[Frage] Pfändung und Offenbarungseid

  • oder was?


    Sie ist bei der Versicherung als Bürge für ihren Ex-Freund eingetragen.
    Sie selber ist also weder Versicherungsnehmer noch Beitragszahlerin...sie ist nur als Sicherheit mit eingetragen (ich nehme an, aus irgendwelchen Gründen musste ein Bürge mit angegeben werden für den Fall der Fälle, ich kenns von meinen Verträgen jedenfalls nicht.)


    Ich nehme mal an, daher kennt die Versicherung auch ihre Adresse.


    Mit der Versicherung sollte sie wohl sowieso mal reden nehm ich an.



    So long...

  • Re: oder was?



    Hmmmm....also normalerweise setzt man einen Buergen nur bei Krediten und Darlehen als Sicherheit ein. Hab ehrlich gesagt noch nie gehoert, dass man bei einem Abschluss einer Versicherung eine Sicherheit stellen muss :confused: :confused: :confused:


    Kann es sein, dass der Gerichtsvollzieher vielleicht wegen einer ganz anderen Sache da war? Hat sie vielleicht damals mit den Leasing-Vetrag o.a. mit ihrem Ex zusammen unterzeichnet?


    greetz,
    autares



    EDIT!: So, hab mal meinen Vater gefragt, der arbeitet bei einer Versicherung. Eine Versicherungsgesellschaft verlangt nie Buergen! Wenn der Schuldner nicht zahlt, wird gemahnt und dann wird das Auto stillgelegt!

  • Im vorliegenden Fall war der VN Ausländer offenbar mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung,daher hat die Versicherung für die Zahlung der Prämien einen Bürgen verlangt. Das ist auch korrekt, kommt eben selten vor.
    Da der Versicherungsnehmer schon eine Weile ausgefallen ist, wird der Bürge hinzugezogen, dieser muss die Schuld begleichen.
    Der Gerichtsvollzieher kommt nicht ins Haus bevor es Mahnungen und einen Vollstreckungstitel gibt.
    Man sollte Post nicht ignorieren, das ist das Ergebnis!
    Wenn sie nicht zahlen kann (ich würde irgend wie versuchen das Geld zu beschaffen) und der Gerichtsvollzieher findet nichts pfändbares vor, wird sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei Gericht vorgeladen.
    Diese wird alle 3 Jahre neu gefordert wenn nicht inzwischen die Schuld beglichen ist.
    Das bedeutet den Tod der Geschäftsfähigkeit zumindest bis die Schuld getilgt ist. Der Eintrag bei der Schufa wird nur auf Antrag nach 3 Jahren gelöscht.
    Allerdings bedeute das nicht, dass keine Rückstände des Eintrags mehr vorhanden sind (Statistik etc.)


    autares
    Dein Vater soll mal genau nachschauen, das gibt es, ist aber selten!
    Was nicht alltäglich ist kann man nicht auf Anhieb Wissen

  • Das für eine KFZ-Versicherung jetzt auch schon Bürgen nötig sind höre ich auch zum ersten mal.


    Es kann aber damit zusammenhängen das ihr Freund US-Staatsbürger ist (wenn ich das richtig rausgelesen habe).
    Kann sich ja evtl. mal ein Versicherungsfachmann zu Wort melden.


    Fakt ist:
    Wenn sie sich hat als Bürge eintragen lassen ist sie dran sofern der Schuldner seinen Pflichten nicht nachkommt.
    Aber wie auch schon gesagt wurde:
    Der Gerichtsvollzieher (sagt der Name ja schon) wird vom Gericht bestellt und hierfür muss ein gerichtlich vollstreckbarer Titel vorliegen.


    Deswegen kann ich mir nicht vorstellen das der Gerichtsvollzieher wirklich ganz und gar überraschend vor der Tür stand.


    Wie Du auch schon gesagt hast wäre ein klärendes Gespräch mit der Versicherung nicht das schlechteste


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius
    autares
    Dein Vater soll mal genau nachschauen, das gibt es, ist aber selten!
    Was nicht alltäglich ist kann man nicht auf Anhieb Wissen


    Yep, hatte vergessen zu sagen, dass es sich um einen Auslaender handelt!


    greetz,
    autares

  • Da hier ja der Gerichtsvollzieher schon im Anmarsch war ist auch davon auszugehen, daß ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
    Dazu muss man noch sagen, daß diese Ansprüche aus so einem Titel erst nach 30 Jahren verjähren. Sämtliche Kosten wie Gerichtsvollzieher und Zinsen nebst Zinseszinsen laufen die ganze Zeit weiter. Wie gesagt, bis zu 30 Jahren. Es kann also durchaus sein, daß wenn jetzt keine pfändbaren Sachen vorzufinden sind, es der Gläubiger vielleicht in ferner ferner Zukunft erneut versucht was zu holen. Also selbst bei Abgabe eines Offenbarungseides ist man nicht auf der sicheren Seite und könnte denken, das wars.
    Ich habe mal vor vielen, vielen Jahren beim Rechtsanwalt gelernt. Ich kenne daher Fälle, wo die "Vollstreckung" nach 10 Jahren oder mehr wieder aufgenommen worden ist. War dann immer eine schei** Arbeit, die Zinsen auszurechnen. Da kommt im Laufe der Jahre einiges zusammen.
    Das sich Gläubiger mit "Kleckerbeträgen" in der Ratenzahlung nicht zufrieden geben, kann ich nicht bestätigen. Die nehmen lieber 30x eine kleine Zahlung, als gar nichts. Jendenfalls in den meisten Fällen. Viele machen eben den Fehler die ganze "Post" zu ignorieren und nicht auf den Gläubiger zuzugehen.
    Also, nochmals mein Rat: Ran ans Telefon und mit der Versicherung sprechen. Nur keine Angst, die beißen nicht.
    Man muss sich dann aber nur an die "Spielregeln" halten. Dann kommt alles wieder in die Reihe.

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius
    .....Wenn sie nicht zahlen kann (ich würde irgend wie versuchen das Geld zu beschaffen) und der Gerichtsvollzieher findet nichts pfändbares vor, wird sie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei Gericht vorgeladen.......


    Falls es doch so weit kommen sollte: Die eidesstattliche Versicherung kann man direkt beim Gerichtsvollzieher erledigen, man muss dafür nicht mehr zum Gericht!;)

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*


    Falls es doch so weit kommen sollte: Die eidesstattliche Versicherung kann man direkt beim Gerichtsvollzieher erledigen, man muss dafür nicht mehr zum Gericht!;)


    In Hessen muss man noch vors Gericht (Stand 03.02) bei anderen Bundesländern weiss ich es nicht.
    Ratenzahlung anbieten, damit lässt sich alles vermeiden, wenn es nur 5€ im Monat sind, man zeigt den Willen.

  • Offenbarungseid oder: habe fertig...


    So, ich hab nochmal genau nachgefragt.
    Die Versicherung lief auf beide Namen, also sowohl den ihres Ex-Freundes wie auch auf ihren eigenen.
    Das sie als Bürge eingesetzt ist, hat, wie hier bereits gesagt wurde, den Hintergrund, dass ihr Ex keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.


    Sie hat definitiv nie Schreiben wegen der fehlenden Beträge oder der Vollstreckungsankündigung bekommen, ganz einfach weil die Schreiben nicht an ihre Adresse verschickt wurden und ihr Freund als unbekannt verzogen gemeldet ist.


    Es liegt zwar auch der entsprechende Vollstreckungsbeschluss vor, aber die Gerichtsvollzieher kamen insofern unerwartet, als dass sie halt nie davon erfahren hat.


    Sie hat auch bereits mit der Versicherung gesprochen wegen einer Ratenzahlung, diese wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass es nicht glaubwürdig sei, dass sie so lange nichts von den Fehlbeträgen mitbekommen habe (was aber wie gesagt der Fall ist)


    Somit muss sie die Summe in einem Betrag erstatten, sobald der Gerichtsvollzieher den nächsten Termin bei ihr hat.
    Ansonsten liegt der Haftbefehl zwecks Offenlegung der Finanzen vor Gericht ebenfalls vor und wird gegebenenfalls vollstreckt.


    Sie versucht nun, dass Geld aufzutreiben, was aber mehr als schwer wird und sie auch bereits auf sehr zweifelhafte Ideen gebracht hat :(
    Im Ernstfall bleibt wohl nur der Offenbarungseid...


    Tja, das ist die Sachlage und sie wie auch ich zermatern uns nun den Kopf, wie man das Geld auftreiben kann.


    Danke nochmal für eure Hinweise...

  • Chevygnon
    sofort Beschwerde gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen(beim Amtsgericht)
    Begründung ist wie du angegeben hast, dass sie keinerlei Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommen hat (hoffentlich stimmt das oder hat Freund die Post unterschlagen?)
    Die Versicherung wird froh sein wenn Raten angeboten werden, nicht einschüchtern lassen.
    Am besten zu einem Rechtspfleger auf dem Amtsgericht gehen der hilft kostenlos weiter.
    Hat sie den Vollstreckungsbescheid ausgehändigt bekommen?
    Aktenzeichen ist nötig beim Gang zum Gericht.
    Schnell handeln ,viel Erfolg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!