Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Nene die Adresse hat man schon. Ich hab mich nur gefragt, ob man DHL dazu bringen kann zuzugeben, dass die Sendung bei denen gescannt wurde. Man erhält halt leider garnix bei einem Päckchen.


    Obwohl man erhält bei Ebay nur eine Lieferadresse.
    Und bezahlt hat bei Paypal jemand anderes. Aber gleicher Nachname. Ist die Lieferadress dann der Vertragspartner?

    Du hast den Screenshot mit Trackingnummer.
    Der reicht auch Paypal.
    Stelle bei der Post einen Nachforschungsauftrag mit der Trackingnummer und leite diesen ebenfalls an Paypal weiter.
    Du musst nur nachweisen das du das Paket/Päckchen aufgeben hast. Mehr musst du nicht.
    Das Risiko trägt bei Privat - Privat immer der Käufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Du hast den Screenshot mit Trackingnummer.
    Der reicht auch Paypal.
    Stelle bei der Post einen Nachforschungsauftrag mit der Trackingnummer und leite diesen ebenfalls an Paypal weiter.
    Du musst nur nachweisen das du das Paket/Päckchen aufgeben hast. Mehr musst du nicht.
    Das Risiko trägt bei Privat - Privat immer der Käufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.


    Geschichten erzählen die noch keiner weiß ...... !
    Wem willst du hier einen solchen Bären aufbinden?
    Gundsätzliches zu Paypal - denen reicht eine nachverfolgbare und damit verifizierbare Tracking-ID
    1. Die POST zeigt dir den sprichwörtlichen Vogel, von wegen Nachforschung ohne Nachverfolgung und versicherungslos - in Schildau sind die dort noch nicht angekommen!
    2. Paypal will den Nachweis einer gesicherten Zustellung - nur dumm dass es damit nicht geht!
    3. er braucht gar nichts weiter machen, als daraus für sich und seinen Bekannten zu lernen!
    Wer Paypal anbietet, muß garantieren dass die Sendung auch ankommt - Basta!
    Oder meinste Paypal zahlt den "Schaden" aus eigener Tasche weil sich da jemand super schlau angestellt hat?
    Erzähl ruhig weiter deine Geschichten, wer dir glaubt lebt wohl auch im Märchenwald!
    Geschichten erzählen die noch keiner kennt.... !

  • Problematisch ist tatsächlich die Zahlung per Paypal, diese wird vermutlich erst einmal zurückgebucht.


    Allerdings würde ich dem gelassen entgegen sehen, sofern ein Versand als DHL Päckchen ausdrücklich gewünscht war trägt tatsächlich der Käufer das Risiko (bei einem Privatverkauf). Sollte es hier zu einer Rückbuchung kommen würde ich über einen gerichtlichen Mahnbescheid an den Käufer nachdenken (bzw. vielleicht vorher noch darum bitten schnellstmöglichst wieder eine Zahlung zu leisten). Der Kaufvertrag besteht schließlich unabhängig von Paypal und Paypal Nutzungsrichtlinien, Verkäufer- oder Käuferschutzrichtlinien sprechen ja nicht unbedingt Recht darüber ob ein Kaufvertrag besteht, welche Art der Zustellung gewünscht war oder ob eine Zahlungspflicht besteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von JodlerFed
    Geschichten erzählen die noch keiner weiß ...... !
    Wem willst du hier einen solchen Bären aufbinden?
    Erzähl ruhig weiter deine Geschichten, wer dir glaubt lebt wohl auch im Märchenwald!
    Geschichten erzählen die noch keiner kennt.... !

    Sorry, aber geht es noch? Auch PayPal hat sich an deutsches Recht zu halten.... Mehr sag ich nicht. Schon garnicht zu deinem Tonfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Sorry, aber geht es noch? Auch PayPal hat sich an deutsches Recht zu halten.... Mehr sag ich nicht. Schon garnicht zu deinem Tonfall.


    dann erklär doch bitte mal das deutsche Recht in dem Fall, bitte so dass man es auch allgemein versteht!
    Ein Kauf über eine Zahlung mit Paypal schließt die Annahme beider Seiten der dortigen AGB und damit Vorgaben ein.
    So allgemeine Vorwürfe wie deutsches Recht, na dann lass doch mal hören was dagegen spricht!


    Die Zahlung wurde ja wohl geleistet > Paypal, nur die Ware dafür wurde wohl nicht vertragsgerecht geliefert.
    Mal ganz einfach ausgedrückt!
    Wo sie abgeblieben ist, hat den Käufer nicht zu interessieren.
    Für eine Zahlung einer Leistung, auch der einer Transportleistung, hat man Anspruch auf den Gegenwert dieser!
    Nur dumm wenn der VK, Sorry in dem Fall der Bekannte hier des TO, dabei gravierende Fehler begeht!
    Da kennt Paypal auch keine Ausnahmen, das nennt sich nämlich Käuferschutz, und nicht wünsch dir was Verkäufer, um unsere Kd. zu verärgern.
    So weit werden die bei Paypal auch denken können, wenn jemand Fehler macht, dies nicht noch zu unterstützen.
    Sonst hieße dass dann salopp im Volksmund nicht mehr Käufer- sondern Deppen- oder Trickserschutz.
    Da ist es Paypal auch ganz egal ob das ein privater oder gewerblicher VK war.
    Aber warten wir es ab, vllt. geschehen ja doch noch Wunder.


    So nun darfst du wieder mal was dagegen halten - bitte!

  • Zu unterscheiden ist stets zwischen gesetzlichem und gewillkürtem Recht. Das gewillkürte Recht sind Vereinbarungen zwischen den Vertrgspartnern, zu denen auch Paypal gehört. Abgesehen von einigen (zum Teil beachtlichen) Ausnahmen geht das gewillkürte (also vertraglich vereinbarte) Recht den (dardurch abbedungenen) gesetzlichen Vorschriften vor.


    Fazit:
    Auch das gewillkürte (also zwischen den Beteiligten vereinbarte) Recht ist deutsches Recht. Dieses gewillkürte Recht ergibt sich in vielen Belangen aus den AGB von Paypal, welches damit (von Ausnahmen abgesehen) den im BGB normierten Vorschriften vorgeht.



    Was ich damit sagen will:
    "Das deutsche Recht" (nach dem BGB) gilt in erster Linie dann, wenn die Beteiligten (darunter Paypal) nichts anderes vereinbart haben (etwa per AGB).


    Ich warne daher ausdrücklich davor, Phrasen wie "ihr /mein gutes Recht" für bare Münze zu nehmen. Solche Formulierungen führen oft genug in die Irre.



    Jetzt mal OT:
    Kürzlich erwähnte ich gegenüber einer Bekannten, dass ich mir nicht vorstellen könne, wie man ohne rechtswissenschaftliches Studium durchs Leben käme.


    Sie erwiderte:
    Wenn sie mich sehe frage sie sich, wie man es trotz eines solchen Studium schaffe ... über diese Antwort denke ich immer noch nach ... :confused:

  • Naja. "'Mein gutes recht" ist einfach in der Sprache des einfachen Bürgers die agb-Kontrolle. Vieles in Paypal agb scheitert schon an 305c bgb

  • § 305c BGB


    Man muß sich gar nicht die Mühe mit den AGB machen, wenn , wie in diesem Fall, einer Zahlung keine nachweisbare Lieferung erfolgt - da hilft auch kein BGB mit § 305c!


    Das ist sowas von glasklar, aber die "Betroffenen" und deren "Vertreter" sehen das wohl immer anders!

  • Re: § 305c BGB


    Zitat

    Original geschrieben von JodlerFed
    Man muß sich gar nicht die Mühe mit den AGB machen, wenn , wie in diesem Fall, einer Zahlung keine nachweisbare Lieferung erfolgt - da hilft auch kein BGB mit § 305c!


    Das ist sowas von glasklar, aber die "Betroffenen" und deren "Vertreter" sehen das wohl immer anders!


    Kleiner Tipp: Mit BGB §305c hat dies auch sehr wenig zu tun, sondern nun reden wir (vermutlich) vielmehr vom Gefahrenübergang und der ist in BGB §447 geregelt. ;-)

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