Sind Callnow, Xtra Cash, TKC etc. Aufladekarten irgendwo unter Nennwert zu erwerben?

  • Meine Erfahrung ist: Es ist extrem viel Unsicherheit/Unkenntnis bei den Verkäuferinnen dabei. Gerade bei größeren Beträgen.


    Das liegt sicherlich auch an der Gestaltung der Conrad Gutscheine. Einziges Sicherheitsmerkmal ist einfach die Abprüfung der Gutscheinnummer.


    Ich handhabe das immer so, dass ich der Filiale eine eMail schreibe, dass ich die Absicht habe eine große Menge CallNow zu erwerben. Da kam schon direkt die Nachfrage, ob ich mit Gutscheinen bezahlen will. Wenn ja, sollte ich direkt die Nennwerte und Gutscheinnummern vorab per Mail mitteilen, damit sie schonmal auf Gültigkeit geprüft werden können.


    In der Filiale muss man sich von einer Kassierin trotzdem noch dumme Fragen gefallen lassen: Wo kommen die Gutscheine her? Warum werden die für D2 Guthaben eingesetzt? Warum wird nichts anderes gekauft.


    Fazit: Hat geklappt, aber mit Aufwand. Ich habe 200€ gespart, aber bei weniger Ersparnis würde ich mir das nochmal überlegen.

  • Heute der zweite Versuch:


    Die Ausgabe von Prepaid Guthaben wird strikt verweigert, die Geschäftsleitung Düsseldorf sagt nein, angeblich würde das auf der Homepage stehen. Dies ist nachweislich schlicht gelogen, den Mitarbeiten war es scheiß egal obwohl ich mit Anzeige gedroht habe. Die Mitarbeiter waren auch unheimlich motiviert.


    Nun geht ein Brief an die Geschäftsführung von Conrad raus und in Kopie an die Geschäftsleitung der Zweigestelle Düsseldorf.


    Mit Androhung die Verbraucherzentrale einzuschalten und auch rechtliche Schritte und ggf. Anzeige bei der Polizei zu erstatten.


    Ein Verhalten unter aller Sau! :flop:


    Und es ging um 75 € !

  • Eine neue Beschränkung für Gutscheine steht tatsächlich online, ich hatte damals hier im Thread darüber geschrieben, auf dem Handy kann ich es aber nicht suchen.

  • Beschränkungen müssen aber auf Gutscheinen aufgeführt sein. Im Internet können die sonst von heute auf morgen die Bedingungen ändern. Dies wäre rechtlich schon nicht haltbar, da der Verbrauchet hier übermäßig benachteiligt wäre. Die einzige Einschränkungen die Online steht ist, dass ein Gutschein nicht mit anderen Aktionsgutscheinen verwendet werden darf.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol Eine neue Beschränkung für Gutscheine steht tatsächlich online, ich hatte damals hier im Thread darüber geschrieben, auf dem Handy kann ich es aber nicht suchen.

    Es ist gesetzlich nicht erlaubt, gekaufte Gutscheine einzuschränken. Die gelten und MÜSSEN für alles gelten...


    Wo soll es genau stehen, dass CONRAD irgendwo schreibt, Gutscheine => kein Prepaid? Ich habe in einer Filiale keine Rückfragen bei 200€ gehabt, dafür aber Stress bei 60€ gehabt.


    Auf ******* gibt es nun 40€ für 30€. Man sollte halt schnell wissen, wie es aussieht. hatten eigentlich vor wieder 40€ x 4 zu bestellen. Ich passe in der Tat auf, dass ich die Codes pro Konto nur einmal verwenden. Davor haben wir uns gegenseitig gerworben. Waren also 20€ mehr jeweils :top:

  • Zitat

    Wo soll es genau stehen, dass CONRAD irgendwo schreibt, Gutscheine => kein Prepaid?


    Nirgends. Es steht halt da, dass man keine Conrad-Gutscheine mit Codes kaufen soll. Es geht aber trotzdem. Ich frage mich, was die da machen wollen, wenn die Bestellung durchgeht und ausgeliefert wird, besonders, wenn die Bestellung schon einige Wochen zurückliegt.

  • Ich kaufe nicht wirklich viel bei CONRAD. Wenn man aber viel bei denen kauft und zum Anwalt geht, wird man Recht haben. CONRAD-Gutscheine, die man gekauft hat, gelten für alles, auch wenn da drauf "Technische Wünsche erfüllen" vorgemerkt ist.


    Ich wollte mich schon letztes Mal mit CONRAD nicht streiten, da CONRAD Gutscheine für -10% eh nicht so rabattiert wie online sind und CONRAD auch bei -10% eh teurer ist. Es gab eine Aktion mit -10% in der Filiale. Ausgeschlossen waren nur Bücher. Dennoch wollten die nicht einsehen, dass wenn die vergessen Gutscheine zu schreiben, sie einen Fehler machen. Die wollten nicht Gutscheine für -10% verkaufen. Aber gut wenn man die woanders billiger bekommt, bringt die Diskussion nichts. Habe sie beendet. Bei -20%/-30% (Online-Gutscheine) und -10% (Rabatt bei der Aktion) und -7.5% (Modellbau-Club-Rabatt) könnte man es sich sicherlich überlegen auch was bei CONRAD zu kaufen... :rolleyes:

  • Ich warte jetzt einfach eine schriftliche Stellungnahme von Conrad ab. Ich denke Conrad wird es sich nicht erlauben einem ein Schriftstück zu schicken welches aussagt, dass Conrad gegen geltendes Recht verstößt.


    Und halte ich so ein Schreiben in Händen kann sich die Conrad Filiale auch nicht mehr rausreden!


    Eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale und damit verbunden eine Negativschlagzeile in den Medien wird sich Conrad bestimmt nicht einfangen wollen.


    Bzw. ich habe denen geschrieben wenn mir beim nächsten Besuch die Einlösung verweigert wird werde ich die Polizei hinzuziehen und Anzeige vor Ort erstatten und die Polizei ist dann auch Zeuge für das Verhalten und dann wird dies entsprechend protokolliert, da hier mehrere Straftaten in Betracht kommen


    1. Ungerechtfertigte Bereicherung, Geld für den Gutschein erhalten und Leistung verweigern!
    2. Betrug (ggf. mit Vorsatz), arglistige Täuschung, Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Gutschein ist uneingeschränkt gültig und Conrad weigert sich dies auch umzusetzen.
    3. Nötigung, durch die Tatsache, dass man unbedingt einen Nachweis verlangt woher die Gutscheine sind und eine Kundenkarte haben wollte.


    Ich denke kein Richter wird Verständnis dafür haben, dass ein Anbieter bei 75 € Gutscheinen dermaßen die Daumenschrauben anlegt. Dann müssten die zukünftig bei jeder Zahlung gerade bei Bargeld verlangen, dass der Käufer zeigt woher er sein Geld hat, es könnte sich ja um Geldwäsche handeln :D:D

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