ZitatOriginal geschrieben von ElChefe
Was ändert sich für die Öffentlichkeit dadurch? Die Öffentlichkeit wurde bei 4 Mrd Kosten nicht direkt nach ihrer Meinung gefragt, und die Öffentlichkeit wird auch nicht bei 6 Mrd Kosten gefragt.
Bei 6 Mrd. Euro Kosten wäre das Projekt gar nicht erst zustande gekommen. 4,5 Mrd. Euro waren nämlich die Grenze. Deshalb wurde ja auch an der ursprünglichen Planung gekürzt, um unter die 4,5 Mrd. Euro zu kommen.
Und wie kommst du darauf, dass der Bundestag zugestimmt hätte, wenn sämtliche Fakten auf den Tisch gekommen wären, u.a. dass die 4 Mrd. Euro nur dadurch erreicht wurden, dass man geltende Vorschriften missachtet?
ZitatOriginal geschrieben von ElChefe
Die Öffentlichkeit hat allerdings das Recht die Entscheidungsträger abzustrafen - bei Wahlen, durch Boykott der DB, durch was auch immer - aber nicht durch rechtswidrige Maßnahmen.
Hätte die Öffentlichkeit das vorher erfahren, hätte sie schon bei der letzten Wahl dagegen vorgehen können.
ZitatOriginal geschrieben von ElChefe
Das ist doch nicht richtig. Wenn ich eine Baugenehmigung für ein Haus aufgrund von falschen Tatsachen erhalte, dann kann die Genehmigung noch immer entzogen werden. Sogar nach Bau des Hauses kann es sein dass ich es abreissen muss. Bei S21 ist es auch nicht anders. Richtig ist, dass die Fällarbeiten nicht mehr rückgängig gemacht werden können - aber juristische Mittel gegen S21 sind nach wie vor möglich. Wenn es denn welche gibt.
Welches juristisches Mittel gibt es denn dagegen, dass die Kosten höher als 4,5 Mrd. Euro werden? Mehr wollte man nämlich nicht ausgeben. Ein Abgeordneter kann aber seine Stimme nicht nachträglich wieder zurücknehmen!
Und was hat die Baugenehmigung mit Eisenbahnrecht zu tun? Die eisenbahnrechtlichen Vorschriften werden schon noch erfüllt, aber eben mit erheblichen Kosten, die in den 4 Mrd. Euro nicht drin sind.