4.reparatur,was nun?

  • moin,
    hab meinen tollen grundig fernseher(gekauft feb 2006,media markt)nun bereits zum 4.mal von der reparatur zurück bekommen,immer der selbe fehler,der nie richtig behoben wurde!beim letzten mal war er sogar bei grundig,da getestet werden sollte,ob mir der kaufpreis anteilig erstattet werden kann!(ist das korrekt,dass man kein recht auf den vollen kaufpreis hat?)grundig behauptet,dass alles ok sei(hätten nur nen software update gemacht),ist es aber wie gesagt nicht!
    habe schon einige threads darüber gelesen,bin aber etwas durcheinander,da ich daraus nicht klar erkennen konnte,ob ich darauf bestehen kann,dass das teil direkt getauscht wird(gegen geld,oder neugerät),oder ich mich jetzt wieder mit ner mehrwöchigen wartezeit abspeisen lassen muss?!


    wäre nett,wenn jemand helfen könnte!
    gruß

  • AFAIR kannst du nach dem 3.Reperaturversuch,den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
    Schreib am Besten Booner mal ne PN.Der kennt sich damit aus.
    MfG

  • AFAIK gibts nicht den vollen Kaufpreis sondern Kaufpreis - Abnutzungsgebühr.


    Diese ist aber idR sehr gering und man kriegt wesentlich mehr als das Gerät aktuell eigentlich noch wert ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    kannst du nach dem 3.Reperaturversuch,


    imho sind es sogar nur 2 (erfolglose) Reperaturversuche die ausreichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Schreib am Besten Booner mal ne PN.Der kennt sich damit aus.
    MfG


    Dann schau aber vorher mal in seine Sig... ;)


    Ich bin auch der Meinung daß sie zwei Versuche zur Reparatur haben, dann kannst du Wandeln und Berücksichtigung der Nutzung (Abzug). Wenn sich MM quer stellt mit dem Chef reden, lauter werden usw. dann klappt das meistens auch wenn man da nen kleinen Aufstand macht... :D
    Alternativ: RA...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zwei erfolglose Reparaturversuche reichen in der Regel. Nennt man auch "Recht zur zweiten Andienung". Nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen und der Käufer kann, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, vom Vertrag zurücktreten.


    Allerdings gilt dies nur, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Mangels oder Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


    LG,
    Taylormade

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    AFAIR kannst du nach dem 3.Reperaturversuch,den vollen Kaufpreis zurückerstatten.


    Man überprüfe in diesem Satz noch einmal "aktiv" und "passiv" :D


    *SCNR*

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