Puuh ... da tun sich ja Abgründe auf ... mit denen ich fest gerechnet hatte
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Vor Jahren hatte meine Frau mal einen Käuferschutz-Fall:
Nach langem Hin- und her war über Monate hinweg absolute Funkstille. Als wir dann überhaupt nicht mehr damit gerechnet haben, ist dann plötzlich und kommentarlos eine Gutschrift von Ebay erfolgt
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Zu den 25,- Euro: Ich hab das bisher als eine Art "Selbstbehalt" gesehen, also einen Teil des Schadens, der einfach nur nicht erstattet wird. und dass die Forderung seitens des Käufers gegen den Verkäufer in dieser Höhe unverändert fortbesteht. Ich hab das allerdings jetzt nicht nochmal nachgeprüft.
Mal zur Strafbarkeit von Ebay:
Ich habe folgendes, von immer wieder berichtet wird, in zwei Fällen persönlich erlebt:
Negative Beurteilungen betr. "Powerseller", die man in dessen Bewertungen einstellt, verschwinden spurlos (wohl auf Bitte durch den Powerseller). Weil das aber wirklich kommentar- und spurlos erfolgt (auf entsprechende Beschwerden des Käufers antwortet Ebay nicht einmal), wird man das sicherlich nicht beweisen können, so dass man hier sehr vorsichtig vorgehen muss.
Allerdings versuche ich, wenn alle Jahre wieder die Erstattung einer Strafanzeige gegen einen unredlichen Verkäufer ansteht, in geeigneten Fällen auch Verantwortliche von Ebay als bedingt vorsätzlich handelnde Teilnehmer der Straftat "mit ins Boot zu holen". Hierauf hat sich aber noch kein Staatsanwalt eingelassen, obwohl ich sicher nicht der einzige bin, der von fördernden Handlungen durch Ebay berichtet.
Gruß aus Wedau