wohnungsgröße / Mietminderung

  • Na, wird da schon für die neue Mietkaution angespart?


    Sorry, aber genau diese Ungereimtheiten meistens zu Ende der Mietverträge sind die Basis dafür, dass sich die Mieter und Vermieter zunehmend als Gegener und nicht mehr als Vertragspartner sehen.


    Genauso wie das gängige Verhalten mittlerweile zum Ende keine Miete mehr zu bezahlen, und dieses dann mit der Mietkaution verrechnen zu wollen.


    Genau dieses Verhältnis führt bei mir dazu, dass am Ende ohne Rücksicht auf eventuelle anfallende Kosten für welche Partei auch immer nicht mehr der kulante und günstige Weg, sondern ausschließlich der Formale und kostenintensive Weg beschritten wird. Und wer am Ende für entstandene Kosten durch nicht bezahlte Mietzahlungen aufzukommen hat brauche ich jetzt wohl nicht zu erwähnen.


    Mir kommt es sehr fremd vor, wenn hier über die Fläche von Absätzen mit 20 cm breite gesprochen wird. Natürlich sollte die im Mietvertrag angegebene ca. Fläche mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmen. Aber man sollte auch mal die gezahlte Miete in realation mit dem örtlichen Mietspiegel bringen, und abwägen ob wirklich eine Diskrepanz besteht.



    Siemensanier


    PS: Ich sehe schon zukünftigen ForenBeiträge: Bekomme keine Wohnung weil negative Bewertung in Mieterauskunftsdatei (Mieterschufa)

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Oder Ihm steht der Vermieter eben emotional näher als der Mieter ;)


    Nein, das ist nicht der Fall. Nur ich finde das halt typisch Deutsch und Kleinkariert. Da kann man sich für seine Landsleute nur schämen :flop:


    Wenn ich schon lese "Mein Recht durchsetzen". Sorry, aber für mich ist das eine Kleinigkeit und somit Kleinkariert. Über eine gewisse Zeit hat es dich nicht die Bohne gestört und du hast auch selbt nie das Gefühl gehabt in einer zu kleinen Wohnung zu sitzen und dafür zu viel zu bezahlen. Und urplötzlich möchtest du dein Recht einklagen. Entschuldige, das ich mich für solche Mitmenschen nur schäme!


    Ich kenn das nur von meiner Warte: Ich bin Mieter und verstehe mich mit meinen Vermietern ganz gut. Wenn es Probleme gab wurden diese schnell behoben über den kurzen Weg (ein Anruf genügt). Eine neue Duschtüre dürfte ich mir bis zu einer Summe von 1000 € aussuchen ohne das in den nächsten Jahren durch die Werterhöhung eine Mietsteigerung ansteht. All das wäre nicht möglich gewesen, hätte ich mich so verhalten wie du. Und was den Auszug anbelangt. Wenn du es dir so verscherzt, dann kriegst du hält spätestens da die Quittung wenn sie alles mögliche monieren ;)


    Und genau das wollte ich damit sagen. Mach was du willst, aber peinlich bleibt es trotzdem.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Nein, das ist nicht der Fall. Nur ich finde das halt typisch Deutsch und Kleinkariert. Da kann man sich für seine Landsleute nur schämen :flop:

    Ich gebe Dir ja recht, dass einige Formulierungen hier diesen Verdacht nahe legen.


    Bei Dir aber klang es so, als ob Du das hinterfragen der Fläche als solches für "kleinkariert" hälst (um bei Deiner Formulierung zu bleiben). Dem würde ich nun als Außenstehender auch widerum nicht zustimmen. Wenn ich jahrelang 10% zuviel Kaltmiete zahlen soll, ist es m.E. entweder sinnvoll die Fläche zu kontrollieren oder aber bewusste Inkaufnahme beschxxxen zu werden ;)


    (Wir reden ja nicht über 1qm. Und diese Fälle gibt es wirklich reichlich...)

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Bei Dir aber klang es so, als ob Du das hinterfragen der Fläche als solches für "kleinkariert" hälst (um bei Deiner Formulierung zu bleiben). Dem würde ich nun als Außenstehender auch widerum nicht zustimmen.


    Nein, das hinterfragen sicherlich nicht.

    Zitat


    Wenn ich jahrelang 10% zuviel Kaltmiete zahlen soll, ist es m.E. entweder sinnvoll die Fläche zu kontrollieren oder aber bewusste Inkaufnahme beschxxxen zu werden ;)


    Es ist aber mehr als verwunderlich, das jemand einige Zeit nach einer Fernsehsendung anfängt nachzumessen.


    Zumal, was soll das bringen? Vermieter haben das Recht die Miete in gewissen Abständen zu erhöhen. Senkt der Mieter jetzt die Miete, erhöht der Vermieter einfach zum Zeitpunkt X die Grundmiete. Was hat man also damit gewonnen?

  • Ich wohne in einer Dachgeschoßwohnung! Ab welcher Schrägen bzw Deckenhöhe darf der Vermieter erst die qm berechnen?


    MfG

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    ---Zumal, was soll das bringen? Vermieter haben das Recht die Miete in gewissen Abständen zu erhöhen. Senkt der Mieter jetzt die Miete, erhöht der Vermieter einfach zum Zeitpunkt X die Grundmiete. Was hat man also damit gewonnen?


    wenn ich nicht mehr dort wohne, kann man mir auch die Miete nicht erhöhen. Das sollte logisch sein. Ich habe also damit das Geld zurück gewonnen, welches ich über die Jahre zuviel gezahlt habe.

  • wurde hier schon geschrieben:


    unter 1,00 m lichte Höhe ==> keine Anrechnung
    1,00 bis 2,00 m lichte Höhe ==> Faktor 1/2
    über 2,00 m lichte Höhe ==> voll


    Zu den Maßen aus Planungsunterlagen möchte ich nochmal anmerken:
    Hier werden bei der Wohnflächenberechnung 3% am Ende von den Rohbauflächen für Putz u.ä. in Abzug gebracht. daher können Sie durchaus als Grundlage dienen.


    Aber es ist natürlich durchaus möglich, vor erst Bezug die Wohnung von einem Sachverständigen bewerten zu lassen. Man kann noch einen Blowerdoor Test durchführen, das Wohnklima baubiologisch bewerten lassen usw. usw.


    Nur wird das die Kaltmiete bestimmt nicht entscheidend senken.


    Ich will damit nur sagen, das man Zweifel an der Wohnfläche vielleicht schon vor Bezug anmelden sollte, und nicht erst kurz vor Auszug.


    Siemensanier

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Zu den Maßen aus Planungsunterlagen möchte ich nochmal anmerken:
    Hier werden bei der Wohnflächenberechnung 3% am Ende von den Rohbauflächen für Putz u.ä. in Abzug gebracht. daher können Sie durchaus als Grundlage dienen.


    Diese Kürzung machen zwar noch viele aber deswegen ist es trotzdem nicht mehr zulässig.
    Die 3% stammen aus der Bereits 2004 von der WoFIV abgelösten II. Brechnungsverordnung. Die WoFIV kennt nur das lichte maß zwischen zwei Bauteilen bei der Ermittlung der Wohnfläche..

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • @ devil hwd:


    Genau! Recht hast du...


    wird aber wohl noch Jahrzehnte dauern, bis sich das "gesammelte Halbwissen" welches in den deutschen Bürgern steckt auf die aktuelle Rechtsprechung geupdatet hat


    und in der Zeit sind wahrscheinlich schon wieder 10 neue Verordnungen erlassen worden, damit die Anwälte weiterhin ihre Daseinsberechtigung haben... :)

  • Wobei diese zwei §§ der WoFIV nicht ganz außer acht gelassen werden dürfen:


    Artikel 1, § 1, Absatz 1:
    Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.


    Artikel 1, § 5:
    Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach der zweiten Berechnungsverordnung [...] berechnet worden, bleibt es bei dieser Berechnung. Dieser Passus findet sich auch in der Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung (§42).




    Siemensanier

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