Nach Wechsel in Card S erhebt O2 55 Euro Gebühr

  • Re: Re: Re: Re: Bereitsstellungsgebühr wurde gutgeschrieben


    Zitat

    Original geschrieben von djmuzi
    Ja aber wenn die das einmal per Mail ablehnen, sieht doch dann der Mitarbeiter bei darauffolgenden Versuchen über die Hotline die Ablehnung und wird nicht mehr mit sich reden lassen, ist dass nicht so?


    Nach jedem Hotline-Gespräch wird ebenfalls ein kurzes Protokoll eingegeben mit Anrufgrund, Ergebnis und eventuellen Hinweisen für Kollegen. Da kann dann auch schon mal drinstehen:


    "KEINE GUTSCHRIFTEN MEHR ERTEILEN!!!"


    "Kunde ist sehr verärgert, will kündigen"


    "Kunde kennt unsere Ansprechpartner in Nürnberg!!!"


    "Nicht auf Diskussionen einlassen! Kunde soll Probleme schriftlich mit der RA klären"


    Ein Bekannter von mir hat nach der Kündigung die Übersendung "seines" Datensatzes durchgedrückt. War ganz interessant.

  • LOL, dann lass das mal einscannen, ich weiss mit Sicherheit das solche Einträge i.d.R. bei keinem Netzbetreiber in der Datenbank stehen. Den diese sind sich bewusst, das solche Einträge von anderen eingesehen werden können und dies dann ein juristisches Nachspiel haben könnte. Aus diesem Grund werden nur sachliche Einträge gemacht,allenfalls Bemerkungen wie Gutschriftenjäger oder solches,aber Anmerkungen wie Kunde kennt unsere Ansprechpartner in Nürnberg etc... halte ich für unrealistisch...

  • Nah lol, ich kommuniziere fast ausschliesslich via Mail und sende Anfragen solange bis mir eine Antwort bzw. ein Angebot passt. War bisher nicht erkenntlich, dass der eine wusste oder geahnt hat was der vorherige Mitarbeiter mitgeteilt hatte - imer ganz unterschiedlich, je nach Laune oder Tagesform wie bei o2 nicht unueblich :D :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    LOL, dann lass das mal einscannen, ich weiss mit Sicherheit das solche Einträge i.d.R. bei keinem Netzbetreiber in der Datenbank stehen.


    Natürlich stehen solche Einträge in Datenbanken jedes Call-Centers. Forder' doch einfach die über Dich gespeicherten Daten gem. BDSG an - sehr wahrscheinlich bekommst du dann auch diese Gesprächsprotokolle. Exakt solche Protokolle mit durchaus ähnlichen Kurzzusammenfassungen meiner Hotlineanrufe habe ich z.B. von Quam.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Dass o2 hier die Bundesnetzagentur ins Spiel bringt ist das mit Abstand unseriöseste Geschäftsgebahren der Mobilfunker in letzter Zeit.


    Ist schon putzig, dass hier eine Mega-Diskussion nur deswegen entsteht weil einige die zugrundeliegenden Bedingungen einfach nicht verstehen wollen oder können: Es ist nunmal ganz einfach so, dass die Bundesnetzagentur den Tarif Genion Card S nur unter der Auflage genehmigt hat, dass eine Bereitstellungsgebühr berechnet wird - und zwar ausnahmslos und ohne Aktionen in denen diese erlassen wird.
    Daran hat soch o2 auch zu halten - Erstattungen dieser 25EUR sind immer allerhöchstens Kulanzentscheidungen und zudem in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • TM1
    irgendwo weiter vorne hat jemand geschrieben, er haette bezgl. der Gebühr die BNA kontaktiert und die wussten von nichts.
    Woher beziehst Du also Dein Wissen (bitte prüfbare Quelle) über die Genehmigung nur gegen die Bereitstellungsgebühr?


    Und bitte keine Antworten ala "Hab ich von O2 gehört". Die sind mit Sicherheit nicht objektiv :D

  • Zitat

    Original geschrieben von harvey
      TM1
    irgendwo weiter vorne hat jemand geschrieben, er haette bezgl. der Gebühr die BNA kontaktiert und die wussten von nichts.


    Also die schlichte Aussage "auf der Seite findet sich nichts" und "auf meine Nachfrage haben sie mir auch nichts mitgeteilt" finde ich auch nicht gerade sehr belastbar.
    Fakt ist nunmal, dass jeder Tarif egal von welchem Anbieter, zuerst genehmigt werden muss. Und dieser Tarif ist ja in dieser Form noch nie dagewesen - keinerlei Grundgebühr, keinerlei Mindestumsatz, keinerlei Verpflichtungen. Da halte ich es durchaus für nachvollziehbar, dass die Netzagetur auf die Idee gekommen ist zumiondest eine Bereitstellungsgebühr einzufordern, damit die Leistung nicht gänzlich kostenlos (und damit vielleicht wettbewerbswidrig?) auf den Markt kommt.
    Diese Gebühr wurde so in allen Ankündigungen zu diesem Tarif publiziert - ich kann mir aber nicht vorstellen dass man als Verbraucher von irgendeiner Seite die ganz genauen Konditionen Bedingungen und Auflagen exakt mitgeteilt bekommt - letztlich sind das ja Betriebsinterna.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Da halte ich es durchaus für nachvollziehbar, dass die Netzagetur auf die Idee gekommen ist zumiondest eine Bereitstellungsgebühr einzufordern, damit die Leistung nicht gänzlich kostenlos (und damit vielleicht wettbewerbswidrig?) auf den Markt kommt.
    Diese Gebühr wurde so in allen Ankündigungen zu diesem Tarif publiziert - ich kann mir aber nicht vorstellen dass man als Verbraucher von irgendeiner Seite die ganz genauen Konditionen Bedingungen und Auflagen exakt mitgeteilt bekommt - letztlich sind das ja Betriebsinterna.


    OK, Du hältst es für nachvollziehbar- (ist aber kein Beweis). Könnte man auch , dann aber nur bei Neuabschlüssen. Bei einem Tarifwechsel hat man ja bereits einen Vertrag+TelNummer, und im allgemeinen auch schon AG gezahlt (egal ob die bei ner Sonderaktion erlassen wurde oder nicht). Zudem bieten ja auch klarmobil+Konsorten in Sonderaktionen manchmal 0 EUR kostende Karten an, da gibst auch keine GG.


    Zu der Publizierung in den Ankündigungen: Da stand am Anfang nur was von Bereitstellungsgebühr- irgendwann später schlich sich dann in eine das mit der BNA ein, und wurde wohl fröhlich weiter verbereitet.


    Also sollte O2 sich bei meinem Neuvertrag (zwischen 13.11. und 27.11) mit der Begründung BNA weigern, die 25 zu erstatten, werde ich zumindest die BNA auch löchern. Bekomme ich von denen dann einen eindeutigen Bescheid, dass nichts gefordert wurde, wirds lustig (Presse, Verbraucherzentrale, evtl. sogar Anzeige wegen Betrugs). Man muss nur erstmal alles schriftlich haben, und das dauert und kostet Zeit und Nerven.


    Deshalb fange ich jetzt an, dass per Fax zu machen. und bestehe auf schriftlicher Antwort.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Und dieser Tarif ist ja in dieser Form noch nie dagewesen - keinerlei Grundgebühr, keinerlei Mindestumsatz, keinerlei Verpflichtungen.

    Und was macht Klarmobil?

    Zitat

    Da halte ich es durchaus für nachvollziehbar, dass die Netzagetur auf die Idee gekommen ist zumiondest eine Bereitstellungsgebühr einzufordern, damit die Leistung nicht gänzlich kostenlos (und damit vielleicht wettbewerbswidrig?) auf den Markt kommt.

    Aha... Du gibst also auch nur deine Meinung als Fakten zum besten :)

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