freenet : sonderkündigungsrecht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Herzfrequenz
    ...Auch ein Rücktritt vom Vertragsangebot wegen nicht erbrachter Leistung ist möglich...

    Da kann ich nur dazu sagen, daß freenet das so leider nicht akzeptiert. Jedenfalls bei mir nicht.
    Ich hatte einen etwas komplizierteren Aufbau meine WLAN-Anlage zu Hause, aber letztendlich hat alles funktioniert. Internet ging, nur VoIP per freenet ging dubioserweise nicht (fairerweise muß ich sagen, daß ich anfangs ein oder zwei Testanrufe machen konnte - die qualitativ aber unter aller Sau waren obwohl DSL 2000 - aber dann ging gar nix mehr).


    Ich war dann so nett und hab mit der Technik-Hotline per HANDY !!! telefoniert und hab alles mögliche hin und her probiert. Dann hab ich die Schnauze voll gehabt und meinen Vertrag wegen nicht erbrachter Leistungen gekündigt.
    Aber die Leute von freenet scheinen ein lustiger Haufen zu sein... die meinten nur - bei uns geht´s. Ich hab dann gesagt, daß mir das herzlich wenig hilft, weil bei mir geht gar nix und ihre Techniker konnten mir auch im xten Telefonat nicht weiterhelfen und deswegen kündige ich den Vertrag und möchte die GG für den Zeitraum seit ich mit den Technikern zu tun hatte und eben nix ging wieder zurück haben.


    Wollten sie auch nicht... überweisen schon gleich zweimal nicht. Also hab ich alles schön brav zurück gehen lassen. Dann kam eine Mahnung nach der anderen. Ich hab einfach nur per Mail geantwortet, weil die ja nur ne kostenpflichtige Hotline haben. In der Mail habe ich zig mal angegeben, daß sie mich auch gern telefonisch erreichen können...


    Meine Erfahrungen mit freenet:


    1. auf Emails gehen sie schon mal gar nicht ein und antworten nicht
    2. die Hotliner peilen nichts und geben alle Anfragen nur weiter
    3. von der anderen Stelle, die die Anfragen bearbeiten erhält man dann nur Standard-Schreiben, die überhaupt nicht auf die geschilderte Problematik eingehen.
    4. Rechnungen und Mahnungen schreiben und verschicken scheint ein Volkssport des freenet-Volkes zu sein. Wer die meisten Mahnungen schreibt wird wohl Mitarbeiter des Monats.
    5. Ach ja, bei Abbuchungen sind sie auch immer ganz fix.


    Fazit: Ich hab mit freenet nur negative Erfahrungen gemacht. Inkompetent, von Kundenservice keine Ahnung und preislich sind sie jetzt auch nicht so extrem gut, daß man das alles billigend in Kauf nehmen muß.


    Deswegen sage ich: "Hände weg von freenet!"

  • hallo zusammen,


    bin recht neu hier, hab aber ein sehr ähnliches problem. wir haben mitte februar einen freenet dsl anschluß beantragt, aber bis auf eine autragsbestätigung hat sich nichts getan. nach mehreren schreiben von uns ohne reaktion haben wir vor 4 wochen gekündigt, auch zunächst ohne reaktion. mitlerweile haben wir einen anschluß über alice. heute kam dann ein brief von freenet, das wir eine kündigungsfrist von 24 monaten einzuhalten haben. wann sie uns einen anschluß bereitstellen wollen stand aber auch in diesem schreiben nicht. :mad:
    kann mir vieleicht einer sagen wie wir aus diesem vertrag juristisch vernünftig raus kommen???

  • Du hättest vermutlich widerrufen und nicht kündigen müssen. Kündigung ist einfach zum Ende der Vertragslaufzeit. Schreib denen doch einfach, dass du komplett vom Vertrag zurücktreten möchtest, da du mittlerweile einen anderen Anbieter hast, weil freenet nicht in akzeptabler Zeit schalten konnte.

  • gut das werde ich noch mal versuchen, aber bis jetzt hatte ich nicht das gefühl dass die sich auch nur einen von den briefen mal durchgelesen haben, kamen immer nur standardbriefe zurück...


    weis denn jemand ob die eine bestimmte zeit haben bis wann sie leistungen erbringen müssen??? in dem vertrag steht leider nichts, aber wir warten ja jetzt schon 5 monate, da können die uns doch nicht wirklich an den vertrag binden!?! wir haben ihnen auch mehrmals fristen gesetzt, allerdings leider nie per einschreiben...


    danke schon mal für die antwort!

  • tagchen liebe gemeinde...


    folgendes "problem" hat sich ergeben...




    ich habe ja, wie schon erzählt, meinen freenet/strato anschluss bei ebay "ersteigert". das ganze läuft wahrscheinlich über "kunden werben kunden", weil ich nach abschluss eines vertrages und nach ablauf des 4 wöchigen widerrufsrechtes 70 € begrüssungsgeld bekommen sollte...vom ebayhändler versteht sich.


    hier erstmal der link zur auktion


    ebay strato/freenet 70€ begrüssungsgeld


    alternativ die Artikelnummer: 230131662259


    ich habe ja, wie einige mitbekommen haben werden, den vertrag storniert, allerdings nicht innerhalb dieser 4 wochen, sondern als ausserordentliche kündigung/stornierung. d.h. die 4 wochen widerrufsrecht waren vorbei.


    da diese 4 wochen vorbei waren,und ein vertrag zustande gekommen ist, hat mir der ebayhändler natürlich auch die versprochenen 70 € überwiesen.


    ich stecke jetzt ein bisschen in der zwickmühle...was mache ich mit den 70€ ?? stehen sie mir zu, weil ja bedingung diese 4 wochen waren und ich NACH diesem widerrufsrecht ausserordentlich storniert habe ?!


    die frage ist halt, ob der ebayhändler den "freunde werben freunde" bonus für mich bekommen hat. andererseits wäre es ja ziemlich dumm, jemanden geld für etwas zu überweisen, für das ich selbst noch keins bekommen habe oder ?!?




    vielleicht hat ja der eine oder andere eine idee...irgendein gesetz oder paragraphen oder so...


    beste grüsse


    gabbademon

  • Da der Vertrag ja nicht zu Stande kommt - falls Deine Kündigung anerkannt wird - wirst Du die 70 € wahrscheinlich wieder zurück zahlen müssen. Ist ja kein Freund geworben worden ;)


    So sehe ich das jedenfalls... was das deutsche Vertragsgesetz dazu sagt, weiß ich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Boogieman
    So sehe ich das jedenfalls... was das deutsche Vertragsgesetz dazu sagt, weiß ich nicht.


    Die Frage ist doch eher, was freenet dazu sagt. Ich gehe davon aus, dass freenet den "Verkäufer" schon ausgezahlt hat, da dieser ansonsten seinerseits noch nicht gezahlt hätte.

  • Vermutlich, sonst hätte der Vermittler nicht schon überwiesen.
    Aber wenn die Kündigung durch geht, dann wird freenet die "Provision" wieder haben wollen und der Vermittler wird sich die 70 € auch wieder holen wollen.

  • So weit ich weiß, holt sich freenet das Geld nicht wieder; der Sicherheitsmechanismus ist schon das Überweisen nach der Aktivierung des Vertrags. Der "Verkäufer" kann ja nichts dafür, dass freenet den Kunden außerordentlich aus dem Vertrag lässt.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk Der "Verkäufer" kann ja nichts dafür, dass freenet den Kunden außerordentlich aus dem Vertrag lässt.



    so in ewta habe ich mir das auch gedacht...warum sollte der "verkäufer" seine provision zurückzahlen, weil freenet mich ausserordentlich rausgelassen hat ?!?



    es waren doch im prinzip alle voraussetzungen gegeben.


    ich habe den vertrag abgeschlossen, es sind die 4 wochen widerrufsrecht verstrichen, verkäufer zahlt mir das "begrüssungsgeld".


    alles weitere könnte doch dem "verkäufer" egal sein oder ?! vorausgesetzt er hat seine provision von freenet schon erhalten.

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