Rückgaberecht Handykauf - 14 Tage einfach abgelehnt !!

  • Ich muss auch sagen....gute Augen!!
    Der Strich ist ja da, wo es eh schon ein wagerechter Strich vom "s" vorhanden ist...kaum zu erkennen ;)


    Sorry @ knocker!

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Vielen Danke an Euch Alle......
    Dann geht s jetzt ab zum Rechtsanwalt und dann machen wir das ganze jetzt mal richtig teuer :D


    Eine Frage hab ich doch noch.


    Wie muss man dem Händler die Frist zur Rückbuchung setzen, sprich innerhalb welcher zeit muss der Händler den Betrag wieder zurük überwiesen haben ?


    Reicht hier eine E-Mail i dem man ein Frist setzt ? Wieviel Tage Frist muss man einhalten ?


    Danke schon mal.

  • Zitat

    Original geschrieben von m4ddy
    Hi!


    Da ein Händler, der solche AGB hat, dich bestimmt nicht rechtmäßig über dein Widerrufsrecht belehrt hat beträgt die Widerrufsfrist mindestens einen Monat (§ 355 II S.2) bzw. hat sie garnicht angefangen zu laufen (§ 312d I)


    knocker
    Es heisst definitiv AGB, da AGB schon die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedinungen, also den Plural ist! :D Ein s braucht es also nicht mehr


    Die Ware darf durch den Käufer geprüft werden, somit beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt des Paketes, Unterschrift ist da maßgebend.

    Freunde der Sonne

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Weches Verbraucher Forum könntest du den empfehlen? habe auch in kurzer Zeit Stress mit zwei solcher Brüder gehabt.

    Das kommt auf die Händler bzw. auf die Ware an! Wenns es z.B. solche sind die bei den einschlägigen Preissuchmaschinen (geizhals etc.) gelistet sind oder dort werben, bietet sich natürlich auch das dortige Forum an, wo es auch ganze Bewertungsfuntionen gibt. Ansonsten einfach bei Google ein paar Schlagworte eingeben und du findest auch andere. Wenns um Handy oder ähnliches geht, kannst du zur Not ja auch mal bei uns ganz dezent deine Erfahrungen schildern ;)

  • @ mangeder .....danke für den Tip.


    Muß mal überlegen ob es vieleicht sogar ne sinnvolle Idee ist hier bei TT nen


    Thread aufzumachen wo man vor diversen Händlern warnt bzw. die User etwas informiert

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Im Gesetz selbst ist es nicht zu finden, eher in der EG-Richtlinie oder in der Gesetzesbegründung. Ob eine Vorschrift zwingend oder abdingbar ist, ermittelt man durch deren Auslegung. Grundsätzlich gilt ja Privatautonomie, da hier aber gerade der Verbraucher geschützt werden soll, würde bei Abdingbarkeit der Widerrufsregelung der Schutz des Verbrauchers ausgehöhlt. Daher zwingendes Recht.


    Ähm, wie wäre es einfach mit §312f? BGB ;)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312f.html

  • Wie war das mit dem Gesetz lesen? :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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