Heise-Urteil 2.0 - Harte/Teure Zeiten für Forenbetreiber?

  • Guten morgen allerseits!


    Hab grad mit Schrecken folgenden Artikel in der Zeit lesen müssen.


    Da hat der supernature Forenbetreiber Geuß ja ein bombastisches Eigentor produziert... :rolleyes:


    Hier eine kurze Zusammenfassung, besagter Betreiber wurde wegen eines Beitrages mit angeblich "rechtsverletzenden Äußerungen" in seinem Forum abgemanhnt, reagierte seinerseits mit einer solchen, woraufhin die ursprüngliche Abmahnung seitens der betroffenen Firma "fallengelassen" wurde.


    In Euphorie erhob Geuß nun eine negative Feststellungsklage - und das ausgerechnet vor dem Landgericht Hamburg. Dieses befand nun,


    Zitat

    der Forenbetreiber "muss sich die Verbreitung dieser Äußerung zurechnen lassen, denn sie ist über ein von ihm unterhaltenes Internetforum verbreitet worden." Im Klartext: Der Forum-Betreiber haftet vollständig für die Postings in seinem Board, gleichgültig, ob er die Beiträge kennt oder nicht. "Der Kläger ist hinsichtlich der Verbreitung dieser Äußerung Störer (...), denn Störer ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht (...) das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach nicht erforderlich." Die von x-beliebigen Usern gepostete Meinung ist laut Gericht eine „eigene Information“, die der Betreiber „zum Abruf bereithält“.


    und weiter


    Zitat

    Aus dem Schneider ist der Forenbetreiber nur, wenn er sich in jedem Einzelfall - und nicht wie üblich pauschal - „konkret und ausdrücklich distanziert“. Sodass „hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung - trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt - der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht“.


    Quelle des ganzen ist oben schon angegebener Artikel.



    Auch wenn sich's nur um ein Landgerichtsurteil handelt, das sich -so denk ich mal- in der nächsten Instanz ohnehin nicht halten lassen wird, seh' ich gedanklich schon die ganzen Abmahnanwälte freudestrahlend die Bleistifte spitzen und einen neuen Sportwagen bestellen....

  • Was heißt hier Eigentor geschossen? Er hätte auch nichts tun können und einfach zahlen, aber ich find es mutig nicht einfach feige zu sein, so wie du es wohl gerne hättest :flop:


    Ich hoffe das Urteil wird von einer höheren Instanz irgendwann mal aufgehoben.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    ...nicht einfach feige zu sein, so wie du es wohl gerne hättest :flop:


    Gratulation, nicht eine Zeile a) des Artikels und b) meines Postings verstanden


    Extra für Dich noch einmal die explizite Erklärung: eine negative Feststellungsklage ist nicht einfach irgendwas, daß man mal zwischen Tür und Angel mit einem Gesamtbudget von 18.000 Euro bei so einem wichtigen Thema stellen sollte; und dann schon gar nicht vor dem unglaublich internetfreundlichen LG Hamburg

  • Zitat

    Was heißt hier Eigentor geschossen? Er hätte auch nichts tun können und einfach zahlen, aber ich find es mutig nicht einfach feige zu sein, so wie du es wohl gerne hättest


    Er hätte doch gar nicht zahlen müssen. Er hat sich doch schon gewehrt. Aber ob dann noch wirklich eine negative Feststellungsklage nötig war!?

  • Na toll gemacht, würde ich auch sagen. :D


    Anstatt sich zu freuen, das er da ohne zahlen zu müssen rauskommt, ausgerechntet DAS Gericht anzurufen, bei dessen Urteilen ich mich manchmal frage, wer dort eigentlich das Gehalt der Richter zahlt :rolleyes: - toll.


    Hoffe nur, er versucht es wenigstens mit einer Berufung, wenn das so stehenbleibt werden sich die aufs Abmahnen spezialierten Anwälte natürlich erstmal da drauf berufen und richtig Amok laufen :mad: - in der Hoffnung, genügend Forenbetreiber zu erwischen, die lieber zahlen als sich zu wehren ... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Anstatt sich zu freuen, das er da ohne zahlen zu müssen rauskommt, ausgerechntet DAS Gericht anzurufen ...


    Das kann man sich ja nicht aussuchen. Hätte er die negative Feststellungsklage, mit der er Rechtssicherheit erreichen wollte, nicht eingereicht, hätte sich an der Praxis auch nichts geändert, weil es eben keine Rechtssicherheit gab - einer musste die nunmal herstellen lassen, auch auf die Gefahr hin, nicht das erwünschte Ergebnis erzielen zu können.

  • Justiz gegen WEB 2.0: Auch der Telefon-Treff in Gefahr?


    Hallo liebes Forum,


    mit großer Sorge verfolge ich die Berichterstattung über das Web 2.0 und die deutsche (internationale) Gesetzesanwendung?
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,490006,00.html


    Ist u.U. auch der Telefon-Treff.de gefährdet?
    Weiß jemand von den Mods oder Admins etwas, ob es schon rechtliche Probleme hier im Forum gab?
    Ich liebe das Internet und ich liebe auch so gut gepflegte Foren wie den telefon-treff, in denen einem echt geholfen werden kann.
    Ich fände es richtig Sch***e, wenn es solch eine gute Einrichtung wegen Bürokratismus und Paragraphenreiterei nicht mehr geben würde.

    Hier bin ich Mensch, hier darf ich's sein.

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