird bisher nichts verlangt. Ich krieg das kotzen! Nur weil da irgendeine eine blöde Kuh oberschlau spielen muss darf ich jetzt Geld latzen...was verlangt ein Anwalt für ein Schreiben bei einem Streitwert von 435,00 EUR?


    Nein, der Fehler lag erst einmal bei Dir, so ziemlich jeder dürfte auf eine Rückabwicklung bestehen wenn ihm "neue" Ware suggeriert wird und er entsprechend mehr dafür zahlt, er aber ganz offensichtlich welche erhält die bereits gebraucht ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das Problem liegt aber auch ein bischen bei Ebay, weil ich persönlich kann mit dieser "Neu Sonstige" Kategorie auch nix anfangen. Und vor allem fehlen bei Gebraucht ja Abstufungen, so wie zB. bei Amazon.


    eBay könnte da sicher was verbessern, aber "neu und unbenutzt" ist nun mal eindeutig. Wenn das was man verkaufen will nicht dieser eindeutigen Definition entspricht, dann muss man halt eine der Alternativen wählen, in dem Fall eben "gebraucht".

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das Problem liegt aber auch ein bischen bei Ebay, weil ich persönlich kann mit dieser "Neu Sonstige" Kategorie auch nix anfangen. Und vor allem fehlen bei Gebraucht ja Abstufungen, so wie zB. bei Amazon.


    Wieso, Neu Sonstige kann auch B-Ware / Vorführware sein,aber selbt die wird mittlerweile als "Gebraucht/Sonstige" ausgeschrieben weil sie eben nicht neu ist



    Neu Sonstige habe ich bereits gekauft, Kaffeevollautomat mit beschädigter Verpackung (Eingerissen) und daraus resultierenden Kratzern am Gerät, dennoch Neu und Unbenutzt. <- hier passt imho die Bezeichnung

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Ich meinte eher, daß es sowas wie "Gebraucht-Wie neu" etc. nicht gibt. Gebraucht ist ja dann alles unabhängig vom Zustand. Da wäre ne Abstufung, die gleich auf den ersten Blick dies erkennen lässt, ganz nett.


    In "Gebraucht-Wie neu" hätte das Gerät dann auch reingehört.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok


    In "Gebraucht-Wie neu" hätte das Gerät dann auch reingehört.


    Natürlich korrekt,gibts aber nicht bei ebay - daher "Gebraucht,Sonstige"


    Irgendwann gibts das bestimmt, hilft dem Schore aber auch nicht mehr - er wird nun leider in den saueren Apfel beissen müssen :/

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Danke erstmal für eure Hilfe. Dann möchte ich aber wenigstens die eBay Gebühren wieder. Kann aber keinen Fall mehr öffnen, da die Dame schon einen geöffnet hatte und der nun geschlossen wurde. Das sind immerhin ca. 40 EUR.

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Danke erstmal für eure Hilfe. Dann möchte ich aber wenigstens die eBay Gebühren wieder. Kann aber keinen Fall mehr öffnen, da die Dame schon einen geöffnet hatte und der nun geschlossen wurde. Das sind immerhin ca. 40 EUR.


    ärger dich nicht, sieh es als Lehrgeld und gut ist, vielleicht könntest du noch anbieten den Preis zu reduzieren, sprich mit ihr und sei zuvorkommend, wenn du Glück hast war der Anwalt ein Bekannter und sie sehen dann von Kostenauferlegung ab

  • Wieso, wenn beide einem "Problem" zustimmen, dann fallen keine Gebühren an.
    Zum Thema. Ich weiß, dass es selten irgendwie hilft, Öl ins Feuer zu gießen. Aber genau solche Nutzer wie dich verderben mir seit langem das Interesse an ebay. Ich unterstelle dir nicht, dass du mit Absicht falsche Angaben gemacht hast, aber du hast es nunmal, und das nervt einfach unglaublich, vor allem in diesen Preisregionen.


    Es ist so einfach, Missverständnisse zu vermeiden, wenn man nur richtig lesen würde.
    Ich verstehe den Käufer deines Artikels, ich hätte das keinesfalls akzeptiert.
    Das Problem ist einfach, wenn du den Artikel in die Kategorie "Neu" einordnest, wird dieser angezeigt, wenn die Artikelsuche auf "Neue Artikel" beschränkt wird.

  • 1. Du musst nicht zwingend zuerst überweisen. Ware zurück, Prüfung der Ware, dann Geld zurück ist möglich.


    2. Der Anwalt muss nicht zwingend seine Kosten bei Dir einfordern.


    Aus eigener Erfahrung, denn ich habe mal einer Rückabwicklung mit einer Käuferin zugestimmt, die der Meinung ist, der Ware hätte ein Teil gefehlt, während ich vom Gegenteil überzeugt bin.
    Nach einem Gespräch mit ihrem Anwalt einigten wir uns, sie sende auf eigene Kosten zurück, wenn alles in Ordnung ist übergebe ich das Geld.

  • OT: ich finde, trotz des "Neu:Sonstiges" steht ja schon drin, was Sache ist. Das wird ja auch der Richter sehen. So doof ist keiner und vor allem, wenn es um 435€ geht.


    Ich hatte damals das auch so eingestellt (so Kleinigkeiten), wo ich aber dann ausdrücklich zusätzlich hinwies, dass er damit einverstanden sein sollte, wenn er auch bietet.


    So wie ich das verstanden habe, redet der Käufer von unwichtigen Sachen:


    - Macken: ok, welche? Was sind die Macken?
    - wäre nicht neu. Steht ja auch fett da. Und das "Neu-Sonstiges" hat echt gar nicht viel zu sagen. Wenn da im Text DICK UND FETT stehen würde, Ware defekt und oben trotzdem Neu stehen würde, dann würde der Richter auch fragen, was ihn dazu bewogen hat, zu glauben, dass es neu wäre. Verstand geht mit!
    -Daten wären nicht gelöscht? Ja und? Ist das nicht unüblich?


    Also ich würde dem Anwalt erstmal raten, eine genaue Fehlerbeschreibung zu senden und die Differenzen zum ebay Text genauer hervorzuheben und dann das Gerät an dich zu senden, damit du es begutachten kannst bzw. es objektiv im Laden begutachten lassen kannst. Dann sehen wir mal alle weiter.


    Achja, ich würde dir raten, deine Anfrage auch im ebay community reinzustellen, da die auch was sagen können.




    EDIT: Ok, vergiss meinen oberen Teil. Die Kategorie spielt eine Rolle, unabhängig vom Text. Da gehts um leere OVP, aber falsche Kategorie.-> Betrug:


    http://www.internet-strafrecht…recht/internetstrafrecht/

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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