problem bei TT, händler bei polizei angeben erlaubt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dr.Beer
    dass ich die 50€ wohl nicht wiedersehe ist mir klar, trotzdem kann ich ihn anzeigen, das ist ja wohl mein gutes recht, oder sehe ich das falsch?


    Sowas würde ich grundsätzlich machen. Ansonsten kommen die Leute mit so etwas immer durch. Auch wenn es sich nicht lohnt, aber andernfalls unterstützt man, dass so etwas wieder passiert.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Wenn er verarscht worden ist, kann er durchaus eine Anzeige machen. Ist schließlich sein Recht.


    Andererseits darf ihm der Händler aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Kundendaten geben.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Wie hier auf einen User der absolut im Recht ist eingdroschen wird ist leider wieder typisch TT...


    Klar "lohnt" es sich die Person anzuzeigen. Und ob man viel Erfolg hat oder nicht, das sollte erstmal nebensächlich sein. Hier geht es ums Prinzip damit der Betrüger auch mal merkt mit der Masche nicht einfach so durchzukommen. :rolleyes:


    Nur richtig helfen wird man dir wohl auch nicht können. Ein Händler darf aus Gründen des Datenschutzes zurecht keine Kundendaten herausgeben.

  • Im Rahmen von offiziellen Ermittlungen kann die ermittelnde Behörde den Händler schon dazu bringen/zwingen, die Kundendaten herauszugeben.


    Und es steht dem Threadersteller frei, die von ihm ausfindig gemachte Spur bei der Polizei anzugeben - aber an dieser Stelle endet seine Möglichkeit der Einflussnahme.


    Ob nun wegen 50 Euro ermittlet wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und kann hier bei TT mit letzter Sicherheit von keinem User geklärt werden.


    Und Dr.Beer: Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob und wie Du das ganze anzeigen kannst/sollst: Geh zur Polizei und sprech mit unseren Freunden und Helfern.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Du kannst jede Art von Betrug zur Anzeige bringen und im Rahmen dessen , werden die Kollegen auch fragen, wo du dir die Ware gekauft hast. Und wenn du sachdienlich zu der Aufklärung beitragen kannst, solltest du das selbstverständlich auch tun - ist ja in deinem Interesse!


    Grüße



    Kaan

  • Zitat

    Original geschrieben von Rafterman1401

    3. bezweifle ich das eine STRAFanzeige hier etwas bringt, es ist ein ZIVILrechtliches Problem


    Falsch: Wenn Die Gutscheine schon benutzt wurden und der Verkäufer es wußte bzw. die selben Gutscheine auch jemanden anders gegeben hat, ist es Betrug. Und Betrug ist ein Straftatbestand (§ 263 StGB) und fällt nicht ins Zivilrecht. Und der Verdacht des Betruges ist hier auf jeden Fall gegeben, somit kann auch eine Strafanzeige erstattet werden.

  • sooo...


    habe mit otto telefoniert und die dame kontaktiert auf dessen namen die gutscheine ausgestellt waren.


    wie sich herausstellt passt das äußere erscheinungsbild ihres schwiegersohnes in spe genau zu meinem verkäufer der playstation+gutscheine.


    da diese die handynummer von ihrem schwiegersohn nicht hat, versprach sie mir kontakt mit ihrer tochter aufzunehmen damit diese ihren lebensgefährten anrufen kann.



    die größte sauerei ist aber dass die gutscheine von jemandem benutzt wurden der NICHT den namen des schwiegersohnes hat.


    die dame mir aber versicherte dass sie, sofern sie die gutscheine nicht selbst benutzt hat, nur ihrem schwiegersohn überlassen konnte.


    somit hat er wahrscheinlich zuvor schon die gutscheinnummern per internet verkauft und mir die gutscheine dann trotzdem nochmal angedreht.


    bei TT hatte er auf jeden fall mehrere threads wo er gutscheine zu verkaufen hatte.



    ich warte ob er sich meldet.



    gruß

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