E+ Vertragsverlängerung am Telefon gültig?

  • Hallo TT Gemeinde,


    nächsten Monat läuft mein T&M 50 WEB 2004 Vertrag aus.


    Letztes Jahr habe ich diesen Vertrag fristgemäß gekündigt um vielleicht ein besseres Treueangebot herauszuschlagen.Im Januar diesen Jahres habe ich dann telefonisch ein ganz akzeptabeles Angebot erhalten und den Vertrag dann auch telefonisch verlängert.
    Die gute Frau am Telefon sagte mir da das das neue K800I binnen 5-10 Werktagen bei mir sein sollte.Als nach ca.4 Wochen immer noch kein Telefon bei mir auf dem Tisch lag habe ich mal die 0177/1000 angerufen und nachgefragt was denn nun Phase ist.


    Der Mitarbeiter sagte mir das ich müsste das Treueangebot unterschrieben zurückschicken,welches ich bis dahin noch gar nicht in schriftlicher Form erhalten hatte.Der Mitarbeiter sagte mir dann das der Vertrag erst verlängert wird wenn das Treueangebot unterschrieben wäre.Ein paar Tage später flatterte dann das Angebot von E+ in meinen Briefkasten(ich denke ich habe die Jungs durch meinen Anruf geweckt),welches ganz anders war wie das Angebot welches ich an der Hotline bekommen hatte.Das Telefon war 30€ teuerer und das versprochene Gesprächsguthaben war auch nicht erwähnt.


    Ich habe dann das Angebot NICHT unterschrieben weil ich durch einen Providerwechsel einfach besser dagestanden hätte.
    Gestern schaue ich dann in meine Kundenbetreung-Online und sehe das E+ den Vertrag einfach verlängert hat,aber das komische daran,nur für 1 Jahr.
    Wieder bei der Hotline angerufen und nachgefragt was das soll.
    Die Antwort war dann das ich das Treueangebot genutzt hätte, obwohl ich nichts unterschrieben habe geschweige den das neue Handy bekommen habe.Der MA sagte dann noch ich hätte die Telefonische Vertragsverlängerung schriftlich wiederrufen müssen.


    Was stimmt denn jetzt nun,bin ich jetzt weiter für 1 Jahr(warum auch immer nur 1 Jahr in der Kundenbetreung steht) bei E-Plus, oder wird die Vertragsverlänergung erst gültig durch mein unterschriebenes Treueangebot?


    Danke für eure Anworten!!


    Gruß vom Biggesee
    Sator

  • Zunächst einmal ist es möglich den Vertrag telefonisch zu verlängern- aber nur wenn die Hotline die Kundennummer und das Passwort überprüft.


    Eine Verlängerung um 1 Jahr ist mir nicht bekannt- es sei denn, du hast nicht innerhalb der Kündigungsfrist deinen Vertrag gekündigt und auch nicht verlängert, wie auch immer. Dann verlängert sich ein Vertrag automatisch um 1 Jahr.

  • Da Du ja offensichtlich einer Vertragsverlängerung nicht zugestimmt hast, sonst hättest Du ja das Telefon zum vereinbarten Preis erhalten gilt nach meinem Rechtsverständnis nach wie vor die von Dir ja rechtzeitig erfolgte schriftliche Kündigung, Das müßte man Dir erst einmal widerlegen.
    Ich würde mich darauf berufen

  • Da verhält sich E-Plus widersprüchlich.


    Einerseits behaupten, du hättest deine zugegangene Kündigung "zurückgenommen", indem du telefonisch der VVL zugestimmt hast (daher die Verlängerung um 12 Monate, da nach Ansicht von der E-Plus der Vertrag nun nicht mehr unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn die MVLZ nächsten Monat abläuft, was gem. der AGB eine zwölfmonatige Verlängerung der MVLZ zur Folge hat).


    Andererseits will man sich aber nicht mehr an das telefonisch gemachte Angebot halten (welches natürlich auch rein telefonisch wirksam angenommen werden hätte können bzw. sogar angenommen worden ist, was aber letztendlich alles eine Nachweisfrage ist.)


    Entweder oder. Man wird deine Erklärung am Telefon auf Vertragsänderung hinsl. der MVLZ nur dahingehend auslegen können, dass nur eine Annahme des Änderungsantrags für den Fall gewollt ist, dass die Verlängerung Zug um Zug gegen subventionierte Hardware erfolgt. Keinesfalls aber dahingehend, dass eine reine "Rücknahme" der Kündigung, die den Vertrag ja bereits gestaltet hat, gewollt ist.


    Hier müsste E-Plus auch nachweisen können, dass es zu einem solchen Vertragsschluss überhaupt gekommen ist. Das können die i.d.R. nur, wenn eine Aufzeichnung des Gespräches vorliegt, und der Kunde der Aufzeichnung vorab zugestimmt hat.


    Überdies wäre die auf Abschluss des Änderungsvertrages gerichtete Willenserklärung, sollte es sich um einen überwiegend privat genutzten Mobilfunkdienstvertrag handeln, derzeit unbefristet gem. §§ 312d, 355 BGB widerruflich, da noch nicht einmal eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform über das Widerrufsrecht erfolgt ist. Hier müsste E-Plus nachweisen können, dass eine Email oder ein Brief mit entsprechender Belehrung zugegangen ist. Selbst dann dürfte das Widerrufsrecht nicht verfristet sein, da wohl ein Vertrag mit einem Element über die Lieferung von Waren gegeben ist, aber noch keine Ware eingegangen ist, mithin der Fristlauf noch nicht eingesetzt hat.


    Wurde gar kein Änderungsvertrag geschlossen bzw. dessen schwebende Wirksamkeit durch Widerruf beseitigt, würde die gestaltende Wirkung der Kündigung weiterbestehen bzw. wieder aufleben, so dass der Vertrag mit Ablauf der bisher vereinbarten MVLZ als beendet anzusehen ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Soweit ich das von E+ kenne, versendet E+ Vertragsverlängerungen immer schriftlich. So ja auch die Aussage des hotline Mitarbeiters. Deswegen auch der Brief. Ich bekam auch bisher immer meine Kündigungen schriftlich zugesandt. Ich würde bei der hotline nochmals anfragen, und denen mitteilen, dass das zugesandte Angebot mit dem telefonisch verhandelten Angebot von vor Wochen nicht übereinstimmt. Ferner hast Du auch das Angebot des Telefons (als weiteren Vertragsbestandteil eines Gesamtvertragsangebotes) nicht erhalten oder angenommen. Hierbei kommt es auf deine Auffassung des Angeobtes an: Handy + Vertrag = Alles (rechtlich ist es anders: Handy = Kaufvertrag und Mobilfunkvertrag = Vertrag; mithin zwei Vertäge).
    E+ verlängert in der Regel immer um 24 Monate, wenn es sich um eine VVL handelt. 12 Monate sind nach deinen Wünschen nicht vertragsgem. Auch wenn es sich für Dich evtl. günstig gestalten könnte, ein Handy günstig zu bekommen für einen bestimmten Vertrag für nur 12 Monate Laufzeit. Solltest Du mal genau überlegen bzw. in das Schreiben schaun.
    MfG, sogar.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ... (daher die Verlängerung um 12 Monate, da nach Ansicht von der E-Plus der Vertrag nun nicht mehr unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn die MVLZ nächsten Monat abläuft, was gem. der AGB eine zwölfmonatige Verlängerung der MVLZ zur Folge hat)...


    Hallo,


    diesem Vertrag müssten doch noch die alten AGBs mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zu Grunde liegen..


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von clown28
    Hallo,


    diesem Vertrag müssten doch noch die alten AGBs mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zu Grunde liegen..


    Grüße


    Es steht ja nirgends, aus welchem Jahr der Vertrag usrprünglich stammt. 2004 gab es m.W. schon die Dreimonatsfrist.


    Selbst wenn der Vertrag weit vor 2004 geschlossen wurde, so werden bei einer VVL stets die derzeit gültigen AGB akzeptiert.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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