Bei Rot über die Ampel - was nun?

  • hm, weils grad passt^^


    bitte keine "das is unrechtens etc"^^
    bin in 2 monaten aus der probezeit raus... dummerweise hamse mich auffem weg nach oldenburg um göttingen rum geblitzt...


    sind genau(! -.-) 21kmh zu schnell, sprich 1nen punkt...
    der wagen läuft auf die firma von meinem vater...
    das bild is generell eher unscharf und die hälfte meines gesichtes wird verdeckt von dem rückspiegel und diversem zeug das da dranhängt...


    jetzt die frage=)
    können die anhand des bildes rückschlüße auf mich ziehen? sprich wenn mein vater einfach schreibt er weiß nicht wer gefahren ist?


    wäre dankbar um ne antwort^^


    greetz weesel


  • Steht hier zwar schon ein paar mal, aber stimmt einfach nicht
    Wenn dein Vater schreibt er weiß nicht wer gefahren ist hat er entweder die Aufgabe den Fahrer ausfindig zu machen, oder er muss als Halter die Konsequenzen tragen. Die Polizei hat den Verstoß aufgenommen und der wird geahndet!


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Zitat

    Original geschrieben von Ls4
    Steht hier zwar schon ein paar mal, aber stimmt einfach nicht
    Wenn dein Vater schreibt er weiß nicht wer gefahren ist hat er entweder die Aufgabe den Fahrer ausfindig zu machen, oder er muss als Halter die Konsequenzen tragen. Die Polizei hat den Verstoß aufgenommen und der wird geahndet!


    Gruß Tim


    In dem Fall wärs dannn atürlich nett, wenn dein Vater sagen würde er sei gefahren... :)
    Ansonsten hat das für dich ja weitreichende Konsequuenzen wenn ich das richtig verstanden habe...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Ls4
    Steht hier zwar schon ein paar mal, aber stimmt einfach nicht
    Wenn dein Vater schreibt er weiß nicht wer gefahren ist hat er entweder die Aufgabe den Fahrer ausfindig zu machen, oder er muss als Halter die Konsequenzen tragen. Die Polizei hat den Verstoß aufgenommen und der wird geahndet!


    Seit wann ist Geschwindigkeitsübertretung denn ein Halterverstoß? Dem Halter kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Für den Verstoß wird der Halter nur herangezogen, wenn er eben auch als Führer des KFZ identifiziert wird.

    ...

  • würde er ja gerne machen, aber da er schon punkte hat und mein bruder bald mit führerschein ab 17 fertig ist geht das nicht!


    joar, aufbauseminar und probezeitverlängerung... wenns nicht anders geht is klar das ich das mache, aber is halt seeeehr ungünstig^^


    ich hatte nur in erinnerung das in solchen fällen, also wenn der fahrer nicht zu ermitteln ist, man dazu verdonnert wird ein fahrtenbuch zu führen...


    das weiß ich da unsere nachbarn auch mal zu uns kamen und uns gefragt haben ob wir zu der polizei (die noch am selben tag kam^^) sagen können das wir die leute auf dem bild nicht kennen xD
    die haben dann ein fahrtenbuch aufgebrummt bekommen und gut wars..
    greetz weesel

  • ist mir so nicht bekannt. kenne zumindest eine Fall bei dem der Halter die Punkte bekam.


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

  • Pauschal kann das nicht gesagt werden wer den jetzt die Punkte bzw. das Fahrtenbuch aufgedrückt bekommt. Dies kommt oft auf die Sachlage an. Wenn dein Vater z.B. öffters schon im Straßenverkehr aufgefallen ist, kann er sicher ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommen, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Wenn das aber nach vielen Jahren als KFZ-Halter das erstemal kam, wird oftmals etwas "milder" durch die Behörden entschieden.

  • Ich finde es immer wieder unglaublich, wie offen hier mit Falschaussagen etc. umgegangen wird.


    Dein Vater weiß, wer gefahren ist -> Pech gehabt!
    Dass sich einige immer so rauswinden wollen... - wer alt genug ist, einen Führerschein zu machen, der soll auch die Konsequenzen tragen und Verantwortung lernen!


    Punkt, aus, Nikolaus! :D


    Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    bitte keine "das is unrechtens etc"^^


    Stimmt, warum auch - ist ja das Normalste von der Welt - Kavalliersdelikt halt... :rolleyes:

  • ich lerne ja daraus^^ das nächste mal da bremsen...
    ne ey, es gibt blitzer die sehe ich ein, vor schulen etc, aber auf ner 3 spurigen autobahn wo es leicht bergabgeht, keine kurve oder verkehrsbehinderung weit und breit, ne blitzerbatterie aufzustellen ist nicht nur verschwendung von steuergeldern, sondern auch vollkommen sinnlos! <----resultiert daraus das schon das beschränken auf 100 da sinnlos is!


    geschwindigkeitsbegrenzungen bei baustellen, okay... geschwindigkeitsbeschränkungen an autobahnen die neben siedlungen verlaufen, sehe ich auch ein...
    geschwindigkeitsbegrenzungen an wirklich gefährlichen stellen wie übergängen oder haste nicht gesehen ist auch in ordnung...


    aber was manchmal für ein sinnloser schilderwald mit geschwindigkeitsbegrenzungen, zeitlich eingeschränkt oder nicht, für gewisse autotypen oder für alle und was weiß ich nicht alles, aufgestelt wird ist echt der hammer...


    und ja, zu schnell fahren is für mich unter gewissen umständen (freie autobahn und keine gefährdung in sicht etc) ein kavaliersdelikt...


    so, jetzt stürzt euch auf mich^^ is halt meine meinung...



    greetz weesel

  • Hey,


    habe gerade das Thema gelesen und dabei ist mir schmerzlich wieder eingefallen, was mir Ende Januar (mit Bescheid von letzter Woche) wiederfahren ist.


    Autobahn - 130 km/h schnell - "angeblich" zu dicht auf meinen Vordermann (20 m). Resultat: 3 Punkte, 130 € und 1 Monat Fahrverbot.


    Nur mal so - mir passiert das nicht noch einmal!


    Also nicht nur auf Ampeln achten, das zu dichte auffahren wird genauso hart bestraft obwohl es dem empfinden nach (so gings mir) als nicht so schlimm ist.


    Gruß,


    Sebastian

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