Wann bekomme ich ein bei einem defekten PC ein Rücktrittsrecht?

  • Hi,


    ich habe mir vor knapp 25 Monaten einen PC bei einem Onlinehändler gekauft, dessen Komponenten ich via Konfigurator selbst ausgesucht habe.
    Von Seiten des Händlers her wird eine Herstellergarantie von 5 Jahren gegeben.


    Mittlerweile bin ich bereits 8mal bei diesem Händler gewesen, da mein PC Defekte aufwies, es wurden bereits diverse Komponenten getauscht, z.B. die Festplatte, die CPU, die Grafikkarte, der Prozessorkühler, die Gehäuselüfter und das Netzteil.
    Derzeit verweilt mein PC mal wieder beim Händler, nun ist das Motherboard defekt, welches seinerzeit für 130 Euro von mir erworben wurde.
    Da es sich um einen nicht mehr aktuellen Sockel handelt, scheint der Händler lediglich noch ein Board im Programm zu haben, einfachste Ausführung für 49 Euro und will eben dieses 1:1 tauschen.


    Jetzt ist dann so langsam der Punkt erreicht, an dem ich nicht mehr gewillt bin, noch einen weiteren Tausch vornehmen zu lassen, erst recht nicht gegen eine deutlich billigere Komponente!


    Montag ist der 9. Reparaturtermin seit meinem Kauf und ich bin dann über 500km gefahren, konnte ca 40 Tage nicht mit dem Rechner arbeiten und habe mindestens 25-30 Stunden mit Fahrerei und Warterei zugebracht.


    Ich weiß, dass ich ein Rücktrittsrecht eingeräumt bekomme, wenn eine Komponente zum dritten Mal einen Defekt aufweist, gibt es denn auch eine Gesamtanzahl an Reparaturen, bis mir dies ebenfalls eingeräumt wird?


    Vielleicht hat ja jemand von euch schon ähnliches erlebt?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Re: Wann bekomme ich ein bei einem defekten PC ein Rücktrittsrecht?


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    ich habe mir vor knapp 25 Monaten einen PC bei einem Onlinehändler gekauft, dessen Komponenten ich via Konfigurator selbst ausgesucht habe.


    Wenn Du die Einzelteile separat gekauft hast (wenn jedes für sich gesondert auf der Rechnung steht) würde ich davon ausgehen, dass jedes Teil für sich 3 mal defekt sein müsste bzw die Teile einzeln getauscht/gewandelt werden.

  • das gilt nur für die Gewährleistung nach BGB.
    da die 24 Monate schon rum sind, musst du schauen was in deinen Garantiebenindungen drin steht!


    immer trennen: Garantie (vom Händler / Hersteller) und Gewährleistung vom Gesetz!

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • Re: Re: Wann bekomme ich ein bei einem defekten PC ein Rücktrittsrecht?


    Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Wenn Du die Einzelteile separat gekauft hast (wenn jedes für sich gesondert auf der Rechnung steht) würde ich davon ausgehen, dass jedes Teil für sich 3 mal defekt sein müsste bzw die Teile einzeln getauscht/gewandelt werden.


    Auf der Rechnung stehen 11 Positionen, dann müßte ich ja im schlimmsten Fall 22mal dort hinfahren müßen, zwecks Reparatur? :confused:


    Irgendwie kann und will ich das nicht so ganz glauben.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Ist in Deinem Fall egal, da die gesetz. Gewährleistung bereits abgelaufen ist.


    Für Dich gelten einzig und allein noch die Garantie des Händlers/Herstellers und wie da eventuelle Rücktrittsansprüche drin stehen kannst Du Dir nur selbst beantworten.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ist in Deinem Fall egal, da die gesetz. Gewährleistung bereits abgelaufen ist.


    Für Dich gelten einzig und allein noch die Garantie des Händlers/Herstellers und wie da eventuelle Rücktrittsansprüche drin stehen kannst Du Dir nur selbst beantworten.


    Mehr steht dazu nicht in den AGBs des Händlers:


    Zitat

    Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bieten wir Ihnen die 5-Jahres-Garantie: Diese umfasst die Standard-Konfiguration eines PCs (Gehäuse, 3,5'' Floppy, Mainboard, Prozessor, Hauptspeicher, Festplatte, Controller und Grafikkarte). Der miterworbene Monitor ist eingeschlossen (außer LCD-Bildschirme). Unsere 5-Jahres-Garantie erhalten Sie auch, wenn Sie Ihren PC selbst zusammenbauen.


    Und was heißt das nun für mich? :confused:


    Zitat

    Gewährleistung und Garantie
    2.1 Soweit bei den einzelnen Produkten keine näheren Angaben gemacht werden, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten
    2.2 Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gelten die jeweiligen Angaben zur Garantie durch die Hersteller, wobei ATELCO ausschließlich bei der Abwicklung zur Erfüllung dieser behilflich ist.
    2.3 Für Komplett-Rechner gibt ATELCO eine 5-Jahres-Garantie gemäß unserer Allgemeinen Garantiebedingungen.
    2.4 Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Die ATELCO 5-Jahres-Garantie ist davon nicht betroffen.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Du müsstest irgendwo nach einer Definition dieser "5-Jahres-Garantie" suchen, also diese besagten Allgemeinen Garantiebedingungen.


    edit: Das ist ja ein lustiger Laden. Die schreiben zwar was von dieser 5-Jahres-Garantie gemäß ihren "Allgemeinen Garantiebedingungen", diese jedoch finden sich nirgends; der Link aus dem AGB-Text geht nur auf den relativ nichtssagenden Text, den Du weiter oben schon reinkopiert hast.


    Wie das jetzt rechtlich zu beurteilen ist, d.h. die sich der Umfang einer vom Hersteller gegebenen freiwilligen Garantie definieren ließe, wenn der Hersteller sie selbst nicht definiert, weiß ich allerdings nicht. Hier wären dann die Herren DaFunk und Co. gefragt... ;)


    So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass in einem solchen Falle die Regelungen des BGB zur Sachmängelhaftung analog anzuwenden sind.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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