In dem von Dir verlinkten Beitrag lese ich:
"Vor dem Beginn seien mögliche Bedenken noch ausgeräumt worden. Ein Schreiben des Eisenbahnbundesamtes sei damit hinfällig gewesen. Darin hatte die Behörde der Bahn vorgeschrieben, mit den Baumfällarbeiten erst zu beginnen, wenn die Ausführungen zur landschaftspflegerischen Begleitplanung vorliegen. Gemeint waren damit Maßnahmen zum Naturschutz, die den Juchtenkäfer, Fledermäuse und die Hohltaube betreffen. Das Eisenbahnbundesamt ist die Aufsichtsbehörde für alle Arbeiten der Bahn und muss diese auch genehmigen."
Dass die Genehmigung durch das EBA dann am 30.09.2010 auch tatsächlich noch erteilt wurde, lese ich mit keinem Wort. Und aus der Feststellung, das ein Schreiben des EBA "hinfällig geworden ist" folgt doch nicht, dass das EBA ob des hinfällig gewordenen Schreibens die erfordeliche Genehmigung auch erteilt hat!
Warum legt diese angebliche Genehmigung niemand vor? Das wäre doch ein leichtes, wäre sie existent.
Frankie