BaföG - Zuviel verdient, nun Rückzahlung ?

  • Danke für den Tipp.. Ich werde dann dieses Mal die Werbungskostenpauschale ansetzen in meiner Steuererklärung (oder macht das das BaföG Amt automatisch :confused: ). Dadurch sollte ich auf jeden Fall wieder runter rutschen..

  • Re: Re: Re: BaföG - Zuviel verdient, nun Rückzahlung ?


    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Außerdem hatte ich gerade noch nen Autounfall und das läßt mich mächtig bluten


    Da sich dieser Autounfall ja sicherlich auf dem Weg zu Deinem Nebenjob ereignet hat,
    kannst Du diesen auch als Wegeunfallkosten absetzen,
    Du musst dazu nur eine Werkstatt-Rechnung oder ein Gutachten vorlegen.


    Wenn sich der Unfall nachweislich auf einer privaten Fahrt ereignet hat,
    dann kannst Du leider nichts absetzen. ;)

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • Wenn der Thread schon mal hier oben ist, stelle ich auch mal direkt eine Frage, die indirekt auch hiermit zu tun hat, falls Kingpin einverstanden ist :top: :


    Also, ich mache ein Duales Studium. Ausbildung und Studium halt.
    Ich bekomme nicht sehr viel Bafög, könnte aber mehr bekommen.


    Meine Ausbildungsvergütung ist weit unter dem Freibetrag.


    Allerdings rechnet mir das Bafög-Amt meine komplette Ausbildungsvergütung an.
    Dadurch bekomme ich einiges weniger.
    Meine Frage:
    Ist das rechtens oder habe ich Anspruch auf mehr?


    Wenn ich mir also einen Nebenjob holen würde, könnten die mir das scheinbar nicht anrechnen?

    Signatur wieder da! Oder fehlt sie doch?

  • Als BAler hast Du andere Freigrenzen, Du bist im Sinne das BaföG Azubi und kein Student.



    § 23 Freibeträge vom Einkommen


    des Auszubildenden


    (1) Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei


    1. für den Auszubildenden selbst bei dem Besuch von


    a) weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 112 Euro,


    b) Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen sowie von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 153 Euro,


    c) Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 215 Euro,

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