Türkische Zeitung "Hürriyet" sieht in Freilassungsforderung Justiz-Beleidigung

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Das Mädchen sagt es war kein Missbrauch. Die Mutter sagt es war ein Missbrauch. Woher will die Frau das wissen, wenn Sie nicht dabei war.


    Wie gesagt, dass was wirklich passiert ist geht aus den News nicht hervor. Die Mutter kann natürlich unrecht haben, jedoch auch recht.


    Zu der Hymen:
    Auf Grund dessen jemanden zu verurteilen wäre auch nicht Gerecht.


    nicht-die-Mama

    Zitat

    Sie bleibt weiterhin bei der Tatsache, daß Sie NICHT Vergewaltigt wurde.


    Sexueller Missbrauch ist nicht gleich Vergewaltigung.
    Ich gehe selbst nicht davon aus, dass sie vergewaltigt wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von N°5
    Zu der Hymen:
    Auf Grund dessen jemanden zu verurteilen wäre auch nicht Gerecht.


    Womit wir wieder beim springenden Punkt wären: Aus welchem Grund ist es nun gerecht den Jungen im Knast zu bunkern? Wir reden hier nicht von 10 Tagen, sondern von 10 Wochen.

  • N°5


    ... ich glaube der Gynäkologe war schlimmer als alles andere was sie bisher zu diesem Thema erlebt hat.

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  • @ maestro

    Zitat

    Womit wir wieder beim springenden Punkt wären: Aus welchem Grund ist es nun gerecht den Jungen im Knast zu bunkern? Wir reden hier nicht von 10 Tagen, sondern von 10 Wochen.


    Das ist, was ich auch nicht verstehe.


    Dazu meinte ich schon:

    Zitat

    Original geschrieben von N°5
    Meine Kritik ist, dass die Haftbedingungen schlecht sind und der Fall nach meiner Ansicht unprofessionell angegangen wird.

  • Der springende Punkt an der Diskusion ist doch offensichtlich der, daß einige die moralische Bewertung mit der juristischen Bewertung gleichsetzen. Ob es 'schlimm' und moralisch verwerflich ist, was dem Jungen vorgeworfen wird, ist doch erstmal losgelöst von der Frage, ob es juristisch relevant weil eine Straftat ist.


    Die Tatsache, daß man wegen 'so etwas' in Untersuchungshaft kommen kann ist lediglich der juristischen Bewertung und nicht der moralischen ('so schlimm war es auch wieder nicht' etc. pp.) unterworfen und wird auch in der Türkei gewissen Regelungen folgen und auch in Deutschland wird ein Staatsanwalt - losgelöst von diesem Fall - die Frage der Fluchtgefahr bei einem Ausländer ohne festen Wohnsitz etc. anders bewerten als bei einem Deutschen.


    Insofern sollte man sich an der Stelle auch mal fragen, über was man überhaupt diskutiert: a) die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung mit/unter Minderjährigen, b) die Frage nach der Untersuchungshaft bzw. ob sie angemessen ist oder c) die Bedingungen einer Haft in der Türkei. ;)

  • N°5


    Bravo! Es wäre ein leichtes für den Staatsanwalt die Haft auf ein einen Zimmerarrest im Hotel zu reduzieren.


    Aber er tut es nicht obwohl es nur ein Kind ist.

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  • Zitat

    Ist nicht in der Presse zu lesen, dass an dem Mädchen Sperma Spuren gefunden worden sind? Hier ist noch offen, ob es gewollter Sex war oder ungewollter. Jedenfalls sind die Spuren nicht so ohne weiteres dort hin gekommen....

    Ist nicht dein Ernst? Was ist denn mit DIR los?


    Ein 17jähriger darf sich also eine 6jährige* holen und wenn die sagt "jaa mach mal, gern", dann darf er drauf los?


    Gehts noch?


    [small]* Ja, vor dem Gesetz sind beide gleich. Ist zur Verdeutlichung deiner kranken Ansicht.[/small]

  • Dilbert
    da kann ich dir nur zustimmen. :top:


    Zitat

    Original geschrieben von nicht-die-Mama
    Aber auf seine Kosten wild argumentieren, widert mich an so etwas.


    Bitte sachlich bleiben.:flop:

    Zitat

    Die Untersuchung des Gynäkologen interessiert mich nicht, denn das Mädel ist wieder bei seiner Mutter, d.h. in sozialer Sicherheit und das wiederum heist Sie müßte, sollte sie es denn getan haben nicht mehr eine Schutzlüge aufrechterhalten.


    Sie bleibt weiterhin bei der Tatsache, daß Sie NICHT Vergewaltigt wurde.


    dasselbe wäre auch hier passiert wenn die Eltern eine Strafanzeige "wegen Verführung oder Vergwaltigung Minderjähriger" gestellt hätten.

    Zitat

    Bitte geh einfach zu Bett, oder nimm den Duden aus dem Regal oder irgendetwas anderes aber schreib keine Beiträge mehr zu diesem Thema.


    da lass ich mir von dir nichts vorschreiben !!!:flop: wenn du mich weiterhin persönlich anfährst, werde ich es einem Moderator melden.

  • leibi111


    Zitat

    Ein 17jähriger darf sich also eine 6jährige holen und wenn die sagt "jaa mach mal, gern", dann darf er drauf los?


    Wer und wo ist 6 Jahre??? Ihr Alter ist 13, sie kann und wird für sich so entscheiden wie sie s für richtig hält. Wie sie es auch getan hat.


    UND UNTERSTEH DICH MIR DINGE IN DEN MUND ZU LEGEN DIE ICH WEDER GESCHRIEBEN NOCH GESAGT HABE!!! VORSICHT!

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  • Wie schon gesagt spielt es keine Rolle, ob sie 6 oder 13 ist.


    Und was ich dir in den Mund lege und was nicht, das überlass bitte mir.

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