Pflichtangaben in gewerblichen E-Mails

  • Da ich heut bei uns in der Firma drüber gestolpert bin, hier ein Hinweis:


    Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) schreibt seit 01.01.2007 allen Kaufleuten bisher von Geschäftsbriefen bekannte Pflichtangaben auch in E-Mails vor.


    Für Einzelkaufleute, Kommanditgesellschaften OHG's:
    - Firma oder Zusatz Einzelkaufmann
    - Ort der Handelsniederlassung
    - Registergericht und -nummer


    Bei GmbH's und AG's:
    - Rechtsform und Sitz
    - Registergericht und -nummer
    - alle Geschäftsführer bzw. Vorstände
    - Vorsitzender des Aufsichtsrates (bei AG's und GmbH's mit Vorstand)


    Also, alle fleissig Signaturen ändern ! :D :top:


    Bin mal gespannt, wann da die ersten Abmahnwellen das Netz überrollen. Mit solchen Gesetzen treibt man doch wieder unzähligen Anwälten die €-Zeichen in die Augen.... :confused:


    Gruss,


    Rainer

  • Re: Pflichtangaben in gewerblichen E-Mails


    hi


    Zitat


    Also, alle fleissig Signaturen ändern ! :D :top:


    Dafür gibt es doch globale Signaturen :D


    Hab ich neulich auch im Heiseticker gelesen, unsere Rechtsstelle hat sich das daraufhin gleich angeschaut... War auch recht verwundert, dass das still und leise geändert wurde.


    Bin auch gespannt, wann der erste versucht Geld rauszuschlagen...


    sk

  • Wo gibt es das Gesetz denn mal zur Einsicht? Welche §§ besagen das dort denn?

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Wo gibt es das Gesetz denn mal zur Einsicht? Welche §§ besagen das dort denn?


    Klick


    §37a HGB hat bereits beschrieben, was in Geschäftsbriefen (Papier) "drin stehen muss". Jetzt wurde der Zusatz "gleichviel welcher Form" hinzugefügt (siehe EUHG § 13 Absatz 3 Nr. 13). Somit gilt das jetzt auch für die "elektronische Form".


    Ebenso das ganze geändert § 80 Abs. 1 S. 1 AktienG und § 35a Abs. 1 S. 1 GmbHG.


    Rainer

  • Eine Abmahnwelle wird wohl nicht über die Gewerbetreibenden schwappen, da schon länger e-Mails als Geschäftsbriefe angesehen wurden und für diese auch die Pflicht zur Beinhaltung entsprechender Angaben bestand (krasser Satz :D ).


    Die Pflichtangaben werden nach herrschender Meinung als reine Ordnungsangaben angesehen, die nicht abmahnfähig sind. Wer mehr wissen will, schaue in die entsprechenden Kommentare.

  • Ich denke in den großen Firmen wird das der Mailserver automatisch anhängen.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Ich denke in den großen Firmen wird das der Mailserver automatisch anhängen.


    Ja, tut er... ;-)

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