Da ich heut bei uns in der Firma drüber gestolpert bin, hier ein Hinweis:
Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) schreibt seit 01.01.2007 allen Kaufleuten bisher von Geschäftsbriefen bekannte Pflichtangaben auch in E-Mails vor.
Für Einzelkaufleute, Kommanditgesellschaften OHG's:
- Firma oder Zusatz Einzelkaufmann
- Ort der Handelsniederlassung
- Registergericht und -nummer
Bei GmbH's und AG's:
- Rechtsform und Sitz
- Registergericht und -nummer
- alle Geschäftsführer bzw. Vorstände
- Vorsitzender des Aufsichtsrates (bei AG's und GmbH's mit Vorstand)
Also, alle fleissig Signaturen ändern !
:top:
Bin mal gespannt, wann da die ersten Abmahnwellen das Netz überrollen. Mit solchen Gesetzen treibt man doch wieder unzähligen Anwälten die €-Zeichen in die Augen.... :confused:
Gruss,
Rainer