Der ebay-Käuferschutz in praxi - Würde ein seriöses Unternehmen so handeln?

  • Puuh ... da tun sich ja Abgründe auf ... mit denen ich fest gerechnet hatte :D .


    Vor Jahren hatte meine Frau mal einen Käuferschutz-Fall:


    Nach langem Hin- und her war über Monate hinweg absolute Funkstille. Als wir dann überhaupt nicht mehr damit gerechnet haben, ist dann plötzlich und kommentarlos eine Gutschrift von Ebay erfolgt :) .


    Zu den 25,- Euro: Ich hab das bisher als eine Art "Selbstbehalt" gesehen, also einen Teil des Schadens, der einfach nur nicht erstattet wird. und dass die Forderung seitens des Käufers gegen den Verkäufer in dieser Höhe unverändert fortbesteht. Ich hab das allerdings jetzt nicht nochmal nachgeprüft.


    Mal zur Strafbarkeit von Ebay:
    Ich habe folgendes, von immer wieder berichtet wird, in zwei Fällen persönlich erlebt:


    Negative Beurteilungen betr. "Powerseller", die man in dessen Bewertungen einstellt, verschwinden spurlos (wohl auf Bitte durch den Powerseller). Weil das aber wirklich kommentar- und spurlos erfolgt (auf entsprechende Beschwerden des Käufers antwortet Ebay nicht einmal), wird man das sicherlich nicht beweisen können, so dass man hier sehr vorsichtig vorgehen muss.


    Allerdings versuche ich, wenn alle Jahre wieder die Erstattung einer Strafanzeige gegen einen unredlichen Verkäufer ansteht, in geeigneten Fällen auch Verantwortliche von Ebay als bedingt vorsätzlich handelnde Teilnehmer der Straftat "mit ins Boot zu holen". Hierauf hat sich aber noch kein Staatsanwalt eingelassen, obwohl ich sicher nicht der einzige bin, der von fördernden Handlungen durch Ebay berichtet.


    Gruß aus Wedau

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Der ganze Käuferschutzantrag hat dadurch ca. 6 Monate gedauert :flop:


    Das ist doch noch garnichts. Ich hab mal von der Deutschen Post AG eine Gutschrift wegen eines Versicherungsschadens erwartet (glaube das waren 800DM), hatte die auch schon abgeschrieben und wollte mich nicht weiter drum kümmern... aber welch Wunder, nach 12 Monaten war das Geld doch noch da :)

  • Nur wer bezahlt im Ergebnis die 25€ :confused:


    Bsp: Kaufpreis 500€. Ich stelle Antrag auf Käuferschutz. ebay zahlt max. 200€ aus, abzgl. 25€ Gebühren. Gleichzeitig will ebay von mir eine Abtretung meines Ersatzanspruchs gegen den Verkäufer ausdrücklich nur in der Höhe des Auszahlungsbertrags, also i.H.v. 175€.


    Ebay zahlt 175€ an mich aus. Sollte es meinem Schuldner mal wieder gutgehen, lasse ich die restlichen 325€ (in dieser Höhe besteht mein Anspruch weiterhin) vollstrecken.


    Nun bin ich zu 100% befriedigt (175€ + 325€). Der Schuldner hat befreiend geleistet. 325€ an mich, 175€ an ebay. Ich sehe keinerlei Anspruhsgrundlage, worauf ebay ggü. dem Schuldner die Zahlung der 25€ Gebühren verlangen könnte.


    Evtl. hat die zuletzt antwortende Sachberarbeiterin auch nur in den "alten" Unterlagen nachgeschaut. Mein Antrag wurde damals anfangs schonmal wegen Verfristung abgewiesen, bis auf meinen Protest hin ein neuer Antrag zugelassen wurde. Ich warte jetzt mal ab, was die mir antworten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance

    Erstmal nahm Ebay sich selbst eine Frist von 8 Wochen zur Erledigung der Überweisung, Begründung waren interne Vorgänge (mal im ernst, wenn ein Unternehmen 8 Wochen braucht, um eine Überweisung in die Buchhaltung zu geben und dort zu verarbeiten, ist das nicht grade toll).
    :flop:


    hallo, das erkläre ich mir einfach damit, dass ebay ca. 2000 angestellte hat, die mit geld scheffeln beschäftigt sind... und eine 1/3 stelle, die das ungeliebte geldausgeben erledigt.... ;)

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Ebay zahlt 175€ an mich aus. Sollte es meinem Schuldner mal wieder gutgehen, lasse ich die restlichen 325€ (in dieser Höhe besteht mein Anspruch weiterhin) vollstrecken.


    Nun bin ich zu 100% befriedigt (175€ + 325€). Der Schuldner hat befreiend geleistet. 325€ an mich, 175€ an ebay. Ich sehe keinerlei Anspruhsgrundlage, worauf ebay ggü. dem Schuldner die Zahlung der 25€ Gebühren verlangen könnte.


    Genau so sehe ich das ...


    Und die 25,- Taler von Ebay sollen nicht unsere Sorge sein :p .


    Ich denke aber, dass Ebay irgendwo in seinen AGB (bzw. zugehörigen Preisverzeichnissen) geregelt hat, dass Ebay berechtigt ist, diese Gebühr vom Schuldner zu erheben. Und diese AGB/Preisverzeichnisse muss der Schuldner bei Eröffnung seines Accounts ja mal anerkannt haben.


    Gruß aus Wedau

  • Da habe ich auch schon geschaut, aber weder in den AGB noch den Preislisten was dazu gefunden.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Da sieht man mal, wie erbärmlich der ebay-Kundenservice ist. Immer noch keine Antwort auf meine mail vom Montag.


    Habe jetzt den EVN raugesucht, dort ist eine fast zweiminütige Verbindung zur ebay-Faxnummer gelistet. Hoffentlich finde ich das Faxprotokoll auch noch.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hatte kurz nach Weihnachten nochmal eine email dorthin geschickt, worin der gesamte email-Verkehr zwischen mir und dem "Sicherheitsteam" chronologisch aufgeführt war (und woraus sich zu 100% ergibt, dass von mir alle Fragen beantwortet wurden, und dies auch fristgemäß), ja ich habe sogar das Faxjournal und den EVN gescannt und darin verlinkt und darum gebeten, mir doch endlich mitzuteilen WAS ich WANN versäumt hätte. Die Antwort bringt zur Sache nichts Neues, daher möchte ich hier auch nur einen Auszug reinsetzen, der offenkundig macht, was im "Sicherheitsteam" für Hampelmänner sitzen müssen:


    Zitat

    (...)
    Aus diesem Grunde verweisen wir nun letztmalig auf unsere vorangegangenen E-Mails und werden zukuenftige E-Mails zu diesem Thema lesen, aber nicht mehr beantworten.


    Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.



    Seit der Mitteilung Ablehnung des Antrags ist das meine 2. email, die werden also keineswegs von mir bombardiert...


    Ich stehe nun mit einer Verbraucherzentrale in Kontakt. Mit dieser "Kulanzleistung" werben, Verbraucher zu einem "unbeschwerten" Einkauf animieren und dann willkürlich mit fadenscheinigen Ausreden die Zahlung verweigern, könnte ein Wettbewerbsverstoß darstellen.



    Förderlich wären aber weitere Fälle willkürlicher Zahlunsgverweigerungen. Dass bei der Auszahlung auf Zeit gespielt wird, ist schon lange bekannt, aber wohl nicht zu beanstanden.


    Für meinen Teil kann ich aber nur ausdrücklich davor warnen, über diesen Laden irgendetwas zu kaufen. Wer es Betrügern dermaßen leicht macht, und hinterher den Schwanz einzieht, müsste eigentlich über kurz oder lang den Bach runtergehen.


    Ich bin seit einem halben Jahr abstinent - und habe es in keinster Weise bereut. Im Schnitt machen Ärger und Risiko jede Ersparnis wieder kaputt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Bonner:


    Kann es sein, das Ebay jetzt seinen Haupsitz in Deutschalnd abgemeldet und verlegt hat ?...> Das würde zu diesem Verhalten passen...

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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