Wohnungsauszug: Muss beim Einzug vorhandene Küche entfernt werden?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ...Wenn ich auf der Suche nach einer Wohnung samt Küche bin, und ich finde eine solche, dann kann es mir als Mieter doch völlig wurscht sein, wo diese Küche nun genau herkommt.


    Kann man so machen, muss man aber nicht. Besonders dann nicht, wenn man hinterher nicht die Probleme haben möchte, die Du nun hast ;)



    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Sie ist halt da, ich will sie nutzen, und ergo miete ich die Wohnung.


    Genau. Du hast eine Wohnung gemietet und keine Wohnung mit Küche. Würde sonst nämlich im Vertrag stehen. Da steht das nämlich immer, wenn die Küche mitgemietet wird und man sie später einfach zurücklassen kann.


    Grüße SpeedTriple

  • Nur um das Thema mal upzudaten (bzw. ein Neues aufzuwerfen):


    Es hat sich inzw. ein Nachmieter gefunden, der die Wohnung - samt Küche :D - und auch ansonsten so, wie sie ist, direkt nach unserem Auszug übernimmt. Das war sowieso ganz erstaunlich - auf die Anzeige haben sich innerhalb 24h fast zwei Dutzend Leute gemeldet - hätte ich im Leben nicht gedacht... :eek:


    Der neue Mietvertrag ist auch schon unterschrieben. Was mir dabei sofort aufgefallen ist: Auch dieser enthält wieder eine zeitlich starre Fristenregelung bzgl. der Schönheitsreparaturen. Im Prinzip mehr oder weniger wortwörtlich derselbe Text wie hier weiter vorn gepostet. Ich verstehe das irgendwie nicht so recht... ich meine... wenn ich Vermieter wäre, ich würde sowas doch mitkriegen, wenn sich die Rechtslage in so einem ja doch nicht ganz unwichtigen Punkt ändert. Warum findet man dann trotzdem immernoch diese unhaltbare Regelung in aktuellen Mietverträgen? :confused:


    Ansonsten ist der neue Vertrag auf den ersten Blick ok, nur noch ein weiterer Punkt fiel mir ins Auge (den hat der VM auch handschriftlich bei "Sonstiges" hingepinselt): Im Falle von Reparaturen bzw. Instandsetzungen an der vorhandenen Einbauküche müsse der Mieter auf eigene Kosten eine Fachfirma beauftragen. Quasi auch wieder eine Küchenfrage, aber diesmal völlig anders: Ist das wirklich haltbar? Die Küche gehört - in diesem Falle nun wirklich eindeutig und unzweifelhaft ;) - zur Mietsache. Wenn daran jetzt irgendwas kaputt geht (z.B. der Geschirrspüler oder der Herd), und es ist nicht gerade Eigenverschulden offensichtlich bzw. nachweisbar, ist dann tatsächlich der Mieter zahlungspflichtig?


    edit: Ich habe dazu eben selbst schon mal gegoogelt. Es ist wohl so, dass der VM durch eine sogen. Kleinreparaturklausel den Mieter an Reparaturen an der Küche (oder auch anderen, zur Mietsache gehörenden Dingen) mit max. 75 Euro pro Fall beteiligen kann, wobei es außerdem gemäß einer BGH-Entscheidung einen im Mietvertrag festgelegten jährlich Deckelungsbetrag geben muss. Voraussetzung dafür sei, dass diese Beträge im Mietvertrag auch genannt werden. Eine pauschale Aussage, nach der Reparaturen an z.B. der Küche grundsätzlich vom Mieter zu zahlen sind, scheint unwirksam zu sein.


    Andere Meinungen?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Nö das stimmt schon so, pauschal kann man das nicht auf den Mieter umlegen.
    Muss einzel bzw. differenziert aufgeführt werden.


    Siehe auch hier:
    http://www.swr.de/ratgeber-rec…iv/2006/05/27/index3.html
    (Achtung 75 € muss nicht immer die Obergrenze sein.)


    Gilt allerdings selbstverständlich nicht für selbst verursachte Schäden, sondern nur Reparaturen die durch normalen Gebrauch entstehen.
    Von daher könntest Du im Falle eines Falles Dich deswegen mit dem VM anlegen.
    Je nachdem wie gern man in der Wohnung bleiben möchte tut man das dann oder lässt es bleiben.

  • Das ist schon klar... ;)


    Es geht auch nicht darum, dass der VM jetzt jeden defekten Lichtschalter selber bezahlen soll, obwohl er das rein formal aufgrund des vorliegenden Mietvertrags müsste.


    Gerade mit Blick auf die (relativ hochwertige) Einbauküche reden wir ja dann aber schon von ganz anderen Beträgen, wenn dort z.B. der Geschirrspüler oder der Herd die Hufe hochmacht. Das wäre dann ein Fall, wo ich mich mit dem VM schon anlegen würde. Auch wenn ich dort ansonsten sicher gerne wohnen werde. Soo leicht bekommt man als Vermieter einen Mieter ja nun auch nicht aus der Wohnung, jedenfalls dann nicht, wenn sich dieser regelkonform verhält. In so einer Situation, wo ja dann auch leicht ersichtlich wäre, dass offenkundig ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auseinandersetzung wegen der Reparatur und einer Kündigung besteht, dürfte der VM es relativ schwer haben, noch ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung zu konstruieren. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    In so einer Situation, wo ja dann auch leicht ersichtlich wäre, dass offenkundig ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auseinandersetzung wegen der Reparatur und einer Kündigung besteht, dürfte der VM es relativ schwer haben, noch ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung zu konstruieren. ;)


    Mag ja formell richtig sein, ist aber dann immer noch die Frage ob man auch tagtäglich mit den etwaigen Folgen leben will.
    Ein VM kann auch ohne Kündigung einem Mieter das Leben unnötig schwer machen, (umgekehrt genauso) dass man irgendwann keinen Bock mehr hat dort zu wohnen.
    Wenn man jeden morgen mit dem Gefühl aufsteht:"Na was ist denn heute wohl wieder..." macht das auf Dauer einfach keinen Spaß.


    Sollte also tatsächlich mal ne größere Reparatur anfallen:
    Versuchen zusammen mit dem VM ne für alle akzeptable Lösung zu finden, stellt der sich stur kann man immer noch die Keule auspacken ;)

  • also wenn das schon seit Jahren funktioniert, eine quasi "illegale Küche" :) unter der Hand weiterzureichen, sehe ich das Problem nicht. Entweder man übergibt sie an den Nachmieter, oder man nimmt einen schweren Hammer und entsorgt sie mal fix in 90 Minuten


    Wo also ist genau dein Problem??? :D

  • Wenn Du den Thread lesen würdest, würdest Du feststellen, dass es kein Problem mehr gibt. :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!