Unberechtigtes Parkknöllchen

  • ich brauche nicht anrufen, weil wie oben geschrieben der stein des anstoßes ja ziemlich klar ist. finds eben eine frechheit und frage mich, wie ich da weiter vorgehen kann/soll.

  • Naja, ich würde da dennoch mal anrufen. In einem Telefonat vertust Du dir nix und manchmal kann soetwas schon klärend wirken. In Zukunft einen Zettel hinter die Scheibe


    "Bereitschaftsdienst - 24 Stunden" oder so.


    Oder lustiger


    "Liebe Politesse, Sie arbeiten gerade? Ich auch!"
    SCNR


    :-)


    Um das rechtlich zu beurteilen, stelle doch mal einen Scan des Schreibens vom OA ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    gut, dienstzeiten wie 8-16 uhr haben wir eh nicht. wir betreuen software und haben dadurch fast eine bereitschaft von 24h am tag, 7 tage die woche... also ist es durchaus berechtigt, dass das auto die ganze zeit hier steht.


    Hast Du das der Behörde auch mal mitgeteilt, ggf. mit einer Bescheinigung Deines Arbeitgebers?


    Manche Dinge lassen sich oftmals übrigens ganz einfach bilateral am Telefon klären.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    ich brauche nicht anrufen, weil wie oben geschrieben der stein des anstoßes ja ziemlich klar ist.


    Eher im Gegenteil - ich finds immer noch höchst unklar ob und wie die Parkerlaubnis nun gilt.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlueWave
    Hallo liebe TT-Gemeinde,


    Es geht um folgendes Schild:




    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Die zeitliche Einschränkung gilt für das Schild "Absolutes Halteverbot", das eingeschränkte Halteverbot gilt immer da es nicht ebenfalls durch ein Zusatzschild zeitlich begrenzt ist.


    Du hättest also nach der Zeit halten, aber nicht parken dürfen.


    Das eingeschränkte Halteverbot endet am Schild und das absolute Halteverbot wird zeitlich befristet. Meinst du jetzt, dass ein zeitlich befristetes absolutes Halteverbot ein unbefristetes eingeschränktes Halteverbot beinhaltet? Oder habe ich gerade einen :gpaul: ?

  • die parkerlaubnis gilt im prinzip immer. unsere betriebszeiten kennt das ordnungsamt auch, wie gesagt das auto mit genauer dieser parkerlaubnis haben wir schon eine weile und egal ob werk- oder feiertag, es gab nie probleme damit und wir kennen die pappenheimer und die kennen uns :rolleyes:


    das amt hat eben das problem damit, dass sie diesen satz besagten satz am unteren rand nicht lesen konnten... dort hätte auch "bananen sind gelb" stehen können und wir hätten am besagten tag mit sicherheit das knöllchen bekommen. sie "wussten" ja nicht (obwohl sie es ja eigentlich wissen), was an dieser stelle steht... dass dort kein satz steht, der die parkerlaubnis plötzlich aushebelt, ist denen ja auch klar.


    Text des letzten Schreibens:


    "Wie Sie ersehen können, ist der Sonderausweis für die Parkerlaubnis nicht korrekt ausgelegt. Unsere Außendienstmitarbeiter können nicht prüfen, ob eine Gültigkeit vorliegt.


    (nochmal zu erinnerung, kennzeichen, gültiger parkplatz, stempel der gemeinde etc. war alles ersichtlich)


    in meinen augen nur paragraphenreiterei, um irgendwie das soll an knöllchen zu erfüllen :flop:

  • Wieso gehst Du eigentlich davon aus, das JEDER Mitarbeiter der Behörde, inkl. dem Außendienst, dieses Auto kennt und weiß wie die Dienstzeiten aussehen?


    Hast Du trotzdem einfach mal NETT mit der Behörde gesprochen? Einfach mal anrufen, den Sachverhalt NETT schildern, ggf. die Erlaubnis (ja, auch wenn die Behörde den ausgestellt hat, und wissen sollte, was drauf steht) als Kopie hinschicken, etc.


    Bisher konnte ich so noch jedes "Missverständnis" aus der Welt räumen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Hallo,


    es gab da mal was, was "Auslegen" bedeutet, danach genügte manchmal sogar, wenn es nur auf dem Beifahrersitz liegt. Da ich gerade unterwegs bin, habe ich keine Quelle.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fishboneman
    dass dort kein satz steht, der die parkerlaubnis plötzlich aushebelt, ist denen ja auch klar.


    Warum? Da hätte doch auch eine zeitliche konkrete Befristung stehen können oder ist das Feld dafür nicht vorgesehen? Woher soll den jeder "Außendienstmitarbeiter" vom Ordnungsamt euer Fahrzeug kennen, also was meinst du mit "obwohl sie es eigentlich wissen"?

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    es gab da mal was, was "Auslegen" bedeutet, danach genügte manchmal sogar, wenn es nur auf dem Beifahrersitz liegt.


    Wenn die Schrift gross genug ist ;)
    Man muss es von aussen lesen können - egal ob Sonderausweis oder PArkschein - dabei ist es egal ob hinter der Windschutzscheibe oder auf der Hutablage.
    Beifahrersitz würde auch gehen, aber ich kenne gerade keine Parkscheine die DIN A3 Format haben ;)

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