Hi,
ich habe da mal nen nett Fall aus dem Bereich Mietrecht.
Da ich mich da noch nicht so richtig gut auskenne mal die Frage an die Experten hier:
Heute morgen kam mein WG-Mitbewohner zu mir und teilte mir mit das unsere Heizung ausgefallen sei und wir auch kein warmes Wasser mehr hätten.
Fehlerquelle war schnell gefunden: Unsere Gastherme hat wohl ne Macke.
Daraufhin haben wir den Hausmeister informiert der sich das ganze auch angesehen hat (hat aber auch nicht wirklich Ahnung davon).
Dieser hat versucht die Hauseigentümerin zu erreichen, diese war aber nicht da.
Die "Hausfirma" welche sich sonst um die Thermen kümmert hat wg. Freitag bereits um 12:30 die Bürgersteige hochgeklappt.
Nun hat mein Mitbewohner eine andere Fa. bestellt welche sich das ansehen soll, diese will aber bereits bei erscheinen Bargeld sehen.
Nun die eigentliche Frage:
Ich bin der Meinung das derartige Reperaturen vom Vermieter getragen werden müssen (wir haben die vertraglich vereinbarte Thermenwartung dieses Jahr ordnugnsgemäß durchführen lassen) oder??.
Ein Verschulden von uns liegt ja auch nicht vor, da das Ding mitten in der Nacht einfach den Geist aufgegeben hat.
Beim googlen habe ich immer nur Urteile zu Mietminderung etc. gefunden aber nichts konkretes wer denn die Reperaturkosten zu tragen hat.
Gruß
CH