Größtes deutsches Bahnprojekt aller Zeiten beschlossen: Stuttgart 21

  • In dem von Dir verlinkten Beitrag lese ich:


    "Vor dem Beginn seien mögliche Bedenken noch ausgeräumt worden. Ein Schreiben des Eisenbahnbundesamtes sei damit hinfällig gewesen. Darin hatte die Behörde der Bahn vorgeschrieben, mit den Baumfällarbeiten erst zu beginnen, wenn die Ausführungen zur landschaftspflegerischen Begleitplanung vorliegen. Gemeint waren damit Maßnahmen zum Naturschutz, die den Juchtenkäfer, Fledermäuse und die Hohltaube betreffen. Das Eisenbahnbundesamt ist die Aufsichtsbehörde für alle Arbeiten der Bahn und muss diese auch genehmigen."


    Dass die Genehmigung durch das EBA dann am 30.09.2010 auch tatsächlich noch erteilt wurde, lese ich mit keinem Wort. Und aus der Feststellung, das ein Schreiben des EBA "hinfällig geworden ist" folgt doch nicht, dass das EBA ob des hinfällig gewordenen Schreibens die erfordeliche Genehmigung auch erteilt hat!


    Warum legt diese angebliche Genehmigung niemand vor? Das wäre doch ein leichtes, wäre sie existent.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau


    Warum legt diese angebliche Genehmigung niemand vor? Das wäre doch ein leichtes, wäre sie existent.


    Frankie


    Es wäre auch ein leichtes, wenn das EBA eine offizielle Stellungsnahme veröffentlichen würde. Bisher gibt es nur eine (unwidersprochene) Aussage von Stuttgart21, dass das EBA eben keine Einwände mehr hatte.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    ...
    Bisher gibt es nur eine (unwidersprochene) Aussage von Stuttgart21, dass das EBA eben keine Einwände mehr hatte.


    Selbst wenn diese Aussage unwidersprochen sein sollte ... was ich bezweifle:


    Wo ist die (angeblich erforderliche) behördliche Genehmigung? Die muss doch irgend jemand vorlegen können, sofern sie erteilt wurde.


    Selbst die unwidersprochene Aussage eines Antragstellers, die Behörde habe keine Einwendungen, ersetzt doch keine Genehmigung. Das wäre zu schön ... :p


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Erg.:
    Als jemand, der der deutschen Sprache mächtig zu sein glaubt, entnehme ich dem verlinkten Schreiben des EBA, dass die Fällarbeiten erst beginnen dürfen, nachdem die vom EBA angeforderten Unterlagen dort vollständig eingegangen sind.


    Falls ich hier falsch liege, mag man mich berichtigen.


    ja das steht da.


    Und wo ist das Problem ? Das Projektbüro ist in Stuttgart, die Niederlassung in Karlsruhe, das fährt man auch im Berufsverkehr wenn es um genug Geld geht in knapp über einer Stunde. Und es gäbe EMail, Faxgeräte und sonstige Kommunikationsmittel.



    Das war sicher so ein Vorfall wie er eben in jeder Firma mal passiert und eben die Kacke am Dampfen ist so nach dem Motto "Du Chef, hab da hmmmmmmm die *zitter* hmmmm Unterlagen vergessen das wird teuer" - "waaaaaaaasssssss !!!!!!!!!!!!!!!! du A*********!!!!!!! *abreagier* hmm ok retten wir das noch, das kostet zu viel, streiten können wir später, du setzt dich in das schnellste Auto hier und fährst da hin aber Strafzettel gehen auf dich, wenn du es nicht schaffst haste ein Problem, wenn es noch geht haben wirs vergessen"




    Das Schreiben ist eh über irgendwelche komischen Quellen an die Öffentlichkeit gekommen, warum sollte jetzt der Rest vom Schriftverkehr der Öffentlichkeit vorgelegt werden ? Was interessieren uns Internas zwischen Eisenbahnbehörde und Bahn ?

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    ...
    Was interessieren uns Internas zwischen Eisenbahnbehörde und Bahn ?


    Also Interna sind das ganz sicher nicht. Das EBA ist Behörde im engeren Sinne und das, was Du als Interna bezeichnest, sind Verwaltungsakte im Rechtssinne, die die Öffentlichkeit sehr wohl betreffen.


    Das EBA ist nicht irgendeine Abteilung der Bahn AG ... nur um das hier mal klarzustellen.


    Frankie


  • Sind Dir irgendwelche formalrechtlichen Bestimmungen bekannt, in welcher die Genehmigung vorliegen muss? Mir nicht...


    Bote von S21 liefert die Dokumente beim EBA ab.


    S21 ruft an: Sind die Dokumente nun alle da?
    EBA: Ja alles angekommen
    S21: Habt ihr noch was dagegen dass wir nun die Bäume abholzen?
    EBA: Nö.


    Ist das nun eine Genehmigung? Muss die schriftlich erfolgen? Ist sie vielleicht sogar schriftlich erfolgt? Das weiß scheinbar niemand, also taugt es auch nicht als Diskussionsgrundlage und sollte daher auch nicht als Stimmungsmache missbraucht werden.


    Dafür musste schon, die angeblich verprügelten Kinder und Jugendliche herhalten - die komischerweise auf keinem Video zu sehen sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Also Interna sind das ganz sicher nicht. Das EBA ist Behörde im engeren Sinne und das, was Du als Interna bezeichnest, sind Verwaltungsakte im Rechtssinne, die die Öffentlichkeit sehr wohl betreffen.


    Das EBA ist nicht irgendeine Abteilung der Bahn AG ... nur um das hier mal klarzustellen.


    Frankie


    klar, und in ein paar Wochen möchte noch jeder wissen was im TÜV-Bericht der Dienstwägen der Bahn steht - juckt eigentlich keinen und dass da nicht viel drinn stehen kann kann man der Plakete entnehmen ;)



    Und da diese Behörde keine Strafanzeige gestellt hat kann man davon ausgehen dass alles seine Richtigkeit hatte, wie gesagt, es ging nur um fehlende Unterlagen, das kann man dem Schreiben klar entnehmen.

  • Lieber El Chefe,


    das Genehmigungserfordernis habe ich einem Link entnommen, den Du hier gepostet hast.


    Bevor ich auf Deine Einwendungen reagiere: Muss ich erst noch alles verifizieren, was Du selbst hier vorträgst? Das geht in meinen Augen eindeutigt zu weit.


    Was Du selbst schreibst bzw. verlinkst, wirst Du Dir wohl zurechnen lassen müssen. Als Kindermädchen aller Teilnehmer an diesem Thread sehe ich mich nicht.


    Apropos Kinder:
    Du wirst ganz sicher keinen Beitrag von mir mir finden, in dem ich damit Stimmungsmache betreibe. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass "entglittene" Geschehnisse wie S21 das Wasser auf die Räder aller Demagogen darstellen. Die kommen vor Lachen schon seit Tagen nicht mehr in den Schlaf.


    Frankie


  • Na, wenn das mal keine Stimmungsmache ist? Ich denke schon!

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    ... wie gesagt, es ging nur um fehlende Unterlagen, das kann man dem Schreiben klar entnehmen.


    .. ohne die die Fällarbeiten aber nicht hätten beginnen dürfen.


    Ich hoffe, dass wir schon am Wochenende klarer sehen werden.


    Allerdings ist der Antritt eines Beweises, dass es etwas "nicht gibt", naturgemäß kaum möglich und in der Rechtsordnung daher in den seltensten Fällen vorgesehen.


    Die Öffentlichkeit ist schon darauf angewiesen, dass die Beteiligten die Karten offen auf den Tisch legen. M.E. hat die Öffentlichkeit sogar einen Anspruch darauf.


    frankie



    Erg. zur Simmungsmache:
    Ich hatte sogar kusiv hervorgehoben, dass ich damit (also mit Kindern) ganz sicher keine Stimmungsmache betreibe. Das ich mich allgemeinen politischen Gepflogenheiten vollends verweigere, hatte ich dagegen nie behauptet. ;)

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