Preiserhöhung Sonderrufnummern wie im Festnetz?

  • Im Festnetz geht es (meines Wissens) um 0137x und 0180x.


    Und es gibt hier definitiv kein Sonderkündigungsrecht. Das gibt es nur im Mietrecht. Und sowas haben wir hier nicht. ;)


    Ansonsten könntest Du aber Recht haben. Wobei die o.g. Nummern nun ganz gewiss nichts Exotisches mehr sind. Anders würde sich dies evtl. bei der 012x-Gasse verhalten.

  • @leibi: Ob das nun "Sonderkündigung", "außerordentliche Kündigung" oder "Kündigung aus wichtigem Grund" heisst, interessiert vielleicht die Juristen aber bestimmt nicht die Mobilfunkkunden.
    Fakt ist, dass ein Vertragspartner nicht die Konditionen zu Lasten des jeweils Anderen nachträglich ändern darf. Punkt. Tut er dies doch und ist auch nach Abmahnung respektive Fristsetzung nicht bereit, die urprünglichen Bedingungen wiederherzustellen, so kann der andere Vertragsteil kündigen und im übrigen auch Schadensersatz verlangen!
    Die Mehrwertsteuererhöhung ist etwas anderes, das regelt §29 UStG.

  • Die Frage ist ob Telefonate zu 0137 und 0180 überhaupt vertraglich vereinbarte Leistungen sind oder zusätzliche Leistungen. Wenn es nur zusätzliche Leistungen sind gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    @leibi: Ob das nun "Sonderkündigung", "außerordentliche Kündigung" oder "Kündigung aus wichtigem Grund" heisst, interessiert vielleicht die Juristen aber bestimmt nicht die Mobilfunkkunden.
    Fakt ist, dass ein Vertragspartner nicht die Konditionen zu Lasten des jeweils Anderen nachträglich ändern darf. Punkt. Tut er dies doch und ist auch nach Abmahnung respektive Fristsetzung nicht bereit, die urprünglichen Bedingungen wiederherzustellen, so kann der andere Vertragsteil kündigen und im übrigen auch Schadensersatz verlangen!
    Die Mehrwertsteuererhöhung ist etwas anderes, das regelt §29 UStG.


    Gut das der Letzte Satz noch gekommen ist. :D
    Meinte ja auch damit die Mwst Erhöhung. Sonst ist klar, normal Tarifliche Kosten dürfen sich nicht ohne Zustimmung erhöhen, aber wer macht das schon (zumindest im Mobilfunk)??

    mfg Boeschop_first


    ich hoffe ich konnte ihnen geholfen werden. :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Die Frage ist ob Telefonate zu 0137 und 0180 überhaupt vertraglich vereinbarte Leistungen sind oder zusätzliche Leistungen.


    :confused:
    Wenn ich den Vertrag abschließe, werden die aktuellen Konditionen, also u.a. auch die jeweils gültige Preisliste Vertragsbestandteil. Gegenstand der Preisliste ist immer auch eine Vereinbarung über die Kosten zu Anrufen auf die Nummer 0137 und 0180x. Wenn diese nun teurer werden, hat der Kunde die eben beschriebenen Möglichkeiten.

  • o2 hat die Preise nun erhöht. In typischer 02-Manier natürlich ohne die Kunden davon in Kenntnis zu setzen.


    Mal sehen, ob der Rest nachzieht.

  • Das ist mal wieder echt unglaublich von o2:


    Wie kann man den rückwirkend und gleich um 167 % die Preise für Bestandskunden erhöhen?


    Da bekommt man wirklich Lust, den Vertrag einfach mal aus Prinzip außerordentlich zu kündigen: Zwar telefoniere ich selten bis gar nicht vom Handy auf 01805-Nummern. Aber der Versuch einer rückwirkenden Vertragsänderung zu Lasten des Kunden kann man ja fast nur als Beleidigung der Intelligenz der Kunden auffassen.


    Die Argumentation von o2, es handele sich nur um "Nebenleistungen" und deswegen könne man den Vertragsinhalt einseitig ändern, ist ja wohl ziemlich an den Haaren herbeigezogen.

  • Ich glaube, es wäre übersichtlicher, die o2-Geschichte im verlinkten Thread dazu weiterzudiskutieren.


    BTW: Wie kommst du auf 167 %? Zu 01805 hat o2 den Preis rückwirkend um 15 bis 360 (!) % erhöht.

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