Therme defekt- Reperaturkosten an Vermieter od. Mieter?

  • Hi,


    ich habe da mal nen nett Fall aus dem Bereich Mietrecht.
    Da ich mich da noch nicht so richtig gut auskenne mal die Frage an die Experten hier:


    Heute morgen kam mein WG-Mitbewohner zu mir und teilte mir mit das unsere Heizung ausgefallen sei und wir auch kein warmes Wasser mehr hätten.


    Fehlerquelle war schnell gefunden: Unsere Gastherme hat wohl ne Macke.


    Daraufhin haben wir den Hausmeister informiert der sich das ganze auch angesehen hat (hat aber auch nicht wirklich Ahnung davon).


    Dieser hat versucht die Hauseigentümerin zu erreichen, diese war aber nicht da.


    Die "Hausfirma" welche sich sonst um die Thermen kümmert hat wg. Freitag bereits um 12:30 die Bürgersteige hochgeklappt.


    Nun hat mein Mitbewohner eine andere Fa. bestellt welche sich das ansehen soll, diese will aber bereits bei erscheinen Bargeld sehen.


    Nun die eigentliche Frage:
    Ich bin der Meinung das derartige Reperaturen vom Vermieter getragen werden müssen (wir haben die vertraglich vereinbarte Thermenwartung dieses Jahr ordnugnsgemäß durchführen lassen) oder??.


    Ein Verschulden von uns liegt ja auch nicht vor, da das Ding mitten in der Nacht einfach den Geist aufgegeben hat.


    Beim googlen habe ich immer nur Urteile zu Mietminderung etc. gefunden aber nichts konkretes wer denn die Reperaturkosten zu tragen hat.


    Gruß
    CH

  • Also im Mieterlexikon steht unter Thermenwartung : "Wartungskosten für Etagenheizung bzw. für Warmwassergeräte können als Betriebskosten per Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden." Dann steht weiter unten, dass wenn diese Thermenwartungsklausel unabhängig von den Betriebskosten klassifiziert worden ist, dann muss eine Obergrenze, bis zu der der Mieter die kosten zu tragen hat, vereinbart sein. Sonst gilt die Klausel als nicht rechtskräftig.


    Das ist dann quasi wie bei den Bagatellschäden. D.H. du müsstest die Kosten bis zu einer bestimmen Grenze tragen. Den Auftrag zu Reperatur muss allerdings nicht der Mieter vergeben. Dazu ist ist der Vermieter verpflichtet.




    Also so wie ich das versteh, muss die Kosten der Vermieter / Eigentümer der Wohnung tragen, solange keine gegenteilige Klausel im Mietvertrag vorhanden ist.


    mfg
    maxim

  • Bei uns hängen im Eingangsbereich die Notfallnummern für Heizungsausfälle, Wasserprobleme etc., die vom Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters direkt angerufen werden können.


    Bei allen anderen Reparaturen muss voher die Verwaltung kontaktiert werden, damit diese die Kosten auch übernimmt. Geschah dies nicht, kann es passieren, dass die Kostenübernahme abgelehnt wird.


    Was mich ehrlich gesagt wundert: Der Hausmeister sollte für so einen Fall doch ein gewisses Notfall-Procedere kennen...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich stelle dir mal den Link zum Mieterverein München bereit. Da wird die Kostentragung für die Reparatur einer Gastherme behandelt.


    Link


    Wann du bei einem Heizungsausfall selbst die Reparatur beauftragen kannst, erfährst duhier!




    Zitat

    Reparaturkosten Die Kosten für eine Heizungsreparatur sind vom Vermieter immer dann zu erstatten, wenn es sich um unaufschiebbare Notmaßnahmen handelte.


    LG Heidelberg, AZ: 5 S 95/96


    Zitat

    Im Notfall erlaubt In dringenden Notfällen ( z.B. Heizungsausfall ) dürfen Mieter die Reparatur selbst in Auftrag geben.


    LG Köln, AZ: 1 S 413/92, WM 94, 73


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Ich hole diesen uralten Thread mal aus der Versenkung, weil wir gerade vor derselben Frage stehen. Eine Diskussion mit dem Vermieter über die Frage, wer zahlt, hat noch gar nicht stattgefunden, von daher will ich mich einfach mal vorab schlau machen. ;)


    Problem: Der Schornsteinfeger hat bei seinem Test festgestellt, dass aus der Therme etwas zu viel Kohlenmonoxid austritt. Es sei nicht wirklich gefährlich, müsse aber natürlich gemacht werden.


    Wir haben eben den Vermieter (bzw. dessen Frau) darauf angesprochen; diese meinte dann, wir sollten dortundort anrufen, um einen Monteur zu bestellen. Über Kosten haben wir wie gesagt noch nicht geredet.


    Im Mietvertrag gibt es bzgl. der Therme eine (nehme ich an) Standardklausel, die besagt, dass die vorhandene Etagenheizung auf Kosten des Mieters betrieben wird, d.h. Brennstoffe, deren Lieferung, Betriebsstrom, Überwachung und Pflege, die regelmäßige Prüfung und Reinigung sowie die Messung nach Bundesimmissionsgesetz und Schornsteinfegergebühren zahlt man selbst.


    Nun ist es so, dass beim Einzug in die Wohnung (April 2004) durch den Vermieter keinerlei Einweisung bzgl. der Therme gegeben wurde; es wurde auch keine Dokumentation o.dgl. übergeben. Mangels dieser Informationen wurden an der Therme daher bislang auch keine Wartungsarbeiten durchgeführt, abgesehen natürlich vom obligaten jährlichen Test durch den Schornsteinfeger (dessen Kosten übrigens, obwohl es im Mietvertrag ja eigentlich anders drinsteht, der Vermieter bisher immer selbst gezahlt hat).


    Im vorliegenden Fall handelt es sich ja nun offenbar um einen Defekt der Anlage, d.h. mit einer regelmäßigen Wartung o.dgl. hat das ja m.E. nichts zu tun. Ergo müsste der Vermieter die Kosten tragen. Wie seht Ihr das?


    Stellt sich desweiteren die Frage, ob einem der Vermieter daraus einen Strick drehen könnte, dass die Anlage nicht regelmäßig gewartet wurde, wobei sich da ja dann die Frage anschliesst, ob man tatsächlich selbst dafür verantwortlich ist, regelmäßig jemanden zu bestellen, oder ob nicht vielmehr auch hier der Vermieter in der Pflicht wäre und der Mieter allenfalls (falls im Vertrag vereinbart) die Kosten übernehmen müsste. Und selbst wenn man hier als Mieter selbst proaktiv tätig werden müsste: Würde dies nicht erfordern, dass der Vermieter einen dann beim Einzug (sei es als Bestandteil des Mietvertrags, oder separat, oder wenigstens mündlich) in die Anlage einweist und erklärt, wie oft und durch wen diese gewartet werden muss?


    Ich meine... es kann ja schlechterdings die Aufgabe des Mieters sein, selbst herauszufinden, wie das Eigentum des Vermieters (und das ist die Therme ja nunmal) nun genau gewartet werden muss.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Hallo!
    Habe gerade unsere Frage selber beantwortet und Folgendes gefunden:


    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Zitat


    Im vorliegenden Fall handelt es sich ja nun offenbar um einen Defekt der Anlage, d.h. mit einer regelmäßigen Wartung o.dgl. hat das ja m.E. nichts zu tun. Ergo müsste der Vermieter die Kosten tragen. Wie seht Ihr das?


    Stellt sich desweiteren die Frage, ob einem der Vermieter daraus einen Strick drehen könnte, dass die Anlage nicht regelmäßig gewartet wurde, wobei sich da ja dann die Frage anschliesst, ob man tatsächlich selbst dafür verantwortlich ist, regelmäßig jemanden zu bestellen, oder ob nicht vielmehr auch hier der Vermieter in der Pflicht wäre und der Mieter allenfalls (falls im Vertrag vereinbart) die Kosten übernehmen müsste. Und selbst wenn man hier als Mieter selbst proaktiv tätig werden müsste: Würde dies nicht erfordern, dass der Vermieter einen dann beim Einzug (sei es als Bestandteil des Mietvertrags, oder separat, oder wenigstens mündlich) in die Anlage einweist und erklärt, wie oft und durch wen diese gewartet werden muss?


    Ich meine... es kann ja schlechterdings die Aufgabe des Mieters sein, selbst herauszufinden, wie das Eigentum des Vermieters (und das ist die Therme ja nunmal) nun genau gewartet werden muss.


    Hi,


    schwieriges Thema.


    Ich hatte einen aehnliche Streit mit einem Vermieter, allerdings nach dem Auszug. Problem: die Heizung leckte, und ein Monteur kam und schraubte mehrere Stunden daran rum. Nach dem Auszug hat mir der Vermieter das auf die Rechnung gesetzt, mit zwei Begruendungen:


    - ich haette die Heizung nicht anstaendig "gewartet" bzw. bedient, d.h. haette ich das vorher bemerkt waere es nicht so weit gekommen. Waere wahrscheinlich im Streitfall nicht haltbar gewesen, weil das Scheduling der Wartung im Mietvertrag nicht erwaehnt ist.


    - Schlimmer: der Monteur hat auf der Rechnung alles bis auf eine Meisterstunde als "Wartung" ausgewiesen, was das Hauptproblem war. Es war dann schwierig zu vermitteln, dass ein Monteur das zwar als Wartung ansehen mag, es sich aber im Sinne der Nebenkosten um eine Reparatur handelte (das Austauschen der halben Theme geht schwerlich als Wartung durch).


    Ich wuerde mir vom Vermieter explizit bestaetigen lassen dass es sich um Reparatur und nicht um Wartung handelt, und dass er die Kosten uebernimmt - ich bin da gebranntes Kind...


    Hope that helps,
    Frank.

  • Nicht der Vermieter muss das bestätigen, sondern natürlich der Monteur, aber das meintest Du sicher. ;)


    Ansonsten ist das Thema geklärt - s. ein Posting über Dir.


    Trotzdem danke!

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wobei ich als Laie - aber Thermenbesitzer - durchaus auch nicht ganz ausschließen möchte, daß eine unzureichende Verbrennung aufgrund Verschmutzung zu den falschen Werten geführt hat. Das ist ja mE genau der Grund, warum man regelmäßig eine Wartung (= oft ja nur Reinigung) durchführen lassen soll...

    Nokia Lumia 920

  • Zu hohe CO Werte liegen in 90% aller fälle an der fehlenden oder ungenügenden Wartung!
    Einfach eine ordentliche Wartung machen lassen und dann werden die Abgaswerte wieder passen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!