ZitatOriginal geschrieben von superuser_reload
Etwas seltsame Frage, von der ich nicht genau verstehe worauf sie abzielen soll...
Aber darum gehts doch auch garnicht, sondern darum, dass sich ein hochrangiger deutscher Politiker hinstellt und Behauptungen hinsichtlich der Vergangenheit eines Nazi-Richters aufstellt die schlichtweg nicht der Wahrheit entsprechen, um so dessen "Andenken" zu beschönigen....
war aber ernst gemeint. Bin mir nicht ganz sicher ob solches Leugnen von Nazi-Verbrechen nicht als Straftat zählt.