http://www.achgut.com/dadgdx/i…ztes_zur_sache_filbinger/http://www.achgut.com/dadgdx/i…ztes_zur_sache_filbinger/
Aussschnitt:
"Filbingers Verteidiger, wie Günter Gillesen, argumentieren, Filbinger habe nicht anders gekonnt, als der Anweisung des Gerichtsherrn, als Ankläger die Todesstrafe für Glöger zu fordern, Folge zu leisten. Andernfalls sei er selbst erschossen worden.
Der Militärhistoriker Manfred Messerschmidt bezeichnet diese Deutung als “vollkommenen Quatsch”. Filbinger hätte im Falle einer Weigerung höchstens die Strafversetzung, allenfalls ein Disziplinarverfahren fürchten müssen, keineswegs schlimmeres. Es gebe zahlreiche Fälle, in denen Richter und Ankläger in ähnlichen Fällen entsprechenden Weisungen nicht Folge leisteten und die Todesstrafe nicht verhängten, und denen sei nichts geschehen, so Messerschmidt."