Was gibts neues bei Base?

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Und genau da scheint das Missverstaendnis bzw. die unterschiedliche Wahrnehmung zu liegen. Ich habe weiter oben ja die entsprechende Passage aus den Fussnoten zitiert, aber ich kopiere es hier gerne nochmal rein: Fuer mich klingt das so, also wuerde die AG auf jeden Fall zum Vertragsende anfallen, oder aber auch schon frueher, wenn man 3 Monate inaktiv war. Dass sie komplett entfaellt bzw. erlassen wird, steht nirgends.


    Vielleicht kann ja Teltarif hierzu nochmal nachhaken und fuer Aufklaerung sorgen.


    Moin,


    mal ohne Teltarif : Wenn Du nach 24 Monaten kündigst und die Karte aller drei Monate aktiv war ( Eingehend/Ausgehend ) wird die AG nicht berechnet.


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Hm, und wozu braucht es dann den Passus "spätestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit" in der Fussnote?


    Also ich diese Formulierung ist eindeutig, und bedeutet, dass eben spätestens dann die AG anfällt.

  • oder aber er bedeutet das man sich vorbehält nach 3 monatiger enthaltsamkeit die Gebühren in jedem Fall spätestens bei Ablauf der Vertragslaufzeit einzuziehen wenn nicht vorher schon geschehen ;)


    So und da spätestens jetzt niemand mehr etwas versteht schlage ich vor wir warten die Woche ab :D


    Grüsse

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Hm, und wozu braucht es dann den Passus "spätestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit" in der Fussnote?


    Ich interpretiere es etwas anders ;) ... der Anschlusspreis wird nach drei Monaten Inaktivität berechnet. Das kann also sofort im Anschlussmonat sein, aber eventuell auch erst nach Beendigung der MVLZ.


    Würde der Anschlusspreis immer berechnet, dann bräuchte man diese Klauseln gar nicht erst, die wären sinnlos ;).

  • Naja, man muss den willkuerlichen Zeitpunkt ja irgendwie begruenden...

    Zitat

    Das kann also sofort im Anschlussmonat sein, aber eventuell auch erst nach Beendigung der MVLZ.

    ...was ja auch "nach" den 3 Monaten ohne Nutzung waere.

  • Hatten wir die Diskussion über die Interpretation nicht gestern schon?
    War wohl ein anderer Thread über die neuen Tarife.
    Ich denke auch, dass gemeint ist spätestens am Ende der MVLZ, d.h. wer darüberhinaus drei Monat lang inaktiv ist, sollte nicht belangt werden.
    Allerdings hatte ich auch da meine Zweifel angemeldet, ob nicht in "bedauerlichen Einzelfällen", diese Nichtnutzungsgebühr (denn eine Anschlussgebühr kann ja nicht bei monatlichem Rechnungsverlauf über die erbrachten Leistungen erst nach 24 Monaten oder gar in Abhängigkeit vom späteren Telefonieverhalten des Kunden anfallen oder nicht) auch mehrmals berechnet wird und dann jeweils per Widerpruch zurückgeholt werden muss. Der Kunde kann ja kündigen zur MVLZ, wenn er es merkt...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Und genau solche Fußnoten und AGB die Interpretationsspielraum bieten sind genau das Gegenteil von dem was ich von einem wirklich seriösen Angebot erwarte.

  • In der Tat missverständlich, man kann das Ganze wirklich so oder so lesen. Ich tendiere dazu, dass tatsächlich nur bei Inaktivität der Anschlusspreis berechnet wird. Denn sonst macht der Satz davor:


    >Der Anschlusspreis von 25€ wird gegenüber aktiven Kunden in voller Höhe rabattiert. <


    keinen Sinn.



    >Im Übrigen wird der Anschlusspreis nach drei aufeinander folgenden Monaten der Inaktivität, spätestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit in Rechnung gestellt. <


    Aus der Wendung "Im Übrigen" ergibt sich meiner Meinung nach zwingend, dass der Tatbestand "Aktivität" alles was unter "Im Übrigen" kommt ausschließt.


    Aber das ist wirklich eine Frage, die teltarif mal klären könnte.

    Tarif E+:Clever One S Web
    Netzclub Gratis Handy Internet
    Handy: E63, blau
    DSL: O2 Komplett Plus+2* O2o

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Ack. Wenn sie eine AG verlangen wollen, dann auf die uebliche Weise. Diese Fussnotentrickserei erinnert eher an zwielichtige Serviceprovider als an einen (serioesen) Netzbetreiber. Da sollte man tunlichst nachbessern.


    Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Und genau solche Fußnoten und AGB die Interpretationsspielraum bieten sind genau das Gegenteil von dem was ich von einem wirklich seriösen Angebot erwarte.

    So sieht's aus.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!