Guten Abend,
ich habe einen Vertrag abgeschlossen und möchte diesen innerhalb der Frist von 2 Wochen widerrufen.
Die komplette Abwicklung geschah Online per E-Mail. Also Beratung und Vertragsunterlagen bekam ich per E-Mail zugesandt. Die Ware habe ich, da ich sowieso an dem Geschäft vorbei kam, persönlich abgeholt. Nun sagt der Verkäufer, dass gerade diese persönliche Abholung der Grund dafür sei, dass ich kein Widerrufsrecht mehr besäße. Die Verkäuferin, die telefonisch mir die Abholung zusprach, wies mich nicht darauf hin.
Ich weiß nun wirklich nicht weiter, ob ich nun im Recht bin und meinen Anwalt einschalten kann oder er tatsächlich Recht hat und diese "Kleinigkeit" entscheidend ist.
Vielen Dank für eure Hilfe, bin wirklich ratlos...
Gruß
Martin
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Im Allgemeinen und ohne Bezug zum konkreten Einzelfall ist es m.E. so, dass ein Widerrufsrecht besteht, wenn Angebot und Annahme des Vertrages unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt sind.
Bestellt ein Verbraucher eine Ware im Internet und bestätigt ein Unternehmer den Vertragsschluß (nicht nur die Bestellung!) per E-mail, liegt eine ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln vor.Eine Vertragsannahme durch den Unternehmer ist auch darin zu sehen, dass dieser die Ware verschickt oder mittels Fernkommunikationsmitteln die Bereitstellung der Ware (zur Abholung) ankündigt. Hat der Verbraucher die Ware aber lediglich bestellt und fährt er dann zum Unternehmer (der von der Bestellung weiß) und dem Verbraucher (in Hinblick auf diese Bestellung) die bestellte Ware übergibt, so ist die Annahmeerklärung erst in der Übergabe der Ware zu erblicken. Da diese aber ohne Fernkommunikationsmittel erfolgt ist, besteht kein Widerrufsrecht in Hinblick auf Fernabsatzerträge. Eventuell käme aber ein Widerrufsrecht wegen "situativer Überrumpelung" in Betracht, wenn der Verbraucher beispielsweise beim privaten Surfen in seiner Wohnung durch ein Pop-up des Unternehmers zum Vertragsschluß veranlasst worden ist.
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danke für deine ausführliche Antwort.
Wenn ich dies also auf meinen Fall übertrage bedeutet dies, dass ich dieses Recht besitze, da die Bestellung und der Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel erfolgt ist?
Ich müsste es absolut sicher wissen, da der Verkäufer kein bisschen von seiner Position abweicht und es wohl keine Einigung geben wird.
Nach der Abholung der Ware, musste ich allerdings noch den Erhalt Unterschreiben. Wo gibt es einen offiziellen Gesetzestext dazu? Würde ihn dann damit konfrontieren und schauen, wie er darauf reagiert.
Gruß
Martin -
kann zwar nichts zu dem o.g. text sagen, aber eine frage dazwischen schieben:
den vertrag hast du aber noch nicht genutzt, oder?
ansonsten schließen die meisten händler (ob zurecht kann ich nicht beurteilen!) die widerrufsfrist von 2 wochen aus beim versendungskauf aus, wenn die sim-karte genutzt wurde.
der obige text hört sich nach einer art gutachten an, nachdem man sowohl pro als auch kontra urteilen kann.
ob da selbst die einschaltung eines anwalts zum erfolg führt oder nur in die nächste stufe vor gericht geht, kann dir vermutl. nur ein jurist sagen.
ob dir das dann eine erstberatung & ein gewisses prozeßrisiko wert ist, mußt du wohl selbst entscheiden.ich würde vermutl. das dazu bekommene endgerät liquidieren & mit dem ertrag die fixkosten des vertrages reduzieren, vertrag mit nem "netten" brief an den provider kündigen & in die schublade...
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danke für deine Hinweise.
Zu deiner Frage:
Nein ich habe die Karte bewusst nicht benutzt, da ich wusste, dass ich dann kein Widerrufsrecht mehr habe.
Gruß
Martin -
Hier:
http://anwaltskanzlei-online.d…idcat=493&idart=498&m=&s=und hier:
http://www.abmahnung-uwg.de/50…01/501222966f0aa9326.htmlDie bloße Entgegennahme des Geräts nachdem der Vertrag schon unter Dach und Fach war reicht nicht aus. Das ist in dieser Deutlichkeit allerdings nicht im Gesetz festgeschrieben.
Geh mit dem Hinweis auf das BGH Urteil zum VK und fordere ihn auf Deinen Widerruf zu akzeptieren. Tut er das nicht hättest Du bei einem Rechtsstreit gute Chancen.
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vielen Dank dafür.
Dies hilft mir auf jeden Fall weiter.
Leider ist es jetzt so, dass er die Sache so weit hinausgezögert hat, dass die 2 Wochen Widerrufsrecht schon längst überschritten sind.
Weiß nicht so Recht, was ich tun soll. Ich denke, um den Ärger aus dem Weg zu gehen, beiße ich in den sauren Apfel und verkaufe das Handy um damit die Kosten für mich nahe Null zu halten. -
Zitat
Original geschrieben von Martin_1984
vielen Dank dafür.
Dies hilft mir auf jeden Fall weiter.
Leider ist es jetzt so, dass er die Sache so weit hinausgezögert hat, dass die 2 Wochen Widerrufsrecht schon längst überschritten sind.
Verstehe ich nicht....Du warst INNERHALB der 2 Wochen Widerrufsrechts-Frist zum ersten Mal da und hast Deine Ansprüche geltend gemacht, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Da dort keine Einigung zu erreichen war, hast du Dich rechtlich informiert und versuchst es jetzt mit "neuem Wissen". -
Entschuldige, dass ich mich nicht klar ausgedrückt habe.
Ja, innerhalb der 2 Wochen habe ich mich per Mail gemeldet und gesagt, dass ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen möchte. Daraufhin sagte man mir, da dies aufgrund der Abholung der Ware nicht möglich sei. Seitdem wird nur herausgezögert und gehofft, dass ich endlich Ruhe gebe.
Ich habe heute das Gerät wieder zurückgeschickt bekommen, da er mir ja das Widerrufsrecht nicht anerkennt.
Ich denke mal, dass ich das Handy verkaufen werde und mich geschlagen gebe.
Ein Rechtsstreit wäre ein zu hohes Risko für mich, da ich noch keinen Rechtsschutz besitze (gerade angefangen "richtig" zu arbeiten, davor Ausbildung) -
Zitat
Original geschrieben von Martin_1984
Entschuldige, dass ich mich nicht klar ausgedrückt habe.
Kein Problem....;)
Habe dich aber dann doch richtig verstanden......Zitat
Ja, innerhalb der 2 Wochen habe ich mich per Mail gemeldet und gesagt, dass ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen möchte. Daraufhin sagte man mir, da dies aufgrund der Abholung der Ware nicht möglich sei. Seitdem wird nur herausgezögert und gehofft, dass ich endlich Ruhe gebe.
Ich habe heute das Gerät wieder zurückgeschickt bekommen, da er mir ja das Widerrufsrecht nicht anerkennt.
Ich denke mal, dass ich das Handy verkaufen werde und mich geschlagen gebe.
Ein Rechtsstreit wäre ein zu hohes Risko für mich, da ich noch keinen Rechtsschutz besitze (gerade angefangen "richtig" zu arbeiten, davor Ausbildung)
Genauso habe ich es verstanden, aber "nur" weil Du das Phone zurückbekommen hast, da das Widerrufsrechts vom VK nicht anerkannt wurde, snd die zwei Wochen nicht um, da der VK ja innerhalb der zwei Wochen Frist von Dir unterrichtet wurde.
Nachdem, was ich hier gelesen habe, bist Du im Recht, wobei Recht haben und Recht bekommen.....ist so eine Sache.....
Trotzdem würde ich mich nicht so leicht geschlagen geben.
Eine relativ preisgünstige Rechtsberatung gibt es bei den Verbraucherzentralen, bevor man zu einem Rechtsanwalt geht....
Meine Erfahrungen (und ich bin dann doch schon etwas "Lebensälter" als Du....;) ); ein Schreiben von einem Rechtsanwalt hat schon so manchen "Rechtsstreit", der sich am Himmel ankündigen hätte können, beigelegt......
Aber natürlich. Unter dem Strich ist es Deine Entscheidung....
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