Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?

  • Ich bin gestürzt, 2 Leute haben das gesehen und die Polizei gerufen. Mein Fahrrad war nach dem Sturz weg und stand dann beim Eintreffen der Polizei beim Streifenwagen. Ich war auf dem Weg von der Disko nach Hause und Abends fahren viele Streifenwagen durch die Stadt. Außerdem war die Polizeiwache nur wenige Minuten entfernt.
    Die beiden Zeugen haben dann gegen mich ausgesagt.



    Ich habe von einem Bekannten gehört, dass eine Freundin von ihm zu Fuß im alkoholisierten Zustand, von einem Mopped-Fahrer, der auf dem Fußweg, und auch noch in der falschen Richtung, unterwegs war und sie angefahren hat.
    Obwohl sie zu Fuß war musste sie eine MPU machen und ihr Führerschein war weg. :rolleyes:

    datmoe

  • So ein Schwachsinn.
    Da legt man sich besoffen mit seinem Fahrrad hin und darf den Lappen abgeben.....


    Moral der Geschichte: Nimm beim nächsten Mal das Auto..... ;)


    Im Ernst: Fahrradgefahren bin ich auch schon besoffen, in weiser Vorraussicht das Auto stehen zu lassen. Und wenn ich mich selber dabei hinlege und gefährde, sollte es doch mein Problem sein?!

  • Zitat

    Original geschrieben von oli-haas
    Der Satz ist genauso unsinnig wie: "Wozu im Auto anschnallen, ist doch mein Risiko" etc.


    Aber kann ich mich auf dem Fahrrad anschnallen? ;) Denke den Kern meines Postings hast du wenig verstanden... :)

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Im Ernst: Fahrradgefahren bin ich auch schon besoffen, in weiser Vorraussicht das Auto stehen zu lassen. Und wenn ich mich selber dabei hinlege und gefährde, sollte es doch mein Problem sein?!


    Die Sicherheit des Straßenverkehrs steht aber nunmal nicht zur Disposition des Einzelnen.


    Auch wenn ein Fahrrad nicht die Betriebsgefahr eines PKW birgt, was ja auch bei den Grenzen der absoluten Fahruntauglichkeit berücksichtigt wird (1,6 statt 1,1 Promille) sind doch Schäden denkbar: Fahr mal besoffen einen Fußgänger oder anderen Radfahrer um, zwinge einen PKW zum Ausweichen (...).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Und wenn ich mich selber dabei hinlege und gefährde, sollte es doch mein Problem sein?!


    Mit über 2 Promille geht aber nun mal gar nichts mehr.


    Und ich will z.B. nicht den Rest meines Lebens damit klarkommen müssen, wenn ich einen Radfahrer totgefahren hätte auch wenn dies völlig schuldlos passieren sollte weil der Radler besoffen war.


    Wer besoffen am Straßenverkehr teilnimmt gefährdet nie nur sich selbst.

  • Zitat

    Original geschrieben von oli-haas
    "Wozu im Auto anschnallen, ist doch mein Risiko" etc.


    Das ist aber so. Denn wie gefärdest du den Straßenverkehr weil du nicht angeschnallt bist? Und welche Folgen hat das bei einem Unfall auf die anderen?


    Besoffen fahren spielt in einer anderen Liga.


    Hab ich mich nur gerade gefragt :confused:

  • Wenn Du aufgrund des Nicht-Anschnallens bei einem sonst eher leichten Verkehrsunfall durch die Scheibe fliegst und schwere Kopfverletzungen hast, dadurch eventuell sogar stirbst ist es für den Unfallgegner, alleine schon psychisch, was völlig anderes als ne gezerrte Schulter vom Gurt.

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  • Die eigentlich Frage vom Threadstarter wurde aber so konkret noch nicht beantwortet: Vorstrafe?
    Ich hab mal etwas gesucht und folgendes gefunden:



    Quelle


    Das steht ja "strafbar nach § 315c StGB". Da hab ich mal geschaut:





    Quelle


    Klingt für mich nach Gericht. Ob er als vorbestraft gilt oder nicht, hängt damit wohl von der Höhe der zu erwartenden Strafe ab. Wie schon geschrieben, bei Ersttätern ab 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen ab 3 Monate. Wie hart die Gerichte solch ein Delikt bestrafen weiß ich nicht, aber der Gang zum Anwalt scheint nicht zu schaden.


    MfG Kai

  • Re: Re: Re: Re: Betrunken mit dem Fahrrad - Folgen?


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Das ist völliger Unsinn, wer sagt denn sowas?


    Ich glaube kaum, dass Du für eine Trunkenheitsfahrt zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wirst... :D Es sei denn, sowas ist schön öfter mal vorgekommen ;)

    Ich weiß ja nicht, was für einen Unsinn Du sonst so im Kopf hast ;) ...aber dass man im juristischen Sinne schon bei 1 Tagessatz vorbestraft ist, weißt Du, oder?


    Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Natürlich wird das im Bundeszentralregister erfasst, allerdings nicht im Polizeilichen Führungszeugnis! Du bist also nicht Vorbestraft, nur wenn du eine Geldstrafe über 90 Tage oder einen Freiheitsstrafe über 3 Monate bekommst.

    Natürlich ist er dann vorbestraft. Es steht - wie Du bereits herausgefunden hast - "nur" nicht im Führungszeugnis drin, da stehen nur Dinge ab 90 Tagessätzen. Eventuelle zukünftige Arbeitgeber werden von der Vorstrafe bei unter 90 eben meist nichts erfahren, da idR. nur (falls überhaupt) ein Führungszeugnis wichtig ist.


    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    So ein Schwachsinn.
    Da legt man sich besoffen mit seinem Fahrrad hin und darf den Lappen abgeben.....


    Moral der Geschichte: Nimm beim nächsten Mal das Auto..... ;)

    Naja, wenn Du wirklich rotzevoll bist, also mit 2 Promille oder mehr, kann Deine Moral durchaus stimmen. Bei einem Unfall wird auch beides böse enden. Wenn Du aber "nur" kontrolliert wirst, dann bist Du beim Fahrrad bis 1,6 Promille idR. fein raus, beim Auto nur bis 0,3.

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