Außerdem bedenke bitte, dass Rechtsschutzversicherungen bei Strafsachen eigentlich nicht zahlen; höchstens dann, wenn es nachher um zivilrechtliche Streitereien geht.
T-Mobile bucht trotz widerrufener Einzugsermächtigung ab
- kev4774
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Es stellt sich ohnehin die Frage ob der Entzug der Einzugsermächtigung rechtens war.
Naja, in 99% aller Verträge steht geschrieben, dass die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen werden kann. Beim Mobilfunkvertrag ebenso - allerdings muss der Vertragspartner dann damit rechnen, dass ihm - ähnlich wie bei Eplus (3 EUR) - Gebühren für die "manuelle" Rechnungsstellung inkl. Porto berechnet werden. -
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Vorsätzliches Verhalten brauche ich denen nicht zu unterstellen, denn der Vorsatz ist allein durch die Nutzung der ungültigen Einzugsermächtigung gegeben.
Hehe. Und wer soll dann bestraft werden? Der Großrechner für die Einzugsermächtigungen? Der Typ, der vergessen hat, die Einzugsermächtigung auszutragen und den ganzen Vorgang noch nicht der T-Mobile-Rechtsabteilung übergeben hat? Oder gar der Vorstand? T-Mobile selbst kann auch dein Anwalt nicht in den Knast befördern. Ich würde dir schon fast garantieren, dass deine Anzeige in drei Wochen im Sande verläuft. Das Verfahren wird eingestellt, Ende aus.
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Original geschrieben von crooks
Außerdem bedenke bitte, dass Rechtsschutzversicherungen bei Strafsachen eigentlich nicht zahlen; höchstens dann, wenn es nachher um zivilrechtliche Streitereien geht.
Genau, und ob von der Abbuchung ein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden kann, wage ich zu bezweifeln
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Allerdings stehe ich der Einzugsermächtigung auch immer skeptischer Gegenüber: In den vergangenen 18 Monaten habe ich zum Beispiel beim Internetzugangs-Anbieter Congster (der eigentlich Gangster heißen muss) graue Haare bekommen. Die ignorieren sogar Einschreiben - einzige Waffe war das Ändern der Bankverbindung, worauf mir seitens Congster das Abschalten des Internetzugangs angedroht wurde (der Zugang wurde seit 16 Monaten nicht mehr benutzt und deshalb versucht zu kündigen). Und auch bei einer anderen Firma wurde mein Widerruf der Einzugsermächtigung ungeachtet ignoriert - das scheint inzwischen übliche Praxis zu sein.
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Original geschrieben von NokiSung
Ja, das ist die Theorie ..
Und wie zahlt man ohne Lastschrift die Rechnung, wenn Überweisung oder eine Zahlung per Scheck per Vertrag nicht möglich ist?Aber die feine Art, einfach das Geld einzuziehen ist es natürlich auch nicht

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Original geschrieben von kev4774
erstens hab ich ne sehr gute Rechtsschutzversicherung und zweitens gibt es dafür eine Organisation die nennt sich STAATSANWALTSCHAFT. Die müssen sich nach Anzeige mit solchen sachen rumschlagen.ja genau...und deswegen noch ab damit zur Bild, Wiso, Regulierungsbehörde usw.
*kopfschüttel* :flop:
ach, sind eigentlich schon wieder Ferien...?
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Original geschrieben von TheBastian
Und auch bei einer anderen Firma wurde mein Widerruf der Einzugsermächtigung ungeachtet ignoriert - das scheint inzwischen übliche Praxis zu sein.
Es mag ja sein, dass diese Praxis immer mehr angewandt wird, aber ich muss sagen, in solchen Fällen buche ich die unberechtigte Lastschrift zurück und dann ist das Unternehmen am Zug.Wenn ich tatsächlich im Recht bin und trotz Widerrufs weiter abgebucht wird, gebe ich das alles durch meine Bank zurück und gut ist.
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Keine Angst, dann bekommst du den Betrag als Rechnung!
Aber nicht, dass du T-mobile mit O2(Sondernr.-Erhöhung) verwechselst und dann gekündigt hast.
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Ich frag mich , wieso man hier so ein Fass aufmachen muss.
Man kann einen Betrag ja Problemlos rückbuchen lassen- das Geld ist dann binnen Minuten wieder auf dem Konto -
Guckt mal öfter nachrichten. dann wisst ihr auch was wirklich Probleme sind *Kopfschüttel* :flop:
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