Azubi: Krone beim Zahnarzt selber zahlen?

  • Hallo,


    ein Azubi bei und (Groß- u. Außenhandel 1. Lehrjar) benötigt eine Krohne. Muss man als Azubi zuzahlen bzw. selber zahlen oder zahlt sowas die Kasse bei Azubis?


    Danke
    Gunnar

  • Und woher sollen wir jetzt wissen bei welcher KK der Azubi ist?


    Das ist doch mal wieder eine der Fragen die mit einem einfachen Anruf bei der zuständigen KK hätte erledigt werden können. Manche geben 50 % manche auch 100%

  • Es ist für entscheidend wie hoch das Einkommen ist.
    Wenn es unter 980€ (glaube ich) ist, bekommt man für die zahnärztliche Regelleistung den Doppelten Zuschuß so das i.d.R. nix zugezahlt werden muß.

    Hostel 2 ist Brutal ;
    3 Stunden Helene Fischer ist menschenverachtend!

  • Es kommt ( sofern mir noch bekann ist ) wie alt er ist.... ich glaub auch ein sogenanntes Bonusheft kann von Vorteil sein... ( gibt mehr Zuschuss ).


    Eine Krone aus Gold werden doch von der Kasse grundsätzlich übernommen oder nicht? ( ausser Verblendungen, Keramik etc. muss man aus eigener Tasche bezahlen oder? )


    Wo ist der Dent-Man ???? ;)

    16610LV

  • Zitat

    Original geschrieben von masteruser
    Es ist für entscheidend wie hoch das Einkommen ist.
    Wenn es unter 980€ (glaube ich) ist, bekommt man für die zahnärztliche Regelleistung den Doppelten Zuschuß so das i.d.R. nix zugezahlt werden muß.

    Naja, wobei ordentliche Kronen oft aber etwas mehr als Regelversorgung sind. Aber dein Zahnarzt sollte dich doch vorab über verschiedene Möglichkeiten und die etwaigen Kosten informieren, wenn du dich für ein konkretes Angebot entschieden hast wird der genaue Heilbehandlungsplan aufgestellt, auf den du dann die Kosten siehst.

  • Er soll mal bei seiner Krankenkasse nach einer Härtefallregelung nachfragen! Er bekommt dann ein Formular zugesendet! Das Formular sowie der Behandlungsplan (Kostenvoranschlag) vom Zahnarzt und eine Kopie seiner Einkommensnachweise geht dann zurück an die Krankenkasse und die Entscheidet!

    Was haftet an der Wand, aber reist durch die ganze Welt ?

  • Grundsätzlich ist eine Krone eine Regelversorgung, d.h. eine Kassenleistung.
    Eine solche Krone ist dann aus NEM (Nicht-Edelmetall), also nicht aus Gold. Sie ist im sichtbaren Bereich vestibulär (seitlich, zur Wange oder zur Lippe hin) zahnfarbend verblendet.
    Ab welcher Einkommens- oder Altersgrenze der doppelte Festzuschuß (also kein Eigenanteil bei reiner Kassenleistung) gewährt wird, sollte ein Anruf bei der KK klären.
    Mehrkosten können entstehen, wenn statt NEM Gold verwendet wird, außerhalb des sichtbaren Bereichs (also bei Seitenzähnen) Verblendungen gemacht werden oder die Kronen voll verblendet (also auch Kaufläche) werden. Das sollte der ZA aber schriftlich mit seinem Patienten vereinbaren (HKP + Anlage).

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