Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?

  • Zitat

    Original geschrieben von datmoe

    Ich habe von einem Bekannten gehört, dass eine Freundin von ihm zu Fuß im alkoholisierten Zustand, von einem Mopped-Fahrer, der auf dem Fußweg, und auch noch in der falschen Richtung, unterwegs war und sie angefahren hat.
    Obwohl sie zu Fuß war musste sie eine MPU machen und ihr Führerschein war weg. :rolleyes:


    Falscher Smiley?

    "Was kann ich für eure Welt?"

  • Warum das denn? Dieser passt doch sehr gut, oder würdest du lachen?


    Ich finde es wirklich scheiße was die Polizei alles ungeprüft verhängt.
    Mit ein paar Dutzend Gesetzen weniger könnte man viel besser leben!

    Gruß Marcus

  • Dann muß ich also aufpassen, wenn ich einen gesoffen habe, dass ich nicht von einem halbirren Mopedfahrer umgenietet werde, weil ich sonst zur MPU muß? Kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Ich denke mir da lacht auch jeder RA.

    "Was kann ich für eure Welt?"

  • theoretisch hat man mit mehr als 1,6 promille nichts mehr auf der straße verloren. selbst als fussgänger (mit führerschein) kann das folgen haben, soweit ich mich erinnern kann..

  • Eigentlich ist ein Führerscheinentzug nicht im Sinne der Gleichberechtigung. Denn ein Führerscheininhaber wird durch fällige MPU mit verbundenem Führerscheinentzug ungleich härter bestraft als ein Vehrkehrsteilnehmer ohne Pappe.


    Aber ein Entzug der Fahrerlaubnis wird mir wegen sowas nie passieren. Selbst wenn ich es denn vor hätte mit +1,6 Promille zu fahren, ich könnte es einfach nicht weil ich irgendwo unzurechnungsfähig in der Ecke liegen würde :D

  • Warum wird man eigentlich, wenn man nachts auf dem Heimweg von der Disco ist, angezeigt, wenn man vom Rad fällt?
    Ich für meinen Teil, kann nur sagen, dass ich entweder versuchen würde zu helfen oder gar nichts mache. Aber als allerletztes würde ich die Grünen rufen.
    Aus meiner Sicht bekommt der TE hier durch eine Lappalie einen riesen Haufen Ärger, der so nicht nötig gewesen wäre (es wäre was anderes, wenn wirklich was passiert wäre oder eine weitere Person Schaden genommen hätte).

    Grüße aus Nürnberg!

  • Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Im Ernst: Fahrradgefahren bin ich auch schon besoffen, in weiser Vorraussicht das Auto stehen zu lassen. Und wenn ich mich selber dabei hinlege und gefährde, sollte es doch mein Problem sein?!


    einem Bekannten ist genau das passiert:
    Nach einer Feier "besoffen" per Fahrrad unterwegs gewesen und gestürzt. Da er verletzt war, haben Zeugen Krankenwagen und Polizei gerufen. Letztendlich durfte er diese Einsätze und seinen KH-Aufenthalt selber bezahlen, der Führerschein war auch weg.
    Er musste zur MPU, weil man ihm unterstellt hat, dass er ein Alkoholproblem haben muss, wenn er mit einem hohen Promille-Wert überhaupt noch Fahrrad fahren kann. Letztendlich hat er wohl über 2 Jahre gebraucht, um seinen Führerschein wieder zubekommen.


    mfg
    Heiko

  • Und was lernen wir daraus?


    Wer saufen kann sollte sich auch nen Taxi leisten können. ;)
    Es weiß doch jeder, dass es fürs Fahrrad auch Promillegrenzen gibt, also warum hält man sich nicht einfach dran?


    Nur weil die Betriebsgefahr eines Rades vermeintlich geringer ist als die eines Autos? Man kann auch sehr schnell mit dem Rad tödlich verunglücken, da braucht es keine 100 PS für.


    Also entweder weniger trinken oder auch eben das Rad stehen lassen.

  • Um hier zu ursprünglichen Frage zurück zu kommen, prinzipiell brauchst Du bei der Polizei keine Angaben zu machen. Da Du keine Vorladung, sondern einen Anhörbogen bekommen hast, wirst Du im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Sache gehört. In diesem Anhörbogen ist es Pflicht, Angaben zur Person zu machen. Der Rest ist freiwillig. D.h., entweder machst Du diese Angaben und schickst das Teil zurück, oder Du gehst zum Anwalt und der erledigt das für Dich. Sich nicht zu rühren ist keine gute Alternative. Das zeigt eigentlich, dass Dir die Sache am A..... vorbei geht.


    Und zum Thema MPU: Wegen dieser Sache wirst Du keine MPU machen müssen. Aber bloß nicht zu früh freuen. Die Polizei ist nach § 2 Abs. 12 Straßenverkehrsgesetz Tatsachen der Führerscheinstelle mitzuteilen, die erheblich zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit sein könnten. Und zwar dann, wenn diese Tatsachen nicht nur vorübergehender Natur sind. Bei einem Promillegrad von über 2 wird in der Rechtsprechung angenommen, dass man ein Problem mit Alkohol hat. Und wer dann noch halbwegs gerade gehen oder eben Radfahren kann, trinkt nicht selten soviel. Also ist das Problem nicht vorübergehender Natur. Somit ist die Polizei in der Pflicht, eine solche Mitteilung zu machen. Und _deswegen_ wird sich die Führerscheinstelle bei Dir melden.


    Zum Thema Unfall: Als Radfahrer, der sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt (dazu gehört eben auch der Radweg) und dabei stürzt, verursacht einen Unfall, eben als Verkehrsteilnehmer. Auch, wenn nur er selbst geschädigt ist. Und das mit dem Alkohol ist nochmal mehr ein Grund für einen Unfallaufnahme, da Alkohol + Unfall = Ausfallerscheinung bedeutet.

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Zitat

    Original geschrieben von Heiko09281
    Er musste zur MPU, weil man ihm unterstellt hat, dass er ein Alkoholproblem haben muss, wenn er mit einem hohen Promille-Wert überhaupt noch Fahrrad fahren kann.


    MPU gerechtfertigt oder nicht... man kann es schon irgendwie nachvollziehen wenn man mit 2 Promille noch Fahrradfahren kann. Ich würde da auch von einem Alkoholproblem ausgehen.


    ABER selbst Menschen mit solchen Problemen muss man nicht gleich zur MPU schicken wegen der nutzung eines Fahrrades. Anders wäre das natürlich wenn derjenige ein Auto gesteuert hätte, dann ist eine MPU ab 1,6+ mehr als angebracht.

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