Gewerblicher Güterverkehr auch unter 21 Jahren?

  • Hallo,


    ich steh vor folgendem Problem. Generell ist das Führen eines Fahrzeuges über 7,5to im Gewerblichen Güterverkehr erst Personen ab 21 Jahren erlaubt. Wie ist es nun wenn man den Führerschein vor dem 21 Lebensjahr absolviert und bestanden hat und sogleich auch ausgehändigt bekommt.


    Greift diese Vorschrift dann auch?


    Ein herabsetzen auf 18 Jahren ist ja möglich wenn eine Ausbildung als Kraftfahrer gemacht wird.


    Leider habe ich diverse Meinungen. Ein verantwortlichen in unserem Landratsamt konnte ich leider nicht finden der mir hierfür eine verbindliche Angabe machen kann.

  • Das Alter hat ja nicht direkt was mit den verschiedenen Führerscheinklassen zu tun.


    C kann man durchaus auch mit 18 erhalten, allerdings mit der Einschränkung das man Gewerblichen Güterverkehr erst ab 21 machen kann.
    Nur weil man "die Pappe" vorher schon bekommt wird diese Einschränkung nicht aufgehoben.

  • hm, AFAIK is das ähnlich wie wennst den normalen führerschein schon vorm 18 lebensjahr bekommst... fahren ohne fahrerlaubniss^^ denn die ausbildung hast ja nicht gemacht :D


    ähnlich ist es ja bei motorrädern, da kriegst den schein ja auch erst mal gegen auflage vor 21 kein mopped über 34Ps auf 150 gedrosselt vor 2 jahren besitz des scheins... da isses ja auch fahren ohne fahrerlaubniss...
    <--- ich gebe zu, etwas andere sachlage^^


    greetz weesel


    zu langsam^^

  • Mhh komische Sache.. da mir der Spediteur gesagt hat das durch das Aushändigen das zugelassene Fahralter auf 18 herunter gestuft wurde. Ich bin Ratlos..

  • Zitat

    Original geschrieben von Gastroli
    Ich bin Ratlos..


    Bevor Du verzweifelst und auch, da es ja erstens für Deinen Job wichtig ist und zweitens ein "fahren ohne Führerschein" schon ganz schön doof wäre, würde ich an Deiner stelle einfach mal zur nächsten Polizei gehen.
    Die Freunde und Helfer können Dir ganz sicher am besten sagen wie das ist, denn die würden Dich ja auch kontrollieren. :)

  • Oder in die Fahrschule deines Vertrauens gehen. Gibt so viele Möglichkeiten, man muss diese nur zu nutzen wissen ;).

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Mittlerweile habe ich auch beim TÜV Nachgefragt und dieser hat mir bestätigt das ihm nichts bekannt wäre wieso ich bis 21 Jahre warten sollte..


    :)

  • Hi Gastroli,

    Zitat

    Original geschrieben von Gastroli
    Mittlerweile habe ich auch beim TÜV Nachgefragt und dieser hat mir bestätigt das ihm nichts bekannt wäre wieso ich bis 21 Jahre warten sollte.. :)

    Was der TÜV hier sagt ist erstmal völlig schnuppe. Interessant ist einzig und allein, was in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bzw. hier im speziellen in den "EG-Sozialvorschriften" (EWG 3820/85) zu finden ist:

    Hervorhebungen von mir. Damit dürften eigentlich alles klar sein.


    Gruss
    Alex

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