Nach "Sonderkündigung" Rufnummer behalten und portieren?

  • Oder das Gericht gibt E+ recht.


    Dann hat man neben der Rufnummer, den weiterlaufenden Vetrag, einen Anwalt der sich freut und rechtskundige Fachleute aus dem TT, die sich an nichts mehr erinnern...

  • Die Frage war, ob man nach einer "SoKü" die Nummer mitnehmen kann. Ich gehe also davon aus, dass die Voraussetzungen für solch eine Sokü vorliegen. Wenn dem so ist, ist die Frage ganz klar mir "ja" zu beantworten. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Zitat

    Original geschrieben von HandyFreak9999
    FALSCH bei einer Sonderkündigung ist der Netzbeteiber nicht dazu verpflichtet die Nummer frei zu geben!


    Eine Begründung wäre hilfreich.

  • Dann benutze die Suche mit: "MNP sokü".


    Dort findet sich dieser Thread:
    http://www.telefon-treff.de/sh…8834&highlight=MNP+sok%FC


    Da ist für mich als juristischer Laie dann nur die Frage zu klären, welchem TT-User ich mehr Glauben schenke.


    Fakt ist aber, der Anwalt kostet Geld.
    Die Frage ist am Ende nur, wer ihn bezahlt...


    Edit:
    ich glaube übrigens auch eher, daß bei Sonderkündigungen ein MNP nicht möglich ist.

  • moin moin,...


    ich hatte vor knapp zwei Jahren (?) die Möglichkeit bei TMD eine Sonderkündigung durchzuführen, da die Preise des sms-Versandes zu skyper- und cityruf-Geräten erhöht wurden.


    Trotz einer sehr hohen Restlaufzeit (bei einer Karte waren es noch 22 Monate) wurde anstandslos bedauert das man mich als "guten Kunden" verliert und bestätigte in gleichen Atemzug, dass ich mit den Karten zu Base wechseln kann, was ich gleich als Protierungsauftrag mit in die Kündigung geschrieben hatte.


    Gruesse vom KURTi

  • Unter folgendem Link ist auch zu lesen...
    http://www.eplus.de/agb/down/preisliste_mnp.pdf
    ...daß, eine Portierung möglich ist, wenn der Vertrag wirksam beendet wurde.


    Das ist eine Aussage, die Hoffnung machen sollte, da sie ja nicht die reguläre Erfüllung des Vertrages voraussetzt.


    Edit:
    Wenn ich dort aber den Text von E+, der sich auf eingehende Portierungen bezieht, richtig deute, in der E+ hervorhebt, daß der abgehende Anbieter die Nummer zur Portierung freigegeben haben muß, so bleibe ich bei meinem Zweifel an der Aussage, daß eine Portierung generell zuzulassen ist...


    Da wäre ich auf Quellen von Jimmythebob und RA Fries gespannt, die sie wiederrum annhmen lassen, Portierungen wären immer möglich.
    Und wenn ich mir den Kommentar erlauben darf:
    es liest sich komisch, wenn man erst schreibt, man wüßte es zwar nicht ganz genau, hinterher aber mit Äußerungen wie "schmarrn" und "Blödsinn" aber nicht gespart wird.
    Jimmythebob:
    im übrigen ist der neue Anbieter ja auch nicht verpflichtet, die Nummer des alten Anbieters anzunehmen. Insofern ist das mit der Portierung so pauschal nicht als einfach zu betrachten...

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Und wenn ich mir den Kommentar erlauben darf:
    es liest sich komisch, wenn man erst schreibt, man wüßte es zwar nicht ganz genau, hinterher aber mit Äußerungen wie "schmarrn" und "Blödsinn" aber nicht gespart wird.


    Da haben wir uns wohl mißverstanden. Mit dem "nicht so genau wissen" meinte ich, daß ich nicht genau weiß, ob sich die Netzbetreiber in Sachen MNP nach einer außerordentlichen Kündigung wirklich quer stellen. Mir persönlich ist kein entsprechender Fall bekannt, aber offensichtlich ist es ja tatsächlich bereits vorgekommen.


    Der Anspruch auf Rufnummernmitnahme ist in § 46 TKG geregelt. Dort ist von einer Beschränkung auf regulär gekündigte Verträge ausdrücklich keine Rede. Auch eine solche Auslegung käme nach meiner Rechtsauffassung nicht in Betracht, da sie der Ratio dieser Vorschrift widersprechen würde. Es soll nämlich gerade verhindert werden, daß Kunden wegen des Verlustes der Rufnummer vom Anbieterwechsel abgeschreckt werden.
    Der alte Anbieter darf die Freigabe einer Rufnummer nur solange ablehnen, wie der Kunde vertraglich gebunden ist. Nach einer außerordentlichen Kündigung ist er das nicht mehr.


    Daß der neue Anbieter nicht zum Import der Rufnummer verpflichtet ist, ist richtig (die E-Netze portieren beispielsweise nur bei Abschluß eines Laufzeitvertrages). Alles andere würde den Grundsätzen der Vertragsfreiheit widersprechen. Darum geht es hier aber auch gar nicht.

  • Ich weiß es nicht genau.


    Aber der Absatz seitens E+ deutet in meinen Augen darauf hin, daß es anscheinend abweichende Regelungen seitens der unterschiedlichen Anbieter gibt, was zum Verweigern der Zustimmung einer abgehenden Portierung führen könnte.


    Dies könnte in den jeweiligen AGBs geregelt sein.
    Ein Beispiel für unterschiedliche Haltungen ist z.B. auch in dem Passus einiger Pre-Paid-Anbieter zu sehen, welche sich vorbehalten, den Wegzug sogenannter VIP-Nummern zu unterbinden.
    Das macht deutlich, daß eine klare Aussage, Portierungen seien grundsätzlich immer möglich, so einfach nicht zu machen ist....


    Prinzipiell möchte ich mich aber für die Härte in meinem Umgangston entschuldigen :o ,
    und freue mich für den Threadersteller, daß wir wohl zumindest im Hause E+ einen kulanten/rechtstreuen Anbieter finden, der ihm höchstwahrscheinlich keine Probleme bereiten wird.

  • Man sollte halt nicht immer alles glauben, was einem die Netzbetreiber so schön formuliert schreiben. Auch ein Link auf ein vier Jahre altes Posting über ein Verhalten von "Telepassport" sollte nicht als des Weisheits letzter Schluss angesehen werden.
    Die Rechtslage ist eindeutig: Nummern dürfen bei einem beendeten Vertrag nicht einbehalten werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer


    Dies könnte in den jeweiligen AGBs geregelt sein.
    Ein Beispiel für unterschiedliche Haltungen ist z.B. auch in dem Passus einiger Pre-Paid-Anbieter zu sehen, welche sich vorbehalten, den Wegzug sogenannter VIP-Nummern zu unterbinden.


    Dir ist aber schon bekannt, daß AGB nicht zwangsläufig auch wirksam sind?

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