Was kommt in das polizeiliche Führungszeugnis ?

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Sollte die Staatsanwaltschaft trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die Tat verfolgt wird, oder der Arbeitgeber hält den Strafantrag aufrecht, kommt es zu einem ganz normalen Strafverfahren. Wenn sich die Freundin von dem Freund (wie kompliziert) aber so zeigt, wie du es beschreibst, also geständig ist und ihre Tat bedauert, kommt sie sicher mit einer Geldstrafe davon ...


    Kleine Ergänzung: Das Strafverfahren muß natürlich nicht zwangsläufig mit einem Urteil (in Form einer Geldstrafe) enden. Im hier geschilderten Fall ist m.E. eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach § 153 oder § 153a StPO naheliegend.


    => http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html
    => http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html


    @ DaFunk:


    Ich habe leider gerade keinen aktuellen Kommentar hier. Gibt es tatsächlich bereits Entscheidungen, in denen die Wertgrenze i.S.v. § 248a bei 100 DM bzw. 50 EUR gezogen wird? In dem Kommentar (aus dem Jahre 1999), der hier vor mir liegt, werden nämlich noch 50 DM genannt.

  • ashd:
    Laut OLG Zweibrücken (NStZ 2000, 536) soll die Wertgrenze bei ca. 50 € liegen. Ich habe allerdings gehört (und gelehrt bekommen), daß im Normalfall die Grenze bei einem Verkehrswert von 35 € liegt.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • ashd: PfzOLG Zweibrücken, NStZ 2000, S. 536.
    Danach etwa 50 €.


    Edit: Mist, zu langsam. :rolleyes:


    Ich hatte gerade einen Fall mit 34 € vor mir liegen. Das bestätigt dann Rabbs Ausführung zu den 35 €, da in der Musterlösung § 248a bejaht wurde. ;)

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Danke! Vielleicht sollte ich meine strafrechtliche Literatur doch mal wieder aktualisieren :rolleyes:. Zu meiner Entschuldigung: Ich beschäftige mich derzeit ausschließlich mit Zivilrecht (bin momentan Rechtsreferendar in einer Zivilabteilung eines netten Amtsgerichts).

  • Danke erstmal für eure Antworten :top:


    Ich denke sie wird da wohl morgen in der Zentrale mal anrufen müssen. Mal schauen was dabei rauskommen wird. Vielleicht lassen die sich ja noch "erweichen".

  • Ein Tipp, um die Post von der Staatsanwaltschaft bzgl. Eröffnung des Verfahrens und weitere Schreiben vor den Eltern geheim zu halten:


    Stellt einen Nachsendeantrag an eine gute Freundin, dann kommt die Post dahin.


    Allerdings sollte die Betroffene mindestens 18 sein, sonst geht die Post IMHO sowieso an die Erziehungsberechtigten.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • So, mal ein kleiner Zwischenbericht:


    Ein Telefonat mit dem zuständigen Verantwortlichem hat nix gebracht. Sogar Diebstähle von weniger als 2 DM wurden schon unwiederuflich zur Strafanzeige gebracht.
    Jetzt heißt es also abwarten...


    Einen Nachsendeantrag hat sie natürlich gleich am Montag gestellt, brauchen aber 2-3 Tage zur Bearbeitung.

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