Abschleppen von Privatgrundstück rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von Strupo
    Wer sich auf meinen bezahlten Parkplatz stellt und nach meiner Ankunft nicht innerhalb von 15 Minuten verschwunden ist, wird zugeparkt oder kriegt nen Reifen abmontiert. Kann sich dann gegen 25€ frei kaufen. ;););););)


    Solltest du das wirklich ernst meinen, viel Spaß... :rolleyes:
    Wäre ich der Betroffene und du würdest an meinem Auto irgendwas "rummontieren" hättest du nicht nur eine, sondern gleich mehrere Anzeigen am Hals...! :mad:
    1. Lesen was da oben steht!
    2. Gehirn einschalten!
    3. verstehen und umsetzen...


    (Unabhängig davon, daß man fremde Parkplätze/ Grundstücke nicht benutzt/ zuparkt, dafür Bestraft werden kann und die Konsequentzen zu tragen hat)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • zugegeben, evtl. auch wieder Apfel und Birne, aber evtl. wird es dem Threadersteller so deutlicher ;)


    Nehmen wir an, Du hast eine Partnerin, diese Partnerin ist wärend Du arbeitest daheim, sie duscht bei offenem Fenster hinter einer klaren Duschkabine, da sie vergessen hat das Fenster zu schließen. Ich komme bei Euch am Haus vorbei und sehe nun deine Freundin. Sie trägt keinen Keuschheitsgürtel o.ä, ist somit vollkommen "unbefriedet". Also biege ich mal kurz ab, "parke" bei Deiner Freundin ein, als wir mit den "Einparkübungen" fertig sind, aber noch auf der "Verkehrsfläche" liegen, sind kommst Du heim.


    Bin ich Dir auf anhieb sympatisch, oder will deine Faust unbedingt in mein Gesicht? - Warum, sie war doch unbefriedet und da Du ja nicht anwesend warst, habe ich Dich ja (in deinem evtl. Trieb) nicht behindert :cool:


    think about it
    reffi

    Grüße aus dem Sauerland:
    reffi

  • Zitat

    Original geschrieben von reffi
    Bin ich Dir auf anhieb sympatisch, oder will deine Faust unbedingt in mein Gesicht? - Warum, sie war doch unbefriedet und da Du ja nicht anwesend warst, habe ich Dich ja (in deinem evtl. Trieb) nicht behindert :cool:


    ...oder eine kleine ménage à trois :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Auf privaten Grundstücken kann man ja auch ein Hausverbot aussprechen, somit macht sich der Falschparker beim Besteigen des Autos eines Hausfriedensbruchs strafbar. :D


    Man muß ihn eben eben nur vor dem Einsteigen erwischen, das Hausverbot aussprechen und vom Grundstück jagen.


    Will er dann wieder zum Auto - eine Portion Hausfriendensbruch!

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Solltest du das wirklich ernst meinen, viel Spaß... :rolleyes:
    Wäre ich der Betroffene und du würdest an meinem Auto irgendwas "rummontieren" hättest du nicht nur eine, sondern gleich mehrere Anzeigen am Hals...! :mad:
    1. Lesen was da oben steht!
    2. Gehirn einschalten!
    3. verstehen und umsetzen...


    Deine 3 Punkte hast du alle nicht befolgt. Ohman!
    Trotteligkeit bei zig ;) Zeichen, da muss man echt einen IQ von 0 besitzen.


    --
    Selbst wenn du mich mit mehreren Anzeigen bombardieren würdest, bevor die Polizei da wäre, lägst du in Deinem Kofferraum... :gpaul:

  • Zitat

    Original geschrieben von Strupo
    Deine 3 Punkte hast du alle nicht befolgt. Ohman!
    Trotteligkeit bei zig ;) Zeichen, da muss man echt einen IQ von 0 besitzen.
    --
    Selbst wenn du mich mit mehreren Anzeigen bombardieren würdest, bevor die Polizei da wäre, lägst du in Deinem Kofferraum... :gpaul:


    Edit:
    Der Groschen scheint gefallen. :gpaul: - ganz klar!
    Allerdings ist das hier im Netz nicht immer bei allen Usern leicht zu deuten, trotz diverser Smileys...


    Und v.a. ist das noch lange kein Grund persönlich zu werden! :mad: :flop:
    Irgendwie scheint deine Reaktion doch in die Richtung zu deuten, daß du dich genau wie beschrieben verhalten würdest, trotz Smileys... Dafür sprechen ja auch bisherige Beiträge von dir... :rolleyes::D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Edit:
    Der Groschen scheint gefallen. :gpaul: - ganz klar!
    Allerdings ist das hier im Netz nicht immer bei allen Usern leicht zu deuten, trotz diverser Smileys...


    Und v.a. ist das noch lange kein Grund persönlich zu werden! :mad: :flop:
    Irgendwie scheint deine Reaktion doch in die Richtung zu deuten, daß du dich genau wie beschrieben verhalten würdest, trotz Smileys... Dafür sprechen ja auch bisherige Beiträge von dir... :rolleyes::D


    Wie du meinst.
    Ich weiß es aber besser und nun wird wieder brav gearbeitet. :flop:

  • Hallo


    habe mal eine Frage zum Abschleppen von Autos auf Privatgrundstücken hinter/in Feuerwehreinfahrten.


    Konkret geht es um einen kleinen Platz auf einem Privatgrundstück vor einem Haus, der durch eine Feuerwehreinfahrt zu erreichen ist. Das Feuerwehreinfahrts-Schild steht natürlich nur an der Straße und ich frage mich, wie es mit dem Bereich hinter dieser ist. Da ich nachts Bereitschaft habe hat die Hausverwaltung/Hausmeister nichts dagegen wenn ich dort ab und an ein- zwei Std parken würde. Leider ist der Platz von der Straße einsehbar und ich frage mich, ob die Polizei mich nun von dem Privatgrundstück ohne Rücksprache mit den Eigentümern abschleppen kann.
    Da ich natürlich niemanden gefährden will frage ich mich auch, wie breit die Feuerwehreinfahrt überhaupt ist (der ganze Platz oder nur die Verlängerung der Einfahrt).
    Vielleicht kennt sich jemand von euch aus.
    Gruss
    BB

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