problem bei TT, händler bei polizei angeben erlaubt?

  • hey..ka in welches forum das soll..


    habe von einem user vor knapp über einem monat ne ps2 gekauft und zusätzlich otto-gutscheine im wert von 50€ bekommen da dies so abgemacht war.


    bin nun seit 3 wochen im stress mit otto da diese die gutscheine nicht einlösen da diese schonmal von einer anderen person eingelöst wurden !


    der verkäufer antwortet im icq, per pn nicht und beim handy geht nur die mailbox dran !



    habe jetzt mal bisschen im tt geguckt und dieser user hat vor ca.2 monaten bei einem tt-händler einen vertrag mit p990i oder so abgeschlossen und dieses gerät zurückgehen lassen da wohl das ladekabel kaputt war.


    hat der händler noch informationen zu der person oder löschen die händler sowas? weil so könnte ich ja bei einer anzeige die polizei darauf hinweisen wie die an den namen adresse etc. kommen...



    danke :)

  • ähm, wenn er dir was geschickt hat, dann musst du die adresse ja noch haben...



    warum schreibst du den händler nicht direkt an? :confused:

  • hab mich mit ihm persönlich getroffen da er in der nähe auf durchreise war !
    somit auch keine kontodaten.


    ich wäre nicht erfreut wenn ein händler einfach so meine daten rausgeben würde ! würde anrufen, aber erst ab 10 offen.

  • 1. also zum einen werden personenbezogene Daten nicht einfach so heraus gegeben
    2. solltest DU ja wohl Daten des Verkäufers haben, er hat Dir immerhin die PS geschickt
    3. bezweifle ich das eine STRAFanzeige hier etwas bringt, es ist ein ZIVILrechtliches Problem und eine Klage bei einem Streitwert von 50,00 EUR... da macht man sich ja lächerlich


    EDIT: und der Thread-Titel... Betrug .. das passt ja mal so gar nicht :rolleyes:

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  • zu 1.steht doch schon da
    zu 2.steht doch auch da.
    zu 3. wenn du die 50€ lächerlich findest, ich kann dir ne pn mit bankdaten von mir schicken, für mich sind die 50€ als schüler viel!

  • Wie in allen anderen Fällen auch:


    PN an die Mods, evtl. können die zur Klärung der Geschichte beitragen.
    Und das bevor man einen Beitrag mit so markanten Wörtern wie Betrug etc. hier reinsetzt. Klingt zwar etwas merkwürdig die Geschichte, deshalb muss es noch lange kein Betrug sein, dies wäre nur der Fall wenn der User Dich vorsätzlich in die Pfanne gehauen hat.

  • Ich habe das uuultra wichtig klingende Catchword mal aus dem Threadtitel entfernt. ;)


    Dr.Beer: Was genau sollen wir alle Dir hier nun sagen? :confused:


    Ob Du erfreut wärst, ob ein Händler Daten raus gibt oder nicht, tut nichts zur Sache. Deine Frage, ob es erlaubt sei, den Händler bei der Polizei anzugeben, ist weitgehend sinnfrei. Natürlich ist es erlaubt, mögliche Spuren anzugeben - alles weitere liegt dann nicht mehr in Deiner Hand.


    Und daß ein Händler eine Bücher über seine Verkäufe führt und demzufolge Rechnungen mit Rechnungs-/Lieferadressen vorhält, dürfte auch kein Geheimnis sein.


    Ob ein Händler dann auf Anfrage Daten an die Polizei herausgibt, steht nochmal auf einem anderen Blatt - aber das ist wie gesag nichts, wozu Dir hier bei TT jemand etwas sagen kann. Unsere Glaskugel ist nämlich kaputt. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Dr.Beer
    zu 3. wenn du die 50€ lächerlich findest, ich kann dir ne pn mit bankdaten von mir schicken, für mich sind die 50€ als schüler viel!


    50 EUR sind viel Geld aber : bei einer Klage legst DU die Anwaltskosten hin, die Gerichtsgebühren usw. usw.


    letzenendes kostet Dich der Spass weit mehr als es die 50 EUR Wert sind. Und ob die Klage erfolg hat.... das lassen wir mal im Raum stehen

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  • ich verstehe was ihr meint.


    nur ich sehe es trotzdem als vörsätzlich an BEREITS BENUTZTE gutscheine zu verkaufen zudem er gesagt hat diese wären unbenutzt. was sollte ich auch ansonsten damit??


    dass ich die 50€ wohl nicht wiedersehe ist mir klar, trotzdem kann ich ihn anzeigen, das ist ja wohl mein gutes recht, oder sehe ich das falsch?

  • Selbst wenn es zur einer strafrechtlichen Ermittlung kommen sollte, hast du wohl schlechte Karten: was ist Dein Beweis für die Transaktion, oder hast du einen Mailverkehr gespeichert. Falls ja, ist es eine verifizierbare E-Mail Adresse?

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